Sven Giegold

Antwort von Ursula von der Leyen auf meinen Brief zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Anlässlich des Europatages mit dem 70. Jahrestag der Schuman-Erklärung habe ich mich am 9. Mai 2020 mit einem Brief an die Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen gewandt:
https://sven-giegold.de/brief-an-uvdl-zum-bverfg-urteil/

Darauf hat mir die Kommissionspräsidentin innerhalb von rekordverdächtigen zwei Stunden geantwortet. Die Antwort ist sehr erfreulich und eine gute Nachricht am Europatag. Sie geht damit einen klaren Schritt in Richtung Eröffnung eines Vertragsverletzungsverfahren. Ihre Antwort:

„Sehr geehrter Herr Abgeordneter,

ich teile Ihre Auffassung, dass das jüngste Urteil des Bundesverfassungsgerichts Fragen aufwirft, die den Kern der europäischen Souveränität berühren. Fragen, die nicht nur für die Währungspolitik der Union wichtig sind, sondern auch für die Rechtsstaatlichkeit in der EU. Ich kann Ihnen versichern: Die Währungspolitik der Union ist eine Angelegenheit der ausschließlichen Zuständigkeit. EU-Recht hat Vorrang vor nationalem Recht, und selbstverständlich sind die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für alle nationalen Gerichte bindend. Das letzte Wort zum EU-Recht hat immer der Europäische Gerichtshof in Luxemburg. Ich nehme diese Sache sehr ernst. Die Kommission ist jetzt dabei, das mehr als 100 Seiten lange Urteil des deutschen Bundesverfassungsgerichts im Detail zu analysieren. Auf der Basis dieser Erkenntnisse prüfen wir mögliche nächste Schritte bis hin zu einem Vertragsverletzungsverfahren.

Die Europäische Union ist eine Werte- und Rechtsgemeinschaft, die wir jederzeit und in alle Richtungen wahren und verteidigen werden. Das ist, was uns zusammenhält.

Mit besten Grüßen

Ursula VON DER LEYEN
President
European Commission“

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