Heute, 27. April, wird das Europäische Parlament über das Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und Großbritannien abstimmen. Das Abkommen ist seit 1. Januar 2021 vorläufig in Kraft. Dazu sagt Sven Giegold, finanzpolitischer Sprecher der Fraktion Grüne/EFA im Europäischen Parlament:
“Großbritannien hat nicht alles bekommen, was es wollte. Im Bereich der Finanzdienstleistungen ist Europa standhaft geblieben. Aufgrund fehlender Verbindlichkeit der Regeln zu Geldwäsche, Steuervermeidung und Finanzdienstleistern, bekommt Großbritannien kaum Marktzugang für Finanzdienstleistungen. Weil Großbritannien von seiner Regelungen nicht abrücken wollte, bekommt es nun einen schlechteren Marktzugang für Finanzdienstleistungen als etwa Japan. Boris Johnson konnte in diesem für Großbritannien zentralen Wirtschaftssektor seine vollmundigen Versprechen nicht halten. Vollen Marktzugang gibt es im EU-Binnenmarkt nur bei verbindlichen gemeinsamen Standards. Europa hat seine Freiheit verteidigt, höhere Standards gegen Geldwäsche und Steuervermeidung zu setzen, ohne sich Wettbewerbsnachteile einzuhandeln. Ein Singapur an der Themse kann die EU nicht verhindern, aber offene Märkte wird es dafür nicht geben.
Auf das Drängen von uns Grünen hat die EU-Kommission die Bedeutung von Anti-Geldwäsche-Regeln in der gemeinsamen Erklärung für die zukünftige Zusammenarbeit bei den Finanzdienstleistungen verankert. Der Einsatz des Europaparlaments hat sich gelohnt.”