Sven Giegold

Europaparlament verabschiedet effektive Regeln für soziale Investitionen und Wagniskapital

Das Europaparlament hat heute einen wichtigen Erfolg zur Stärkung der Sozialen und Solidarischen Ökonomie erzielt. Eine breite Mehrheit des Parlaments hat die Verordnung zur Schaffung eines Fonds für soziales Unternehmertum (EuSEF) verabschiedet. Die EuSEF-Verordnung tritt nach EU-Beschluss unmittelbar in Kraft und schafft einen neuen Typ Europäischer Investmentfonds für Investitionen im Bereich der Sozialen und Solidarischen Ökonomie (1).

Mit dieser Verordnung schafft das Europäische Parlament effektive Förderinstrumente für Betriebe der Sozialen und Solidarischen Ökonomie. Die EuSEF-Verordnung schafft zum ersten Mal einen Fonds, der den finanziellen Grundstein zur Stärkung der Sozialen und Solidarischen Ökonomie legt. Die Soziale und Solidarische Ökonomie ist eine richtige Antwort auf eines der Hauptprobleme, das uns in die momentane Krise geführt haben: kurzfristiges Profitstreben. Mit dieser Stärkung festigt das Europäische Parlament weitergehende Alternativen zu einem Wirtschaftsmodell, das Gewinne für das entscheidende Ziel des Wirtschaftslebens hält.

Auf Grüne Initiative konnten in den Verhandlungen Verbesserungen an zentralen Punkten im Gesetzestext verankert werden. Die von der Kommission vorgeschlagene Begrenzung auf Investitionen in Kleinunternehmen wird aufgehoben. Das erhöhte Investitionsvolumen kann somit zukünftig eingesetzt werden, um auch kapitalintensivere Projekte zu finanzieren, z. B. im sozialen Wohnungsbau. Diese Ausweitung der finanziellen Mittel geht einher mit der Ausrichtung der Investitionen auf erweiterte soziale Kriterien, wie beispielsweise zu Arbeitsrechten, Gleichstellung und Gesundheitsschutz.

Die EuSEF-Verordnung fordert außerdem Transparenz über die maximal 30% des angelegten Kapitals, die außerhalb der Sozialen und Solidarischen Ökonomie angelegt werden dürfen. Fortschritte gibt es auch bezüglich der Bewertung von Unternehmen der Sozialen und Solidarischen Ökonomie. Harmonsierte Richtlinien berücksichtigen die besondere Merkmale dieser Unternehmensform, wie u. a.die weitgehende Reinvestition von erzielten Gewinnen. Die EuSEF-Verordnung ermöglicht außerdem Investitionen in außereuropäische Unternehmen der Sozialökonomie und hat damit großes Potential zur Förderung des Fairen Handels mit Entwicklungsländern.

Als kleiner Wermutstropfen bleibt, dass eine Beteiligung von Kleininvestoren über offene Publikumsfonds (UCITS) an europäischen Fonds für soziales Unternehmertum nicht erreicht werden konnte. Dieser Punkt soll jedoch im Zuge der für 2017 vorgesehenen Überarbeitung der Richtlinie umgesetzt werden.

Die heutige Entscheidung des Europaparlaments stärkt die Soziale und Solidarische Ökonomie und ist deshalb ein großer Erfolg. Nun gilt es, diese verbesserten Möglichkeiten effektiv zur Weiterentwicklung von wirtschaftlichen Alternativen zu nutzen.

Den verabschiedten Gesetzestext gibt es hier: http://bit.ly/10Brz1H

Außerdem hat die Europäische Kommission gestern eine Konsultation geöffnet, um die Aussichten von Gegenseitigkeitsgesellschaften in Europa abzufragen. Bis zum 14.06.2013 könnt Ihr hier Eure Kritik, Reformvorschläge und sonstigen Beiträge über das hier zur Verfügung gestellte Dokument einfließen lassen:

http://ec.europa.eu/enterprise/policies/sme/promoting-entrepreneurship/social-economy/mutuals/public-consultation/index%5Fen.htm

 (1) In Zukunft können Anleger in diese Fonds eintreten, die wiederum die Kapitalbasis von Genossenschaften, Sozialen Unternehmen und anderen Arten der Sozialwirtschaft stärken

Rubrik: Meine Themen, Wirtschaft & Währung

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