Heute (Dienstag, 20. Juli) wird die Europäische Kommission ihr lang erwartetes Anti-Geldwäsche-Paket (AML) veröffentlichen. Das Paket ist ein großer Schritt nach vorne und setzt langjährige Forderungen der Grünen/EFA-Fraktion und des Europaparlaments um. Das Paket schlägt eine Verordnung vor, die bestehende Anti-Geldwäsche-Bestimmungen gestärkt aus früheren Richtlinien übernehmen wird. Die EU-Kommission schlägt vor, eine EU-Behörde zur Bekämpfung der Geldwäsche einzurichten, die Harmonisierung und Durchsetzung in der EU erheblich verbessern wird. Die wichtigsten Regeln werden direkt in der gesamten EU gelten, ohne dass eine weitere Umsetzung in nationales Recht erforderlich ist. Die Behörde wird risikoreiche Finanzunternehmen direkt beaufsichtigen können. Die Grünen/EFA-Fraktion begrüßt die starke Unabhängigkeit des Exekutivrates, der für Aufsichtsentscheidungen zuständig sein wird. Die EU-Kommission will auch die Dienstleister von Krypto-Assets wie Bitcoin regulieren und für Banken bereits übliche Sorgfaltspflichten auf Dienstleister von Krypto-Assets ausweiten.
Sven Giegold, finanz- und wirtschaftspolitischer Sprecher der Grünen/EFA-Fraktion, kommentiert:
„Die Vorschläge der Europäischen Kommission sind ein großer Erfolg im Kampf gegen Geldwäsche. Das Vorhaben stärkt den europäischen Binnenmarkt und ist eine schlagkräftige Ansage an die organisierte Finanzkriminalität. Unser jahrelanger Einsatz für effektive Maßnahmen gegen Geldwäsche zahlt sich aus. Die geplanten Regelungen schaffen eine gemeinsame Rechtsgrundlage und eine effektive Geldwäscheaufsicht in der Europäischen Union.
Das Paket kann die notwendigen einheitlichen Standards gegen Geldwäsche in der EU setzen und die Schlupflöcher für Kriminelle stopfen. Wir werden uns in den Verhandlungen für einen weiten Kreis direkt beaufsichtigter Unternehmen einsetzen. Die Anti-Geldwäsche-Behörde schafft eine effektive Aufsicht auf EU-Ebene und kann direkt gegen Banken ermitteln, wenn ein hohes Geldwäscherisiko besteht. Wir wollen in den Verhandlungen erreichen, dass die neue Behörde die Aufsicht über Verpflichtete auf die EU-Ebene ziehen kann, wenn dauerhaft Anti-Geldwäsche-Regeln auf nationaler Ebene nicht eingehalten werden.
Wie schon bei den bisherigen Anti-Geldwäsche-Richtlinien gilt aber auch hier, dass gute Gesetze nur dann wirksam sind, wenn sie richtig umgesetzt werden. Die EU-Kommission muss sicherstellen, dass alle bestehenden Anti-Geldwäsche-Vorschriften buchstabengetreu angewendet werden. Dieses neue Paket darf kein Grund für die EU-Kommission oder die Mitgliedsstaaten sein, die Umsetzung der bestehenden Regeln weiter zu verzögern. Wir brauchen eine Null-Toleranz-Politik der EU-Kommission gegenüber Mitgliedsstaaten, die die bestehenden Anti-Geldwäsche-Regeln nicht umsetzen. Die EU-Kommission muss unverzüglich Vertragsverletzungsverfahren gegen alle Mitgliedsstaaten einleiten, die das bestehende Recht nicht effektiv umsetzen.
Auch die Strafverfolgung muss EU-weit besser koordiniert werden. Die Beschlagnahmung von Geldern und die Verurteilung von Kriminellen geht immer noch viel zu langsam voran. Die EU-Kommission muss als nächsten großen Schritt im Kampf gegen organisiertes Verbrechen und Geldwäsche ein Europäisches Kriminalamt vorschlagen.”
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Hintergrund
– Am 28. Juni veröffentlichte der Europäische Rechnungshof einen alarmierenden Sonderbericht über die schwache Durchsetzung der Anti-Geldwäsche-Vorschriften in der EU. Der Bericht stellte fest, dass die EU nur über begrenzte Instrumente verfügt, um die Anwendung der Gesetzgebung sicherzustellen, und dass der derzeitige Aufsichtsrahmen fragmentiert und schlecht koordiniert ist.
– Das neue Paket behebt durch die Einführung harmonisierter, direkt anwendbarer Vorschriften und die Schaffung einer neuen EU-Behörde viele Schwachstellen. Allerdings sind die Vorschläge in den Bereichen des Schwellenwerts für wirtschaftliches Eigentum und der Vernetzung von Registern auf nationaler Ebene begrenzt. Auch bei der Einrichtung einer EU-Finanzermittlungsstelle greift er zu kurz. Die Behörde wird nur einige Maßnahmen der nationalen Finanzaufsichtsbehörden koordinieren. Die neue Behörde wird nur in der Lage sein, direkt in den Finanzsektor einzugreifen, nicht aber in Bereiche mit hohem Geldwäscherisiko wie den Handel mit Kunst oder Juwelen.
– Die vorgesehene Leitungsstruktur der Anti-Geldwäsche-Behörde ist ein großer Schritt nach vorn im Vergleich zur Struktur anderer europäischer Aufsichtsbehörden: Das Leitungsgremium soll mit sechs unabhängigen Expertinnen und Experten besetzt werden und den Einfluss der Mitgliedstaaten begrenzen.