Sven Giegold

EU-Transparenzpläne könnten Licht in Brüsseler Lobbyistendickicht bringen

Die EU-Kommission hat angekündigt, dass ab 1. Dezember alle Lobbyistenkontakte der Kommissare und ihrer wichtigsten Mitarbeiter “als generelle Regel” veröffentlicht werden. Außerdem dürfen sie nur noch im EU-Transparenzregister eingetragene Lobbyisten treffen.

Für die Regelung zum Transparenzregister hat die EU-Kommission in ihrem Arbeitsplan der nächsten Jahre konkrete Schritte angekündigt. Sie strebt ein für alle EU-Institutionen verbindliches Register an.

Die Ankündigung der EU-Kommission kommentiert Sven Giegold, Sprecher der Abgeordneten von Bündnis 90/Die Grünen im Europaparlament:

“Die Transparenzpläne der EU-Kommission könnten endlich mehr Licht in das Brüsseler Lobbyistendickicht bringen. Wir Grüne hatten Juncker das Versprechen für mehr Transparenz beim EU-Lobbyismus vor seiner Wahl abgerungen. Nur durch transparente Arbeit für das Gemeinwohl statt für Einzelinteressen kann Juncker seine in den letzten Woche beschädigte Glaubwürdigkeit wiederherstellen. Statt weiter im Trüben zu fischen, verlangen wir von den EU-Institutionen klares Wasser, in dem wir den Grund für EU-Politik sehen können. Klarheit gibt es aber nur durch verbindliche Regeln für alle EU-Mitarbeiter. Unverbindliche Empfehlungen genügen nicht. Und die Fachreferenten sollten durch die Transparenzregeln genauso gebunden sein wie ihre Vorgesetzten.

Skeptisch machen mich interne Dokumente der EU-Kommission, die besagen, Transparenz bei Gesprächen der Kommissare und Mitarbeiter auf Grundlage der bestehenden Richtlinie für Dokumentenzugang umzusetzen. Sie sieht viele Ausnahmen von Transparenzregeln vor und ergab auf zivilgesellschaftlichen Anfragen oft vor allem geschwärzte Papierseiten. Bei der Dokumentation der Lobbyistentreffen darf es nur minimale Ausnahmen geben, sonst ist die Regel unglaubwürding und wirkungslos.

Wir Grüne begrüßen auch über die immer konkreteren Pläne für das von Juncker versprochene verbindliche Lobbyregister, das für alle Europäischen Institutionen gelten soll. Ein verbindliches Register kann es aber nur per EU-Gesetz geben, nicht durch eine Vereinbarung allein zwischen den EU-Institutionen wie aktuell geplant. Denn für Lobbyisten gilt keine Geschäftsordnung egal welcher EU-Institution. Ohne Gesetz gibt es auch keine Sanktionsmöglichkeiten, die aber für akurate Lobbytransparenz unerlässlich sind. Deshalb brauchen wir ein EU-Gesetz, dass eindeutig regelt, was Lobbykontakte sind und welche Transparenzregeln dafür gelten.

Die Europäische Lobbytransparenz sollte jetzt auch für Deutschland zum Vorbild werden. Die Bundesregierung kann sich davon eine Scheibe abschneiden.

Neue Regeln für Lobbyismus müssen nicht nur für Transparenz, sondern auch für Ausgewogenheit sorgen. Aktuell lässt sich die EU-Kommission in Expertengruppen zu Steuerpolitik von eben den Steuertricksern von PricewaterCoopers beraten, die durch die Luxemburg-Leaks als wichtigste Beihelfer zur Steuerprellerei enttarnt wurden. Wir unterstützen die Forderung von Lobbycontrol, endlich die Expertengruppen ausgewogen zu besetzen und Gemeinwohlinteressen dort nicht schlechter diejenigen von Großkonzernen einzuladen.“

 

Junckers Zusagen im Hearing der Grünen Fraktion vor seiner Wahl: https://sven-giegold.de/2014/jean-claude-juncker-in-unserem-hearing/

Kritik von Lobbycontrol an der Zusammensetzung der Expertengruppen der EU-Kommission: https://www.lobbycontrol.de/2014/11/eu-expertengruppen-kommission-laesst-sich-in-steuerfragen-von-lux-leaks-tricksern-beraten/