Sven Giegold

EU-Trinkwasser-Richtlinie: Sauberes Wasser für die ganze EU

Die Forderung der ersten europäischen Bürgerinitiative „Right2Water” („Wasser ist ein Menschenrecht“) nach EU-weitem Zugang zu sauberem Trinkwasser wird europäisches Gesetz. Heute (Dienstag, 15. Dezember) verkündete der Parlamentspräsident die Zustimmung des Europäischen Parlaments zum Verhandlungsergebnis über die EU-Trinkwasser-Richtlinie („Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch“). Damit ist endgültig alles unter Dach und Fach. Zukünftig gelten strengere Grenzwerte für Blei und erstmals für hormonverändernde Stoffe wie Bisphenol A im Trinkwasser. Kostenloser Zugang zu Trinkwasser an öffentlichen Plätzen durch Bereitstellung von Wasserspendern kommt in ganz Europa. Und: Maßnahmen gegen Wasserverlust durch beschädigte Leitungen.

Sven Giegold, Verhandlungsführer der Grünen/EFA-Fraktion für die Neufassung der Trinkwasser-Richtlinie, kommentiert:

„Die Entscheidung für europaweites, sauberes Trinkwasser ist ein großer Erfolg für die Zivilgesellschaft. Wir verdanken es der europäischen Bürgerinitiative, dass unser Trinkwasser zukünftig sauberer wird. Es ist die größte Reform der europäischen Trinkwasserregeln seit mehr als 20 Jahren. Damit wird das Menschenrecht auf sauberes Trinkwasser in Europa durchgesetzt.

Erstmalige Grenzwerte für Hormongifte und strengere Werte für Blei machen Leitungswasser sauberer. Es ist ein riesiger Fortschritt, dass ganz Europa zukünftig öffentliche Trinkwasserspender bekommt. Öffentliche Trinkwasserspender sind ein wichtiger Baustein für nachhaltigen und ressourcenschonenden Konsum. Das ermöglicht eine Freiheit zum Weniger: Weniger Plastik, weniger Müll, weniger materieller Konsum bei gleichzeitig genauso gesundem Wasser. Viele Menschen werden kein Trinkwasser in Flaschen mehr kaufen müssen, sondern können auf Leitungswasser umsteigen. 

Europa etabliert erstmals wichtige Verbraucherrechte und schafft Transparenz für alle Bürger beim Wasser. Versorger müssen erstmals ihre Wasserverluste, Eigentümerschaft und Kostenstruktur offenlegen. 

Der heutige Beschluss ist ein großer Fortschritt für bürgerschaftliches Engagement. Das Europaparlament hat lange für besseren Zugang zu Trinkwasser, schärfere Grenzwerte und verbesserte Verbraucherrechte gestritten. Jetzt kommt es auf die Umsetzung der Richtlinie in allen Mitgliedsstaaten an. Die nun vorgeschriebenen öffentlichen Wasserspender müssen zügig aufgestellt werden.“

P.S.: Einladung zum digitalen Adventsgottesdienst “…denn sie hatten keinen Raum – Gottesdienst in Verbundenheit mit den Schutzsuchenden an den Grenzen Europas” u.a mit EKD-Ratspräsident Heinrich Bedford-Strohm. Sonntag, 20.12.2020, 19 Uhr. Gleich hier anmelden!

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Hintergrund:

Die Details der neuen Trinkwasserrichtlinie habe ich hier zusammengefasst: https://sven-giegold.de/wp-content/uploads/2020/12/Trinkwasser-Medienbriefing.pdf

Der heute beschlossene Text wird bald hier veröffentlicht: https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/A-9-2020-0241_DE.html

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Zusammenfassung der wichtigsten Neuerungen:

Zugang zu Trinkwasser verbessert

Europaparlament und Rat haben sich geeinigt, den verbesserten Zugang zu Trinkwasser als explizites Ziel der Richtlinie aufzunehmen. Den Mitgliedsstaaten ist es nun vorgeschrieben, den Zugang zu sauberem Trinkwasser für alle Europäer*innen zu verbessern. Diese Bestimmungen gehen weitgehend auf Vorschläge des Parlaments zurück. Zu diesen Instrumenten gehört unter anderem der verstärkte Bau öffentlicher Wasserspender, die allen Bürger*innen zur Verfügung stehen müssen. Diese Kernforderung des Parlaments, gegen die sich der Rat der Mitgliedsländer lange wehrte, wird zu neuen Regeln in Deutschland führen, wo der Bau öffentlicher Wasserspender bisher nicht gesetzlich vorgeschrieben ist.

Strenge Grenzwerte für gesundheitsschädliche Substanzen

Das Europäische Parlament hat in den Verhandlungen auf Grundlage einer Studie der Weltgesundheitsorganisation und unter Berücksichtigung des Vorsorgeprinzips die Grenzwerte wesentlicher Parameter (z.B. Blei) reduziert und neue Grenzwerte für gesundheitsgefährdende Stoffe wie Bisphenol-A eingeführt.

  • Blei: Blei ist schon in geringsten Dosierungen gesundheitsschädlich. Es ist in der Trinkwasserrichtlinie der Stoff mit den mit Abstand größten negativen Gesundheitsfolgen. Deshalb wurde jetzt der Grenzwert im Versorgungssystem auf 5 Mikrogramm pro Liter halbiert. Diese Halbierung war eine Kernforderung des Europaparlament und wurde von den Mitgliedsstaaten lange bekämpft. Sie wird dafür sorgen, dass Gesundheitsrisiken für sehr viele Bürger*innen reduziert werden.
  • Hormongifte: Die neue Richtlinie wird erstmals Verbraucher*innen vor Hormongiften im Trinkwasser schützen. Das Parlament konnte auf Initiative der Fraktion der Grünen/EFA einen Grenzwert für Bisphenol-A durchsetzen. Wasserversorger müssen Bisphenol-A nun im Trinkwasser messen und dafür Sorge tragen, dass der Grenzwert nicht überschritten wird.
  • Mikroplastik: Mikroplastik wird auf die neue Beobachtungsliste gesetzt. Dieser Erfolg des Europaparlaments erlaubt es, dass die Mitgliedstaaten präventive Maßnahmen zur Reduzierung von Mikroplastik treffen, sollten die Versorger zu viel Mikroplastik im Trinkwasser finden.
  • PFAS: Perfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) sind eine Gruppe von etwa 4700 Industriechemikalien. PFAS werden auch “Ewigkeits-Chemikalien” genannt, da sie in der Umwelt oder im menschlichen Körper nicht oder nur über sehr lange Zeiträume abgebaut werden. Die neue Trinkwasserrichtlinie führt erstmals einen Grenzwert für die 20 wichtigsten der etwa 4700 verschiedenen Substanzen ein. Zudem muss die EU-Kommission in den nächsten drei Jahren eine Methode entwickeln, um alle PFAS zu messen.

Erstmals verpflichtende Verbraucherinformationen

Auf Drängen des Parlaments müssen alle Versorger ihre Kund*innen mindestens einmal im Jahr informieren über:

  • Die Wasserqualität, inklusive der letzten gemessenen mikrobiologischen und chemischen Parameter, sowie der generelle Informationen zur Herkunft, Behandlung und Desinfektion des Wassers
  • Informationen zu möglichen Gefahren, falls Grenzwerte überschritten werden.
  • Den Preis des Wasser pro Liter und Kubikmeter
  • Die verbrauchte Menge pro Haushalt und den jährlichen Trend
  • Einen Vergleich mit dem jährlichen durchschnittlichen Verbrauch anderer Haushalte im Einzugsgebiet des Versorgers (neue Pflicht in Deutschland)
  • das Einzugsgebiet des Versorgers und die Zahl der Verbraucher*innen
  • Beratung zur Reduzierung des Wasserverbrauchs und zur Reduzierung der Risiken durch stehendes Wasser (neu in Deutschland, viele Versorger beraten schon auf freiwilliger Basis)

Große Unternehmen, die über 10.000m³ Trinkwasser pro Tag produzieren oder über 50.000 Personen versorgen, müssen zusätzlich informieren über:

  • Eigentümerstruktur der Wasserversorgung (neu in Deutschland)
  • Entgeltstruktur inklusive Aufteilung zwischen variablen und fixen Kosten (neu in Deutschland)
  • Wasserverluste (neu in Deutschland).
  • Zusammenfassungen der Kund*innenbeschwerden (neu in Deutschland).

Wasserverluste müssen gemessen und verringert werden

Deutschland gehen 12% des Trinkwassers auf dem Weg zum Wasserhahn verloren. Damit liegt Deutschland trotzdem immer noch unter dem EU-Durchschnitt, wo rund ein Viertel allen Trinkwassers nie die Verbraucher*innen erreicht. In spätestens fünf Jahren müssen erstmals mindestens alle großen Wasserversorger,  die über 10.000m³ Trinkwasser pro Tag produzieren oder über 50.000 Personen versorgen, nun ihre Verluste gemessen haben. Auf Grundlage der von den Mitgliedstaaten übermittelten Werte der Wasserverluste wird dann von der Kommission ein Schwellenwert berechnet. In den Mitgliedsstaaten, die über dem Schwellenwert liegen, müssen Maßnahmen getroffen werden, um die Wasserverluste zu verringern.

Materialien in Kontakt mit Trinkwasser

Bis heute gibt es keine europaweit einheitlichen Regeln, die festlegen würden, welche Materialien aus gesundheitlichen Gründen in Kontakt mit Trinkwasser geraten können.  Parlament und Rat haben beschlossen, dass in den nächsten Jahren eine Positivliste erarbeitet wird mit alle Materialien und Substanzen, die in Kontakt mit Trinkwasser kommen dürfen. Substanzen auf dieser Liste müssen regelmäßig auf ihre gesundheitlichen Gefahren überprüft werden. Nur Substanzen, die gesundheitlich unbedenklich sind, dürfen auf der Positivliste landen. Materialien, die nicht auf der Liste aufgeführt sind, dürfen nicht in Rohren für Trinkwasser verwendet werden. Diese Neuerung wird gesundheitliche Risiken für Verbraucher*innen reduzieren. Gleichzeitig bauen die europäischen Regeln unnötige Bürokratie ab und sparen Kosten für Hersteller und ihre Kunden

Rubrik: Klima & Umwelt

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