Nach widersprüchlichen Informationen in den Medien [1] hat die Europäische Kommission heute Mittag in Brüssel noch einmal klargestellt: Die automatische Ausgabe einer Vignette an alle Kfz-Steuerzahler in Deutschland ist unter EU-Recht nicht zulässig [Wortlaut 2]. Eine PKW-Maut könnte natürlich dennoch eingeführt werden – jedoch nur, wenn sie für In- und Ausländer in gleicher Höhe auf Grundlage der tatsächlichen Straßennutzung erhoben wird. Dazu erklären Michael Cramer, verkehrspolitischer Sprecher der Grünen im Europäischen Parlament und Dr. Anton Hofreiter, Fraktionsvorsitzender von Bündnis90/Die Grünen im Bundestag:
„Die EU-Kommission hat nochmals bekräftigt: Sie gibt keinesfalls grünes Licht für eine PKW-Maut, die Ausländer einseitig belastet.
Einen Präzedenzfall gab es bereits, als die Kommission in einem derartigen Fall ein erfolgreiches Vertragsverletzungsverfahren gegen Slowenien eingeleitet hat.
Vielmehr ist nur die Einführung einer Maut für alle zulässig. Diese muss nutzungsabhängig – also auf Grundlage der gefahrenen Kilometer – erhoben werden.
Damit ist das Vignetten-Modell der CSU nach Auffassung der Kommission mit EU-Recht nicht vereinbar und somit illegal. Es wäre daher grobe Wählertäuschung, wenn es Eingang in den Koalitionsvertrag fände.“
[1] Michael Cramers schriftliche Frage an und die Antwort der Kommission
[2] Der genaue Wortlaut während der Presse-Konferenz auf Englisch: „What is not possible is that you actually link two systems. You have the road toll system and the tax regime. For the road toll system it obeys the principle of non-discrimination. For the registration of cars, Members States are free to charge what they want to charge. But it is not possible get these two together – to link them: To give out a toll system vignette for free to their residents. That is not possible.“
[3] Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie hier.