Der Wirtschafts- und Währungsausschuss des Europaparlaments hat sich heute für stärkere EU-Maßnahmen im Falle von Marktmanipulation und Insidergeschäften ausgesprochen. Die Grünen begrüßen die von sehr breiter Mehrheit getragene Forderung der Abgeordneten nach strengeren Strafen, stärkeren Kronzeugenregelungen, einen wirksamen Schutz für legitime Recherchen von Journalisten, die Beschränkungen für das Handeln mit eigenen Aktien und Beteiligungen sowie eine notwendige Kooperation zwischen den verschiedenen Märkten.
Sven Giegold, wirtschafts- und finanzpolitischer Sprecher der Grünen im Europaparlament kommentiert das Abstimmungsergebnis:
„Der Betrugsskandal der LIBOR-Referenzzinssätze hat gezeigt, wie wichtig die Reform der bestehenden Regeln ist. Diese Form der Wirtschaftskriminalität muss zukünftig verhindert werden. Wir haben uns deswegen für strengere straf- und verwaltungsrechtliche Maßnahmen ausgesprochen, die auf verbesserter Analyse der entstandenen Schäden basieren sollen. Dazu brauchen wir einen deutlich schärferen Katalog an Sanktionen mit abschreckender Wirkung.
Damit die Sanktionen wirklich effektiv vorbeugen, ist es unerlässlich, dass auch schon der Versuch einer Marktmanipulation bestraft wird. Es kann nicht sein, dass eine lebensfremd enge Definition von Marktmissbrauch die Aufseher dazu zwingt, mit offenen Augen und gefesselten Händen zuzusehen, während sich Marktteilnehmer ungerechtfertigt bereichern. Der Ausschuss für Wirtschaft und Währung im Europaparlament, hat diese Position heute bestätigt und gestärkt.
Auf Grüne Initiative wurde die Rolle von Whistleblowern gestärkt. In Zukunft sollen Whistleblower einerseits das Recht haben, die zuständige Aufsichtsbehörde auf Missbrauch und Insidergeschäfte hinzuweisen. Dieses Recht soll zukünftig höher stehen als etwa arbeitsrechtliche Schweigepflichten. Andererseits sind Mitarbeiter zur Offenlegung verpflichtet, wenn sie sich im Sinne des Gesetzes auf einer sogenannten Insiderliste befinden. Unternehmen werden dazu verpflichtet Mitarbeiter, die aufgrund ihrer Funktion und entsprechender interner Kenntnisse auf dieser Liste stehen darüber zu informieren. Denn wer auf diesen Listen steht, muss sich bewusst sein, auch persönlich mit hohen Strafen belegt werden zu können.
Wir konnten außerdem durchsetzen, dass Händler, die sich gesetzeswidrig verhalten haben, temporär oder als Wiederholungstäter auch lebenslänglich von gewissen Tätigkeiten ausgeschlossen werden können.
Des weiteren müssen die Behörden bei der Festlegung ihrer Strafen in Zukunft nicht nur die unrechtmäßig erworbenen Gewinne berücksichtigen. Auch die Kosten der rechtswidrigen Handlung auf die Marktstruktur, die anderen Marktteilnehmer und weitere wirtschaftliche, soziale und ökologische Konsequenzen fließen in die Kalkulation mit ein.
Jetzt müssen Rat und Kommission in den anstehenden Trilogverhandlungen beweisen, dass ihnen daran gelegen ist, zügig konsequente Maßnahmen gegen Marktmissbrauch und Insidergeschäfte zu beschließen.“
Hier gibt es eine (englischsprachige) Pressemitteilung der Berichterstatterin Alrene McCarthy.