Sven Giegold

Neues multilaterales Amtshilfeabkommen bringt keinen Durchbruch gegen Steuerflucht

Im Rahmen des G20 Gipfels in Cannes hatten die teilnehmenden Regierungschefs zum ersten Mal die Gelegenheit, die überarbeitete Konvention über gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen zu unterzeichnen. Damit dieser internationale Vertrag wirksam werden kann, muss er von fünf OECD Mitgliedstaaten oder Mitgliedern des Europarates ratifiziert werden.

Das zentrale Anliegen ist der Kampf gegen Steuerflucht und gegenseitige Unterstützung der Vertragspartner bei der Durchsetzung ihrer Steuerforderungen. Dafür sollen in Zukunft
auf Anfrage Informationen zur Berechnung von Einkommens- und Gewinnsteuern, Kapitalertragssteuern, Vermögenssteuern, Grundsteuern, Erbschaftssteuern und Indirekte Steuern (MwSt, KFZ-Steuern etc.) ausgetauscht werden. Damit wird es das Bankgeheimnis in seiner strengsten Form zwischen den Vertragspartnern nicht mehr geben.

Allerdings ist der Steuerhinterziehung auf diesem Wege nicht beizukommen. Wirksam wäre nur ein
automatischer Informationsaustausch. Den jedoch sieht die Konvention nicht bindend vor. Unterzeichnerstaaten können sich, wie auch bisher, nur bilateral einigen, Informationen automatisch auszutauschen.

Damit versagt das Abkommen die dringend benoetigten Steuereinnahmen aus mobilen Kapitaleinkünften zu mobilisieren.

Den Text der Konvention auf englisch gibt es hier:
http://www.oecd.org/dataoecd/63/49/48980598.pdf
Die OECD hat außerdem ein Fragen und Antworten Dokument auf englisch erstellt. Das gibt es hier:
http://www.oecd.org/dataoecd/63/62/48978955.pdf

Rubrik: Wirtschaft & Währung

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