Sven Giegold

Neue Chancen, alte Risiken: Sustainable Finance in Europa geht in die nächste Runde

Heute, am 6. Juli 2021, stellt die EU-Kommission ihre erneuerte Sustainable-Finance-Strategie vor. Sowohl Finanzkommissarin Mairead McGuinness als auch ihr Vorgänger Valdis Dombrovskis hatten sich in ihren Antrittsanhörungen im Europaparlament gegenüber uns Grünen verpflichtet, ein neues Strategiepapier zu Sustainable Finance vorzulegen. Damit schreibt die Kommission die europäische Sustainable-Finance-Agenda fort, die sie 2018 mit ihrem ersten Aktionsplan angestoßen hatte. 

Große Teile ihres Aktionsplans von 2018 hat die EU-Kommission in den vergangenen Jahren umgesetzt, insbesondere die Verabschiedung der EU-Taxonomie. Die heute vorgestellte Strategie enthält lediglich zwei große legislative Initiativen: Zum einen die Überarbeitung und deutliche Ausweitung der nicht nicht-finanziellen Berichterstattung, wozu die Kommission bereits im April ihre Pläne für eine Corporate Sustainability Reporting Directive vorgestellt hat. Zum anderen einen freiwilligen Green Bond Standard auf Grundlage der EU-Taxonomie, welchen die Kommission heute zusammen mit der Strategie präsentiert. Daneben kündigt die Strategie diverse gezielte Anpassungen der existierenden Finanzmarktgesetzgebung an. Besonders zu erwähnen ist, dass die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken künftig fest in den Aufsichtsrahmenwerken für Banken, Versicherungen und Ratingagenturen verankert werden soll. Das hatten wir Grünen seit Jahren gefordert. Konkret sollen bei Banken ESG-Risiken verpflichtend Teil des Risikomanagements und des Aufsichtsprozesses im Rahmen des Supervisory Review Processes (SREP) werden. Außerdem sollen die Banken Stresstests zu ihren Klima- und sonstigen Langzeitrisiken durchführen. Auch Versicherungen sollen künftig solche Klimastresstests durchführen. Bei den Ratingagenturen plant die EU-Kommission Maßnahmen ergreifen, um die Berücksichtigung von ESG-Risiken in Ratings sicherzustellen.

Mit diversen kleineren Initiativen und womöglich sogar einem eigenständigen Gesetzesvorschlag will die EU-Kommission einen zusätzlichen Rahmen für Übergangsaktivitäten schaffen, vor allem für die Nutzung von fossilem Gas. Insbesondere erwägt die Kommission eine Erweiterung des Taxonomie-Rahmenwerks sowie die Schaffung zusätzlicher Nachhaltigkeitslabels und -standards für Übergangsaktivitäten. Damit sollen vor allem die osteuropäischen Mitgliedsstaaten besänftigt werden, die sich in den vergangenen Monaten vehement für eine Berücksichtigung von Gaskraftwerken und -infrastruktur in der Taxonomie eingesetzt haben.

Leider enthält die heute vorgestellte Strategie keine konkreten Pläne für eine soziale Taxonomie. Auch zur Frage, ob der Dschungel an ESG-Ratings einen Regelungsrahmen bekommen soll, kündigt die Kommission vorerst nur weitere Untersuchungen an. Das geplante Ökolabel für Finanzprodukte, an dem die Kommission bereits seit längerer Zeit arbeitet, findet in der Strategie überhaupt keine Erwähnung.

Sven Giegold, finanzpolitischer Sprecher der Fraktion Grüne/EFA im Europäischen Parlament, erklärt:

“Mit der neuen Strategie treibt die EU-Kommission Sustainable Finance in Europa weiter voran. Seit dem Aktionsplan vor drei Jahren wurde viel erreicht. Das bisher uneingelöste Versprechen ist die konsequente Berücksichtigung von ESG-Risiken im Finanzbereich. Es ist ein wichtiger Schritt, dass dies für Banken, Versicherungen und Ratingagenturen nun verbindlich vorgeschrieben werden soll. Wichtig ist, dass die EU-Kommission nun schnell konsequente und umfassende Regeln für die Berücksichtigung von ESG-Risiken vorlegt. Außerdem sollte sie die Regeln auf alle Finanzakteure ausdehnen und so für ein konsequentes Mainstreaming des ESG-Risikomanagements im gesamten Finanzbereich sorgen.

Der Green Supporting Factor ist der ewige Untote des europäischen Sustainable-Finance-Projekts. In der neuen Strategie lebt er als Förderinstrument für grüne Verbraucherkredite weiter. Wir Grüne haben uns bereits in der Vergangenheit festgelegt: Die Finanzmarktregulierung muss sich an realen Risiken orientieren und darf nicht als Instrument der Wirtschaftsförderung missbraucht werden. Eine niedrigere Risikogewichtung für grüne Anlagen ist nur gerechtfertigt, wenn die Risiken auch nachweislich geringer sind. Genauso braucht es Aufschläge bei erhöhten Nachhaltigkeitsrisiken.

Die stärkere Berücksichtigung von fossilem Gas als Übergangstechnologie ist ein Irrweg. Während weltweit die Wälder brennen, gibt sich die EU-Kommission einer amour fou zu Pipelines und Gaskraftwerken hin. Diese Vorschläge sind völlig aus der Zeit gefallen. Die EU-Kommission lenkt Investitionen in Anlagen, die ihre volle Lebensdauer nicht annähernd erreichen dürfen. Sie verschleppt so die dringende Transformation der europäischen Wirtschaft hin zu echter Klimaneutralität. Den Osteuropäern, deren Gaslobby hinter den Vorschlägen steht, erweist die EU-Kommission damit einen Bärendienst. Gleichzeitig beschädigt die EU-Kommission die Glaubwürdigkeit des gesamten europäischen Sustainable-Finance-Projekts. Die EU-Kommission darf sich dem Druck der osteuropäischen Mitgliedsstaaten nicht beugen. Sustainable Finance muss Anreize für echte Modernisierung setzen, nicht für Greenwashing.

Die EU-Kommission verpasst heute die erneut Chance, die sozialen Aspekte von Nachhaltigkeit stärker in den Vordergrund zu stellen. Statt konkrete Vorschläge und Zeitpläne für eine soziale Taxonomie zu präsentieren, will die Kommission das Thema vorerst nur untersuchen. Dabei gibt es gerade bei Kleinanlegern eine große Nachfrage nach sozial verantwortlichen Investments. Wir brauchen auch hier verbindliche und glaubwürdige Standards, um soziale Schönfärberei bei Finanzprodukten zu verhindern.

Mit dem Green Bond Standard präsentiert die EU-Kommission endlich einen öffentlichen Standard für grüne Anleihen. Dieser ist eine glaubwürdige Alternative zu den oft laxen privaten Standards. Der Wildwuchs bei den privaten Standards bedroht die Glaubwürdigkeit von Sustainable Finance. Ein freiwilliger Standard wird das Greenwashing bei den privaten Standards jedoch nicht beenden. Die Kommission sollte den Begriff “grüne Anleihe” schützen und die Anwendung ihres Standards in der EU verbindlich machen.

Das Damoklesschwert über der Sustainable-Finance-Agenda der EU heißt Atomkraft. Noch hat sich die EU-Kommission nicht festgelegt, ob sie eine Nachhaltigkeitskennzeichnung von Atomkraft in der Taxonomie vorschlagen möchte. Angesichts des ungelösten Endlagerproblems kann bei Atomkraft von Nachhaltigkeit keine Rede sein. Die EU-Kommission muss die vehementen Forderungen aus dem Elysée-Palast entschieden zurückweisen. Alles andere würde die Glaubwürdigkeit des gesamten europäischen Sustainable-Finance-Projekts fundamental beschädigen.“

Rubrik: Wirtschaft & Währung

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