Die europäische Versicherungsaufsicht EIOPA hat heute eine Opinion zur anstehenden Überarbeitung der europäischen Versicherungsregeln Solvency II veröffentlicht. Derzeit plant die Europäische Kommission, im Sommer 2021 einen Gesetzesvorschlag zur Anpassung von Solvency II vorzulegen. Deshalb hatte sie EIOPA um eine umfassende Einschätzung des aktuellen Rahmenwerks gebeten. Die Regeln haben große Auswirkungen auf die Stabilität der Versicherungswirtschaft und ihre Leistungen für die Versicherten.
Der Bericht fordert eine stärkere Berücksichtigung von Zinsrisiken, insbesondere im aktuellen Niedrigzinsumfeld. Außerdem schlägt EIOPA eine neue Methodik zur Bestimmung der langfristigen Zinssätze für die aufsichtlichen Berechnungen vor. Des weiteren werden Verbesserungen bei den sogenannten Volatilitätsanpassungen empfohlen und eine neue Berechnungsmethodik für die Risikomargen bei Versicherungsrückstellungen empfohlen. Für langfristige Aktienanlagen sollen in Zukunft veränderte Kriterien angelegt werden. Insgesamt hat EIOPA auf über 1500 Seiten Empfehlungen und Analysen vorgelegt, die zahlreiche weitere Themen behandeln.
Die heute veröffentlichte Opinion äußert sich nicht zu den Themen Nachhaltigkeit oder Umweltrisiken im Versicherungskontext. Zu diesen Fragen hatte EIOPA bereits im September eine separate Opinion vorgelegt.
Sven Giegold, finanzpolitischer Sprecher der Fraktion Grüne/EFA im Europäischen Parlament, erklärt:
“Das größte Tabu der Versicherungsregulierung bleiben die langfristigen Zinsen. Nach den geltenden Regeln dürfen die Versicherer teils mit astronomischen Zinssätzen kalkulieren. Ein unterstellter langfristiger Zinssatz von 3,75% mutet esoterisch an, wenn gleichzeitig Österreich Milliardenschulden mit 100-jähriger Laufzeit zu 0,88% aufnehmen kann. Die aktuellen Extrapolationsregeln bei den Zinssätzen sorgen dafür, dass Versicherer eine positive Verzinsung annehmen dürfen, während am Markt schon längst Nullzinsen vorherrschen. EIOPA schlägt im heutigen Bericht deshalb eine alternative Methodik vor, die die langfristigen Marktzinsen stärker berücksichtigt. Das bedeutet jedoch nur eine zaghafte Annäherung an die Realität. Es ist höchste Zeit, das Schönrechnen radikal zu beenden. Solange der Staat glaubt, es bei den Zinssätzen besser zu wissen als der Markt, steht das Geschäftsmodell vieler Versicherer auf tönernen Füßen. Diese Realitätsverweigerung muss ein Ende haben.
Das zweite große Tabu der Versicherungsregulierung ist die Nullgewichtung von Staatsanleihen. Nach den aktuellen Regeln gelten die Schuldtitel von Staaten als risikofrei. Dabei zeigt die historische Erfahrung, dass das ein Illusion ist. Auch hier meint der Staat, es besser zu wissen als die Märkte. Leider findet das Thema im heutigen Bericht keine Erwähnung.
Bedenklich ist, dass EIOPA eine weitreichende Absenkung der Risikomarge bei Versicherungsrückstellungen vorschlägt. EIOPA schätzt, dass die Versicherer hierdurch um durchschnittlich 15% der Marge entlastet werden. Es mag sein, dass die aktuelle Berechnungsmethode Schwächen hat. Die Absenkung ist in der vorgeschlagenen Größenordnung jedoch nicht nachvollziehbar. Ohne bessere Begründung wirkt das wie ein Weihnachtsgeschenk für die Versicherungsbranche.
Ein beunruhigendes Urteil fällt EIOPA zu den aktuellen Regeln für langfristige Aktienanlagen. Seit einer Gesetzesänderung von 2019 dürfen Versicherer hier ein deutlich reduziertes Risiko unterstellen. Die Analyse von EIOPA zeigt, dass das nicht angemessen ist. Gleichzeitig soll der Anwendungsbereich in Zukunft sogar noch ausgeweitet werden. Die Europäische Kommission sollte die Sonderbehandlung deshalb zurückziehen. Regulierung darf nicht als Förderinstrument missbraucht werden, auch, wenn es um unterstützenswerte Ziele geht.
Begrüßenswert ist, dass EIOPA eine Ausweitung der Aufsichtsbefugnisse bei den Ausschüttungen der Versicherer in Krisenphasen fordert. Während der Pandemie wurde deutlich, dass den Aufsehern die rechtliche Möglichkeit fehlt, Dividenden und Aktienrückkäufe umfassend zu untersagen. Mehrere große Versicherer haben in den letzten Monaten trotz größter wirtschaftlicher Unsicherheit ihre Anteilseigner mit üppigen Ausschüttungen bedacht. Der Staat braucht deshalb mehr Handlungsfähigkeit, um die Interessen der Versicherten und der Steuerzahlenden zu schützen.”
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EIOPA Opinion zur Überarbeitung von Solvency II: https://www.eiopa.europa.eu/content/opinion-2020-review-of-solvency-ii
EIOPA Opinion zur Nachhaltigkeit in Solvency II: https://www.eiopa.europa.eu/content/eiopa-issues-opinion-sustainability-within-solvency-ii_en
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