Sven Giegold

Bankkonto für alle: Europa öffnet allen Bürgern eine Tür zum Binnenmarkt

Mit ihrem Richtlinienvorschlag “Bankkonto für alle” (Brüsselsprech: “Über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontogebühren, den Wechsel von Zahlungskonten und den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen”) zielt die EU-Kommission darauf ab, den Zugang der Bürger zum alltäglichen Zahlungsverkehr und damit insbesondere zum Europäischen Binnenmarkt zu verbessern. Die Kommission schätzt, dass über 30 Millionen Bürgerinnen und Bürger in der EU kein Bankkonto haben. Der Aufforderung der EU-Kommission, Möglichkeiten und Rechte für alle Bürgerinnen und Bürger auf ein einfaches Bankkonto zu schaffen, sind bisher nur 12 Mitgliedstaaten nachgekommen. In Deutschland gibt es bisher nur einen Verhaltenskodex der Finanzinstitute, wonach sie solche Konten anbieten wollen. In einem Teil der Bundesländer bieten die Sparkassen ein Bankkonten für jedermann an.

Außerdem soll der Preisvergleich von Girokonten zukünftig einfacher werden. Darauf haben sich Europaparlament, Rat der Mitgliedstaaten und Kommission heute in den sog. Trilogverhandlungen geeinigt. Das Ergebnis muss noch vom Plenum des Europaparlaments und dem Ministerrat bestätigt werden.

Sven Giegold, wirtschafts- und finanzpolitischer Sprecher und Verhandlungsführer der Grünen im Europaparlament kommentiert das Ergebnis:

„Heute ist der Zugang für Bürger zum europäischen Binnenmarkt verbessert worden.

Über 30 Millionen bisher kontolose EU-Bürger bekommen das Recht, ihre Bankgeschäfte mit einem kostengünstigen Basiskonto zu erledigen. Auch für das “Wirtschaftswunderland” Europas ist dies ein Durchbruch: Für über eine Million Menschen, die ohne Konto in Deutschland leben, hat Europa heute eine Brücke zum Binnenmarkt gebaut. Besonders auf Grüne Initiative können auch Flüchtlinge, Gaststudierende aus fernen Ländern oder Green-Card-Besitzer über diese Brücke gehen und ein Konto eröffnen. Auch aufenthaltsrechtlich geduldete Menschen haben nun Anspruch auf ein Basiskonto.

Das “Bankkonto für alle” setzt damit dem Flickenteppich aus nationalen Regelungen ein europaweit gültiges Recht auf Teilhabe am Zahlungsverkehr und damit auch am Binnenmarkt entgegen. Das Konto ist für den Alltag bestens gewappnet. Es erleichtert Zahlungsvorgänge wie Lastschriften, Überweisungen oder Daueraufträge und macht Kartenzahlungen möglich. Die Banken können selbst entscheiden, ob sie dem Kunden einen begrenzten Überziehungskredit zur Begleichung der wichtigsten monatlichen Kosten zur Verfügung stellen. Damit leistet das „Bankkonto für alle“ einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung des von der SEPA-Richtlinie etablierten einheitlichen Eurozahlungsraums.

Den Vorschlag der Kommission zur Schaffung von Internetseiten, damit Verbraucher die Preise und Leistungen von Girokonten besser vergleichen können, hat das Parlament weiterentwickelt. Eine wichtige Verbesserung und ein Grünes Anliegen: Beim Vergleich der Kontoangebote sollen die Internetseiten neben Preisen und Leistungen auch berücksichtigen, ob die jeweilige Bank ein Netz aus Zweigstellen und Geldautomaten anbietet. Mitgliedstaaten können Kriterien bestimmen, die einen qualitativen Wettbewerb unter den Kreditinstituten fördern, der Investitionen in Servicequalität und Beratungsleistungen berücksichtigt. Damit ist die Grundlage geschaffen um eine Benachteiligung des stärker serviceorientierten Geschäfts von Sparkassen und Genossenschaftsbanken gegenüber den Direktbanken zu vermeiden.

Das Bankkonto für alle ist zudem ein erfreuliches Beispiel für das faktische Initiativrecht des Europaparlaments. Denn es war das Europaparlament, das die EU-Kommission mit dem neuen Instrument des legislativen Initiativberichts zum Jagen tragen musste.”