Am vergangenen Montag hat die Schweizer Bundesversammlung einer Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens mit den USA zugestimmt, wonach der Austausch von Informationen über amerikanische Steuerzahler ausgeweitet werden soll. Das Bankengeheimnis, das bisher effektiven Austausch verhindert hat, wird dadurch entschärft.
Ein gegenwärtig in Verhandlungen befindliches, neues Abkommen zwischen Deutschland und der Schweiz sieht hingegen nur eine anonymisierte Abgeltungssteuer von 26,375% auf Einkommen deutscher Steuerzahler aus Zins- und Kapitaleinkünften vor, die die Schweizer Banken an den deutschen Fiskus abführen sollen. Außerdem müssten Schweizer Banken eine Einmalzahlung in Höhe von 19-34 Prozent auf die bei ihnen verbuchten Vermögenswerte deutscher Steuerzahler an den deutschen Fiskus leisten. Damit sollen alle Altfälle pauschal abgegolten werden. Dem Ankauf weiterer Daten soll Deutschland sogar abschwören.
Sven Giegold, finanz- und wirtschaftspolitischer Sprecher im Europaparlament für die Grünen, unterstützt die Vorgehensweise der Amerikaner:
„Schäuble darf sich nicht mit einer anonymen Quellensteuer zufrieden geben. Vor allem dann nicht, wenn die Schweiz entfernter liegenden Staaten viel weitreichendere Möglichkeiten gewährt, Steuerhinterziehung im Ausland zu verfolgen. Der Informationsaustausch ermöglicht es den amerikanischen Behörden, nicht nur die fälligen Steuern einzutreiben, sondern auch zu erkennen, welche Geschäfte den erzielten Einkommen zugrunde liegen. Hieraus können sich weitere Steuerpflichten ergeben. Das lausige Abkommen zwischen Deutschland und der Schweiz hält hierfür keine Lösungen parat.
Wenn deutsche Finanzämter zukünftig noch nicht einmal mehr Informationen von CDs mit Steuerinformationen aus der Schweiz verwenden dürfen, um Steuersünder ausfindig zu machen, ist die Bundesregierung bei der Frage der Steuergerechtigkeit keinen Schritt weiter gekommen. Ernsthafte Bekämpfung von Steuerflucht mit dem Ziel, Gleichheit von Steuerzahlern vor dem Gesetz zu schaffen, sieht anders aus.
Die Vereinigten Staaten gehen weiter vehement gegen Steuerhinterzieher vor. Zuerst hat sich die oberste Steuerbehörde Bankmitarbeiter und Finanzberater vorgeknöpft, indem sie wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung sogar straffrechtlich gegen sie vorgegangen ist. Anschließend verabschiedete der Kongress das so genannte FATCA-Gesetz*. Demnach wird auf Zahlungen an ausländische Finanzinstitute, die nicht zur Kooperation bereit sind, eine Quellensteuer von 30% erhoben. Eine Belastung, durch die die Institute auf dem amerikanischen Markt faktisch nicht mehr wettbewerbsfähig wären. Inzwischen ist ausreichend Druck aufgebaut worden, um die Schweiz dazu zu bewegen, von ihrem Bankengeheimnis abzurücken und immer dann Informationen an die USA weiterzugeben, sobald Konten und Kontobewegungen von amerikanischen Steuerzahlern verdächtigen Verhaltensmustern entsprechen.
Die EU Kommission hat der Bundesregierung darüber hinaus zu verstehen gegeben, dass das verhandelte Abkommen in aktueller Fassung nicht mit EU-Recht vereinbar ist. Schäuble blockiert mit seinem Alleingang im Augenblick jeglichen Fortschritt gegen Steuerflucht für die gesamte Europäische Union. Gemeinsam mit den europäischen Partnern wäre es möglich, in absehbarer Zeit vergleichbare Erfolge mit den Steueroasen zu erzielen, wie die Obama Administration.“
(*) Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA)