Die Bezirksregierung Münster hat am Donnerstag den Betrieb des Kraftwerks Datteln IV genehmigt. Die GRÜNEN in NRW lehnen den Bau und Betrieb neuer Kohlekraftwerke ab – denn mit den langfristigen Zielen des Klimaschutzes sind Datteln IV und andere neue Kohlekraftwerke nicht zu vereinbaren. Im Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, dass die Landesregierung selbst keine neuen Kraftwerke baut und auch keine begonnenen Projekte abreißt.
Dazu erklärt Mehrdad Mostofizadeh, Vorsitzender Fraktion GRÜNE im Landtag NRW:
„Die von der schwarz-gelben Vorgängerregierung erteilte Genehmigung für das fast fertiggestellte Kraftwerk in Datteln war rechtswidrig – das hat das OVG Münster 2009 festgestellt. Die jetzige Landesregierung musste also mit den Altlasten der auf Kohle fixierten Vorgängerregierung umgehen. Nachdem der Betreiber die vom Gericht festgestellten Rechtsmängel in den letzten Jahren beseitigt hat, war die Bezirksregierung Münster verpflichtet, die Genehmigung erneut, ergänzt durch zusätzlichen Auflagen, zu erteilen. Das Umweltministerium hat dabei deutlich niedrigere Grenzwerte für Quecksilber in Luft und Wasser vorgegeben.“
Mona Neubaur, Vorsitzende GRÜNE NRW, erklärt:
„Ob die Genehmigung auch vor Gericht Bestand hat, werden weitere Klagen zeigen müssen. Wir begrüßen die Ankündigung von Umweltverbänden, diese Frage erneut juristisch klären zu lassen. Losgelöst von der Frage, ob in Datteln jemals Strom produziert wird, ist klar: Wir brauchen dringend einen Konsens zum Kohleausstieg – in NRW und auf Bundesebene. Nur so können endlich uralte Kohlekraftwerksblöcke vom Netz gehen und das letzte derzeit in Westeuropa noch geplante Kohlekraftwerk BoAplus in Niederaußem gestoppt werden. Nur mit einem Kohlekonsens können die Vorgaben des Klimaschutzplans NRW und erst recht die gesteigerten Anforderungen aus dem Pariser Klimaabkommen erfüllt werden. Hier müssen entscheidende Impulse aus NRW kommen. Ein Ausstieg im Konsens wird von der Großen Koalition in Berlin, besonders Bundeswirtschaftsminister Gabriel, wider jede Vernunft blockiert.“
Hintergrund:
Die von der schwarz-gelben Vorgängerregierung erteilte Genehmigung für das Kraftwerk Datteln IV war rechtswidrig, wie das OVG kurz vor Fertigstellung des Baus 2009 feststellte und den Weiterbau stoppte, da schon der Bebauungsplan fehlerhaft war. Nachdem der Betreiber und die jeweiligen Planungsbehörden (Kommune, Regional- und Landesplanung) versucht haben, die vom Gericht festgestellten Rechtsmängel in den letzten Jahren zu beseitigen, war die Bezirksregierung Münster erneut mit den immissionsrechtlichen Genehmigungen befasst. Klar ist dabei, dass das Immissionsrecht vorsieht, dass eine Genehmigung zu erteilen ist, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Die Genehmigung für das Kraftwerk Datteln IV ist deshalb, wenn auch unter zusätzlichen Auflagen, so zu erteilen gewesen (sog. gebundene Genehmigung).