Erstmals hat ein nationales Höchstgericht Normen des EU-Vertrags für verfassungswidrig erklärt. Zum Urteil des polnischen Verfassungsgerichts, dass Teile des EU-Rechts nicht mit polnischem Recht vereinbar sei, sagt Sven Giegold, Sprecher von Bündnis 90/Die Grünen im Europäischen Parlament:
“Die Unabhängigkeit der polnischen Judikative wird schon lange von der Regierung untergraben. Dieses Urteil zeigt einmal mehr, wie sich die Regierung gegen die Interessen der Bevölkerung stellt. Fast in keinem anderen Mitgliedsstaat ist die Unterstützung für die EU so groß wie in Polen. Die Menschen in Polen wissen, dass die wirtschaftliche Entwicklung ihres Landes sehr stark von der EU-Mitgliedschaft abhängt. Es ist richtig, dass die EU-Kommission die Auszahlung der Gelder aus dem Wiederaufbaufonds an Polen gestoppt hat. Europa ist nicht ohnmächtig gegen den Abbau von Rechtsstaatlichkeit in EU-Ländern.
Wer EU-Recht bricht, kann nicht auf EU-Gelder zählen. Nun erntet Polens Regierungen die finanziellen Sanktionen, die viele Menschen in Polen nicht wollen. Polens Regierung kann nicht länger Politik gegen die Bevölkerung machen. Dennoch muss die EU-Kommission konsequent bleiben. Die EU-Kommission sollte zügig Vertragsverletzungsverfahren einleiten, um auch die Auszahlung von Regional- und Agrarförderung um Strafzahlungen zu kürzen.”