Sven Giegold

Gastbeitrag: Gegen Einpersonengesellschaften

 

Von Thomas Schäfer und Sven Giegold

Was lehren uns die Panama Papers? Wir brauchen mehr Transparenz. Das hat die Finanzministerkonferenz der Bundesländer gefordert. Das fordert auch die Europäische Kommission und sagt den Briefkastenfirmen den Kampf an. Hierfür will sie Register einrichten, in denen die tatsächlichen Eigentümer von Briefkastenfirmen genannt werden müssen. Öffentliche Register schaffen aber nur dann mehr Transparenz, wenn wir auf den Inhalt in den Registern vertrauen können. In Deutschland bieten die öffentlichen Register wie Grundbücher und Handelsregister einen hohen Vertrauensschutz. Das ist von zentraler Bedeutung – auch für die Sicherheit des Rechtsverkehrs. Viele andere Länder beneiden uns um diesen wichtigen deutschen Standortvorteil.

Wer einen hohen Sicherheitsstandard, barrierefreien Zugang und Transparenz will, darf aber nicht bei den Eintragungen in die Register nachlässig sein. Deutschland setzt daher für Eintragungen in die öffentlichen Register auf die Notare.

Dieser Standard in Deutschland droht nun durch einen anderen Vorschlag der Europäischen Kommission – die europäische Einpersonengesellschaft (Societas Unius Personae, kurz: SUP) – verloren zu gehen. Im Namen von Bürokratieabbau und Wirtschaftsförderung sollen Gründer künftig nicht mehr persönlich zur Eintragung ihrer Einpersonengesellschaft beim Notar erscheinen müssen. Stattdessen ist eine Online-Blitzgründung möglich. Damit würden die bisherigen Sicherheitsstandards in Deutschland deutlich ausgehöhlt, Identitätsdieben, Wirtschaftskriminalität und Steuerbetrügern Tür und Tor geöffnet. Im Namen von Schnelligkeit gehen Sicherheit und Transparenz verloren.

Wir halten ein einmaliges persönliches Erscheinen vor einem Notar aber nicht für derart einschneidend, dass ein ausländisches Unternehmen hierdurch von einer Geschäftstätigkeit in Deutschland abgehalten werden könnte. Schließlich setzt die Aufnahme der Geschäftstätigkeit ohnehin eine persönliche Anwesenheit voraus – sei es, um Einstellungen vorzunehmen, oder Mietverträge für die Geschäftsräume abzuschließen. Eine persönliche Anwesenheit des Gründungsgesellschafters selbst ist überdies nicht erforderlich. Schon heute kann er sich durch eine Vertrauensperson bei der Gründung einer GmbH oder Unternehmergesellschaft vertreten lassen.

Im Übrigen liegen die Notargebühren für die Beurkundung der Gründung einer haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft mit einem Gesellschafter und einem Stammkapital von beispielsweise 5000 Euro im vereinfachten Verfahren unter Verwendung eines Musterprotokolls bei etwa 150 Euro. Die Kosten für die Anmeldung an das Handelsregister und die Überprüfung der Identität des Gründungsgesellschafters sind hier bereits enthalten.

Zumindest für Deutschland fällt es uns schwer, bei einem solchen Betrag ein ernsthaftes Kostenproblem in einer notariellen Beurkundung zu erkennen. Der Vorschlag ändert zudem nichts daran, dass innerhalb des Europäischen Binnenmarktes die Standards bei der Eintragung von Gesellschaften höchst unterschiedlich sind. So fallen einfach zu gründende Gesellschaften in Malta und Zypern und den Britischen Kanalinseln und auf Gibraltar regelmäßig bei Ermittlungen gegen Finanzkriminalität auf. Die Identitätsprüfung kann leicht umgangen werden. Jüngst haben die Panama Papers diese Missstände öffentlich gemacht. Die EU-Kommission zieht daraus jedoch nicht die Konsequenz, hohe Standards für die Identitätsprüfung von wirtschaftlich Berechtigten überall in der EU zum Standard zu machen. Der SUP-Vorschlag würde bizarrerweise die unterschiedlichen Qualitätsniveaus zementieren.

Auch für den Steuervollzug ergeben sich Konsequenzen. Die gesetzlich vorgesehene Übermittlung von Informationen an die Finanzverwaltung durch die Notare würde entfallen. Die Finanzämter müssten die zur Besteuerung notwendigen Unterlagen zukünftig selbst einholen. Denn für die SUP laufen diese notariellen Mitwirkungspflichten leer. Damit wäre ein erheblicher bürokratischer Mehraufwand verbunden, der für die Finanzverwaltungen kaum zu verantworten wäre. Ungewiss ist, ob weiterhin ein verlässlicher Informationsfluss sichergestellt wäre, wenn wir dabei beispielsweise auf die Gesellschafter selbst angewiesen wären.

Was das Projekt SUP noch fragwürdiger macht: Durch die Einführung würden die jeweiligen nationalen Vorschriften keineswegs vollständig außer Kraft gesetzt. Das heißt, wir hätten dann innerhalb der EU 28 Varianten von Einpersonengesellschaften. Verwirrungen sind vorprogrammiert. Im Rechtsverkehr würden durch die neue Gesellschaftsform somit ebenfalls erhebliche Unsicherheiten geschaffen.

Fazit: Wer wirklich für mehr Transparenz eintreten will, darf die Sicherheitsstandards von öffentlichen Registern nicht durch das Projekt SUP gefährden. Ansonsten schaffen wir am Ende noch mehr Intransparenz. Wir sollten nicht erst warten, bis uns dereinst Enthüllungen über SUP-Papers aufschrecken und dann in hektischen Aktionismus verfallen lassen.

Schieben wir doch von vorneherein diesen Betrugsmöglichkeiten einen Riegel vor. Zu deutlich liegen die drohenden Gefahren jetzt schon auf der Hand. Die EU-Kommission muss daher ihren SUP-Vorschlag zurückziehen und ihre Initiative gründlich überarbeiten und dabei hohe Standards an Rechtssicherheit, Transparenz und Zugänglichkeit überall in Europa zum Maßstab machen.

Thomas Schäfer ist hessischer Finanzminister.

Sven Giegold ist Mitglied der Grünen-Fraktion im Europaparlament und Sprecher der Europagruppe Grüne.

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Rubrik: Wirtschaft & Währung

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