Sven Giegold

Nach dem Brexit darf London nicht zu einem “Singapur an der Themse” werden: unser Brief an die EU-Kommission

Liebe Freundinnen und Freunde, 

liebe Interessierte, 

an Heiligabend war die Erleichterung groß: das Bangen hatte ein Ende und der Brexit-Deal stand. Was dann folgte, enthielt allerdings eine böse Überraschung: Unsere vorläufige Analyse zeigt, dass der Vertragsentwurf einem verschärften Steuerdumping zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU Tür und Tor öffnen könnte. Philippe Lamberts, der Ko-Vorsitzende der Grünen/EFA-Fraktion im Europäischen Parlament, und ich haben daher umgehend einen Brief an EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und Chefunterhändler Michel Barnier geschickt, in dem wir unsere Argumente darlegen. Denn die EU macht sich derzeit auf – nach unserer jahrelanger Arbeit gemeinsam mit vielen Partner*innen in Zivilgesellschaft und Politik – Geldwäsche und Steuerdumping zurück zu drängen und zur stärkeren Kooperation gegen Finanzkriminalität zu kommen. Wir dürfen nicht zulassen, dass eine große Steueroase vor unseren Türen starken Marktzugang in den Binnenmarkt bekommt. Das hatte auch das Europaparlament auf unser Drängen hin in mehreren Resolutionen im Laufe der Verhandlungen zwischen EU und Großbritannien verlangt.

Derzeit ist das Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und Großbritannien nur vorläufig in Kraft, da das Europäische Parlament Zeit braucht, um die 1.250 Seiten lange Vereinbarung zu prüfen. Wir werden uns sehr genau anschauen, ob der Kompromiss von Heiligabend eine solide Grundlage für faire Wettbewerbsbedingungen im Finanzsektor legt. 

Leider enthält der vorliegende Text nur schwache Bestimmungen zu Steuersätzen für Unternehmen sowie zur Verhinderung von Steuervermeidung und Geldwäsche. Dies gibt uns ernsthaft Anlass zur Sorge: Wird die EU mit diesem Abkommen auch in Zukunft sicherstellen können, dass das Vereinigte Königreich hohe Standards in Steuerfragen sowie bei der Bekämpfung von Geldwäsche einhält, wenn die EU sie selbst endlich beschließt? Gemeinsame, hohe Standards werden in den kommenden Jahren entscheidend dafür sein, einen fairen Wettbewerb sicherzustellen. Dafür brauchen wir verbindliche Zusagen der britischen Regierung. Die Aussicht auf ein „Singapur an der Themse“ ist für uns inakzeptabel. Der Finanzsektor in Singapur hat enorm von schwachen Gesetzen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Steuervermeidung profitiert. Die EU darf der Londoner City nicht die Möglichkeit geben, dieses Modell zu kopieren, um so noch mehr schmutziges Geld anzuziehen.

Warum geht es konkret? Uns stimmt besonders skeptisch, dass Steuerfragen von den Regeln zum “Abbau von Ungleichgewichten” im Brexit-Deal ausgenommen sind. Hinter dem sperrigen Begriff verbirgt sich ein Mechanismus, mit dem mögliche regulatorische Unterschiede zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich in Zukunft angegangen werden sollen. Es gibt solche Bestimmungen gegen Ungleichgewichte zum Beispiel für den Warenhandel zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich, um die Anwendung gemeinsamer verbindlicher Grundsätze in Bezug auf staatlichen Beihilfen, Klima und soziale Mindeststandards sicherzustellen. Wenn eine Seite feststellt, dass die Standards auseinanderklaffen, kann sie Maßnahmen ergreifen, um diese Schieflage zu beheben. Allerdings nur, wenn sie erheblichen Einfluss auf den Handel oder Investitionen zwischen den Partner*innen haben. Derzeit gibt es keine derartigen Regeln für ungleiche Vorschriften im Steuer- und Geldwäschebereich. Dies ist ein schwerwiegender Mangel, da eine ganze Reihe von Steuerregeln, die von der Europäischen Kommission vorgeschlagen und vom Europäischen Parlament unterstützt wurden, derzeit auf einen Beschluss durch den Rat der Mitgliedsländer warten. Sobald diese neuen europäischen Steuergesetze in Kraft treten, werden sie also nicht vom Abkommen abgedeckt sein. Gleiches gilt für die noch ausstehenden gemeinsamen Regeln zur Mindestbesteuerung von Unternehmensgewinnen sowie für die gemeinsamen Regeln zur Verlagerung von Gewinnen aus der Union heraus. Auch die Anti-Geldwäsche-Regeln werden von den Regeln zum Ausgleich von Ungleichgewichten derzeit nicht erfasst. Dabei ist unstrittig, dass die geltenden EU-Regeln gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung unzureichend sind, weswegen sie im Jahr 2021 umfassend verschärft werden sollen. Leider ist damit auch die Angleichung der sich entwickelnden EU-Standards zur Bekämpfung von Geldwäsche nicht gewährleistet. 

Mit Blick auf die Zukunft wollen wir sicherstellen, dass die EU vom Vereinigten Königreich die stärkstmöglichen Zusagen erhält, auf Steuerdumping und Duldung von Finanzkriminalität zu verzichten. Wie könnte das in der Praxis aussehen? Im Moment gibt es im Entwurf des Abkommens sehr wenig zu Finanzdienstleistungen. Das bedeutet, dass Finanzunternehmen, die von London aus operieren, mit diesem Abkommen nicht automatisch Zugang zum EU-Binnenmarkt für Finanzdienstleistungen erhalten. Stattdessen ist eine sogenannte Äquivalenzentscheidung erforderlich, bevor ein solcher Zugang für einzelne Unternehmen oder Unternehmensgruppen gewährt werden kann. Das Äquivalenzregime soll die effektive Angleichung der Standards zwischen unseren jeweiligen Finanzsektoren sicherstellen. Das heißt, die EU kann den Zugang zu ihrem Binnenmarkt für Finanzdienstleistungen aufgrund von fehlenden Standards verweigern. In Anbetracht des drohenden „Singapur an der Themse“ empfehlen wir dringend, dass die EU diesen Hebel nutzt, um weitreichende Zusagen im Kampf gegen Steuerdumping und Geldwäsche zu erhalten. Diese Frage muss geklärt werden, bevor weitere Äquivalenzentscheidungen getroffen werden. Ebenso müssen wir die Standortanforderungen für Finanzunternehmen überdenken, die im gemeinsamen Markt registriert, aber de facto außerhalb der EU tätig sind. Wir schlagen daher eine neue und eigenständige Mitteilung der EU-Kommission vor, die klarstellt, unter welchen Bedingungen die EU dem Vereinigten Königreich Zugang zum Binnenmarkt für Finanzdienstleistungen gewähren kann oder nicht. Die EU muss sich auf eine klare Haltung in dieser Angelegenheit einigen, wie es das Parlament in früheren Erklärungen gefordert hat.

Schon als das Vereinigte Königreich noch Mitglied der EU war, waren seine laxen Steuervorschriften eine kostspielige Belastung für die anderen Mitgliedstaaten. Wir können nicht akzeptieren, dass uns diese Last von einem Drittland auferlegt wird, insbesondere im Zusammenhang mit der Coronakrise und der Belastung der öffentlichen Haushalte. Wir begrüßen es ausdrücklich, dass nach jahrelangen Verhandlungen nun endlich ein provisorisches Brexit-Abkommen steht. Nichtsdestotrotz sollte die Europäische Union ihre Instrumente nutzen, um den Steueroasen in britischen Überseegebieten endlich den Hahn abzudrehen.

Unser Brief an Ursula von der Leyen und Michel Barnier steht hier online zum Nachlesen (auf Englisch): https://sven-giegold.de/wp-content/uploads/2021/01/04.01.2021-Greens-EFA-Letter-to-Barnier-and-President-von-der-Leyen-on-EU-UK-financial-services-deal.pdf

Mit entschlossenen europäischen Grüßen

Sven Giegold

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Rubrik: Wirtschaft & Währung

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