Sven Giegold

Grüner Aktionsplan: Für eine europäische Wettbewerbspolitik im Zeichen des Green Deals

Liebe Freundinnen und Freunde, liebe Interessierte,

damit wir unsere Klimaschutzziele erreichen müssen alle wichtigen Politikfelder mitziehen. Dazu gehört in der EU gerade auch die Wettbewerbspolitik. Denn ob staatliche Beihilfen in die Erweiterung eines Flughafens oder in die ökologische Transformation der Industrie fließen macht einen gewaltigen Unterschied. Doch unter den bisherigen Wettbewerbsregeln spielt der Umweltschutz kaum eine Rolle. Das muss sich dringend ändern. Das hat auch die EU-Kommission erkannt und arbeitet derzeit an einer grundlegenden Reform der EU-Wettbewerbspolitik und der Regeln für staatliche Beihilfen im Zeichen des Green Deals. Vor diesem Hintergrund habe ich einen grünen Aktionsplan für eine nachhaltige Wettbewerbspolitik erarbeitet, den ich Ihnen und Euch nun gerne in seiner Endfassung vorstellen möchte. Über Feedback freue ich mich.

Dieser Aktionsplan hat einen längeren Weg hinter sich. Im Februar diesen Jahres habe ich die Kernpunkte in einer Podiumsdiskussion mit Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager vorgestellt. Den letzten Schliff bekam der Aktionsplan am Dienstag, den 13. Juli, bei einem Webinar mit Expert*innen aus der Kommission, der Zivilgesellschaft und der Wissenschaft. In den vergangenen Monaten haben wir immer wieder wertvolle Rückmeldungen erhalten, für die ich mich noch einmal ausdrücklich bedanken möchte. Für alle, die sich das einstündige Fachgespräch (noch einmal) anschauen möchten, hier der Link zur Aufnahme des Webinars.

Die EU-Wettbewerbspolitik umfasst im wesentlichen vier Teilbereiche: Zum einen das Kartellrecht, bei dem es darum geht, Preisabsprachen zwischen Unternehmen oder das Ausnutzen einer dominanten Marktposition zu verhindern. Im Bereich der Fusionskontrolle sollen Wettbewerbsverzerrungen verhindert werden, bevor sie entstehen: wenn die Gefahr besteht, dass der Zusammenschluss zweier Unternehmen schlecht für den Wettbewerb ist, dann kann die EU-Kommission diesen Zusammenschluss verhindern oder nur unter Auflagen genehmigen. Staatliche Beihilfen wiederum dürfen den Wettbewerb und den Handel zwischen Mitgliedstaaten nicht verzerren. Die große Frage ist, welche Gesichtspunkte bei der Vereinbarkeit von staatlichen Beihilfen mit dem Europäischen Binnenmarkt berücksichtigt werden. Ich trete dafür ein, dass die Wettbewerbsregeln den gesetzlichen Klima- und Artenschutzzielen nicht zuwiderlaufen dürfen, dazu gleich mehr. Der vierte Teilbereich schließlich umfasst die sogenannten “Dienstleistungen von allgemeinem Interesse”. Das sind grundlegende Leistungen wie die Gesundheitsversorgung, öffentlicher Verkehr oder der Postdienst, aber auch die Justiz oder Sozialleistungen, für die Wettbewerbsregeln wenn überhaupt dann nur sehr begrenzt gelten.

Der Aktionsplan konzentriert sich in großen Teilen auf das Thema der staatlichen Beihilfen, denn der Einsatz von Steuergeldern hat eine wichtige ökologisch-soziale Lenkungswirkung. Ob wir mit Steuergeldern den Bau einer neuen Pipeline für fossiles Gas oder Windkraftanlagen in Bürger*innenhand fördern, bestimmt unsere Energieversorgung über Jahrzehnte. Laut Zahlen der Kommission betrugen die staatlichen Beihilfen aller EU-Mitgliedstaaten in Jahr 2019 insgesamt 135 Milliarden Euro (Beihilfen für Landwirtschaft, Fischfang und Eisenbahnen ausgenommen). Darum ist es so wichtig, jetzt eine neue Richtung einzuschlagen. Folgende Prinzipien sollten daher in den neuen Wettbewerbsregeln der EU-Kommission fest verankert sein:

  • Die EU-Wettbewerbspolitik muss im Einklang mit den Klimazielen der Union stehen. Auch der dringend nötige Schutz und Erhalt der Artenvielfalt muss berücksichtigt werden. Das heißt, Wettbewerbspolitik darf auf keinen Fall klima- und umweltschädliche Auswirkungen haben. Idealerweise ermöglicht sie uns, unsere Klimaziele schneller und mit geringeren Kosten für die Gesellschaft zu erreichen. Unser politischer Ehrgeiz sollte darin bestehen, keinen weiteren Cent an Steuergeldern für vorhersehbare Investitionsruinen auszugeben. Alle staatlichen Beihilfen müssen auf ihre Umweltverträglichkeit überprüft werden. Umweltschädliche Beihilfen dürfen in unserem europäischen Binnenmarkt nicht länger erlaubt sein: Der Zweck des europäischen Binnenmarktes ist es, Wohlstand und nachhaltige Entwicklung zu sichern. Doch der Klimawandel und der Verlust der Artenvielfalt, die durch unsere wirtschaftlichen Aktivitäten verursacht werden, bedrohen unseren Wohlstand. Hier müssen wir schnellstens umsteuern.
  • Sozial und ökologisch faire Preise müssen das Ziel sein.
      1. Das bedeutet zum einen: klimaschädliche Subventionen für fossile Energien und deren Infrastrukturen müssen ein Ende haben. Die Klimawissenschaft sagt uns sehr deutlich, wie schnell wir unsere Treibhausgasemissionen reduzieren müssen. Wir haben keine Zeit mehr für Investitionen in sogenannte Brückentechnologien wie Gas. Staatliche Beihilfen zur Unterstützung des Kohleausstiegs müssen nachweislich der kosteneffizienteste Weg zur Erreichung der Umweltziele sein, wobei wiederum alle Kosten und nicht-eingepreisten Auswirkungen sowie die Entwicklung des CO2-Preises zu berücksichtigen sind.
      2. Zum anderen bedeutet das, dass Wettbewerbspolitik die Herausbildung von fairen Preisen unterstützen muss. Das heißt, staatliche Beihilfen dürfen das Emissionshandelssystem nicht konterkarieren. Außerdem gibt es hier Raum für sogenannte “Carbon Contracts for Difference”. Damit können die Mitgliedstaaten spezifische Formen der Zusammenarbeit eingehen, um Unternehmen mit nachhaltigen Geschäftsmodellen etwaige Mehrkosten zu erstatten, die am Markt nicht realisierbar sind. So können strukturelle Hemmnisse für die grüne Transformation überwunden werden.
  • Die vorhersehbaren Auswirkungen von Fusionen und Übernahmen auf öffentliche Güter müssen berücksichtigt werden: Die Fusionskontrolle sollte aktiv die Belange des Umweltschutzes einbeziehen: Akquisitionen wie Bayer/Monsanto darf die Kommission angesichts der vorhersehbaren negativen Auswirkungen auf die Umwelt und die öffentliche Gesundheit in Zukunft nicht mehr akzeptieren.
  • Bürger*innen, Unternehmen und die Zivilgesellschaft müssen bei der Wettbewerbspolitik miteinbezogen werden. 
      1. Der Green Deal verspricht, die Bürger*innen in den Mittelpunkt der Energiewende zu stellen. Um dieses Versprechen einzulösen müssen Energiegenossenschaften bestmöglich unterstützt werden. Ihnen dürfen nicht dieselben Anforderungen auferlegt werden wie großen Unternehmen: Energiegenossenschaften für Erneuerbare müssen von Ausschreibungsverfahren ausgenommen werden, insbesondere, wenn es sich um vergleichsweise kleine Energieerzeugungsanlagen handelt.
      2. Wenn sich Unternehmen zusammentun, um Mindeststandards in Bezug auf Umwelt- und Sozialbedingungen in Drittländern festzulegen, sollten sie das tun dürfen. Bisher setzt das Kartellrecht hier zu enge Grenzen. Der ökologische und soziale Nutzen, wenn Unternehmen gemeinsam Mindeststandards festlegen, sollte hier stärker ins Gewicht fallen.
      3. Die Zivilgesellschaft muss zu Wort kommen: Bürger*innen und Nichtregierungsorganisationen müssen Rechtsmittel gegen staatliche Beihilfeentscheidungen einlegen können, wenn der berechtigte Verdacht besteht, dass diese gegen Umweltrecht verstoßen.
  • Das digitale Zeitalter muss grüner werden, auch hier kann die EU-Wettbewerbspolitik eine wichtige Rolle spielen: Große digitale Unternehmen sind de facto Infrastrukturanbieter in unseren digitalisierten Gesellschaften. Natürlich sollte ein offener und fairer Wettbewerb gefördert werden, wo immer dies möglich ist. Allerdings sind Netzwerkeffekte regelmäßig so wichtig, dass der Nutzen für die Verbraucher*innen am besten von Monopolen oder Oligopolen abgedeckt wird. Deshalb brauchen wir eine ständige Aufsicht über diese Infrastrukturen durch einen EU-Digitalaufsicht. Diese ständige Aufsicht sollte auch eine ökologische Dimension haben. Wir können nicht ignorieren, dass einige dieser Systeme mit Algorithmen laufen, die übermäßig viel Energie und elektronische Ressourcen verbrauchen. Auch viel genutzte Algorithmen und deren Datensätze sollten den Zielen des Green Deals entsprechen.

EU-Wettbewerbspolitik für unsere gemeinsame Zukunft. Die gute Nachricht ist: Wir müssen nicht zwischen der Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft und dem Schutz unserer Lebensgrundlagen wählen. Ganz im Gegenteil: Ein fairer und offener Wettbewerb ist ein mächtiges Instrument für die grüne Transformation. Der ökologische Umbau unserer Wirtschaft ist zentral für unser Wohlergehen und unseren Wohlstand in der Zukunft. Dafür brauchen wir Preise, die sozial und ökologisch gerecht sind. Nur auf der Basis von Preisen, die den realen Kosten einer wirtschaftlichen Aktivität für Natur und Gesellschaft nahe kommen, kann der Wettbewerb wirklich fair sein. Diese Fairness mit der notwendigen Unterstützung der Wettbewerbspolitik zu erreichen, das sollte unser politischer Anspruch sein!

Das gesamte Wettbewerbspapier steht hier zum nachlesen.

Leider ist die Rolle des Europäischen Parlaments in der Ausgestaltung der Wettbewerbspolitik bisher sehr begrenzt. Die Zulässigkeit von staatlichen Beihilfen wird z.B. von einer Reihe von Leitlinien (Neudeutsch: “Guidelines”) der EU-Kommission geregelt. Das Verfassen dieser Leitlinien ist alleinige Aufgabe der Kommission. Bei der Gesetzgebung im Wettbewerbsbereich ist das Europäische Parlament meist nur im Konsultationsverfahren beteiligt. Kommission und Rat haben in diesem Verfahren die Oberhand, denn das Parlament muss zwar um seine Meinung gebeten werden, die Position des Parlaments muss aber nur zur Kenntnis genommen werden, sie ist also nicht bindend.

In seinen jährlichen Berichten zur Wettbewerbspolitik hat das Europäische Parlament wiederholt gefordert, dass seine Mitspracherechte ausgeweitet werden müssen. Um das normale Gesetzgebungsverfahren im Bereich der Wettbewerbspolitik einzuführen, braucht es eine Änderung der EU-Verträge. Dafür setze ich mich ein, denn für diese wichtigen Richtungsentscheidungen brauchen wir volle parlamentarische Mitbestimmung.

Bis dahin bleibt uns unter anderem die Möglichkeit, an den öffentlichen Konsultationen der Kommission zur Überarbeitung der Leitlinien für staatliche Beihilfen teilzunehmen. Die Überarbeitung der Leitlinien für staatliche Beihilfen im Bereich Klima, Umweltschutz und Energie  sind für den Green Deal besonders relevant. Die öffentliche Konsultation zur Überarbeitung dieser Leitlinien läuft derzeit. Privatpersonen, Organisationen und Unternehmen können noch bis zum 2. August ihre Beiträge unter diesem Link einreichen. Ich werde den Aktionsplan dort einreichen und werde auch in Gesprächen mit Kommissionsmitgliedern weiter auf die Umsetzung dieser Punkte drängen. Damit Steuergelder in unsere Zukunft fließen!

Mit grünen europäischen Grüßen

Sven Giegold

Der Aktionsplan “European Competition Policy Ready for the Green Deal” kann hier heruntergeladen werden: https://sven-giegold.de/wp-content/uploads/2021/07/action-plan_competition-green-deal_giegold-july2021.pdf

Link zu unserem Webinar Europe Calling “Reform der EU-Wettbewerbspolitik für den Green Deal” vom 13. Juli: https://youtu.be/5xnP9UDHgec

Online-Veranstaltung der Europäischen Kommission „Competition policy contributing to the EU Green Deal‘ im Februar 2021′, Beitrag  zu grüner Wettbewerbspolitik ab Minute 12:55: https://www.youtube.com/watch?v=2vgMmruXXe4

Bericht der Kommission zu staatlichen Beihilfen in der EU im Jahr 2019: https://ec.europa.eu/competition-policy/state-aid/scoreboard_en

P.S.: Webinar Europe Calling “Machtlos gegen die Fluten? Wie können wir uns in NRW und Europa vor Katastrophen schützen?” – mit der renommierten europäischen Hochwasserforscherin Prof. Hannah Cloke, Grüner Landtagsfraktionsvorsitzende Verena Schäffer und Grünen-Vize Oliver Krischer. Am Mittwoch, den 4.8.2021 um 20:00 Uhr. Seid dabei und diskutiert mit! Gleich hier anmelden!

Rubrik: Klima & Umwelt, Wirtschaft & Währung

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