Das Beispiel von attac hat deutlich gemacht, dass wir eine Reform des Gemeinnützigkeitsrechts brauchen. Als Grüne wollen wir für Organisationen, die demokratische Teilhabe und politische Willensbildung fördern, Rechtssicherheit schaffen. Deshalb hat die Bundesdelegiertenkonferenz auf meinen Antrag hin folgenden Auftrag an die Bundestagsfraktion beschlossen, der nun umgesetzt wird:
„Freiheit und demokratische Teilhabe sind auf die aktive Mitgestaltung einer pluralen Zivilgesellschaft angewiesen. Ein wichtiges Instrument in diesem Zusammenhang ist das Mittel der Gemeinnützigkeit von Vereinen.
Allerdings sind gemeinnützige Organisationen der Zivilgesellschaft, die sich regelmäßig auch politisch äußern, ständig der Gefahr ausgesetzt, ihre Gemeinnützigkeit zu verlieren. Das beinhaltet im schlimmsten Fall durch Steuer-Nachzahlungen ein sofortiges Ende ihrer wichtigen gesellschaftlichen Tätigkeit. Ein aktuell prominentes Beispiel ist die Aberkennung der Gemeinnützigkeit von Attac durch das Finanzamt Frankfurt.
Dem widersprechen wir entschieden. Die Förderung demokratischer Teilhabe und politische Willensbildung ist von allgemeinem Nutzen. Bündnis 90 / Die Grünen setzen sich dafür ein, der Förderung dieser Form gesellschaftlichen Engagements auch in Vereinen und Initiativen mehr Rechtssicherheit zu geben. Dabei sollte aber sicher gestellt werden, dass das gesellschaftspolitische Engagement der Menschen gestärkt wird und nicht die wirtschaftliche Mächtigen mit dem Mittel der steuerlichen Absetzbarkeit einen übermäßigen und gleichheitswidrigen Einfluss auf den Willensbildungsprozess gewinnen. Die Bundestagsfraktion soll daher das Gemeinnützigkeitsrecht prüfen und mit dieser Zielrichtung Vorschläge ausarbeiten und in den Gesetzgebungsprozess einspeisen.“