Sven Giegold

Neues Rechtsgutachten. SZ berichtet: „Verstoß gegen EU Recht“ – Tagesspiegel: EU-Parlamentarier gegen zwischenstaatlichen Vertrag

Das Rechtsgutachten von René Repasi finden Sie hier: https://sven-giegold.de/2014/short-study-an-intergovernmental-treaty-on-the-srm-violates-european-law-and-can-be-challenged-in-the-court/
Süddeutsche Zeitung, 17.01.2014

„Verstoß gegen EU-Recht“

Parlament in Brüssel lehnt Kompromiss zur Bankenunion ab

Brüssel – Das Europäische Parlament tritt bei der Bankenunion auf die Bremse und pocht auf seine Mitbestimmungsrechte bei der Gesetzgebung zum zentralen Abwicklungsfonds für Banken. In einem Brief an die griechische EU-Ratspräsidentschaft lehnen die Abgeordneten des Wirtschaftsausschusses den zwischen den Finanzministern ausgehandelten Kompromiss ab und begründen dies mit Verstößen gegen EU-Recht, insbesondere gegen das Demokratieprinzip. In dem von allen großen Fraktionen unterzeichneten Brief kritisieren die Volksvertreter ihren „einseitigen Ausschluss aus dem normalen Gesetzgebungsverfahren zur zentralen Abwicklung von Banken“. Das Parlament werde den Ausschluss „nicht akzeptieren“ und bestehe darauf, seine „Hoheit zur Mitentscheidung vollständig auszuüben“.

Hintergrund des Aufstandes ist die Entscheidung der Finanzminister, einen Teil der Gesetzgebung zur Abwicklung von Banken aus dem normalen Verfahren zu trennen und zwischenstaatlich unter den Mitgliedstaaten zu regeln. Die Finanzminister wollen sich so den Zugriff auf den geplanten zentralen Abwicklungsfonds sichern, obwohl dieser nicht mit Staatsgeld, sondern von den Banken gefüllt werden soll

Vor allem Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble drängt darauf, dass deutsche Banken in den nächsten Jahren nicht für klamme Banken in anderen Staaten mitzahlen müssen. Juristen halten das für illegal. „Mit der Auslagerung eines Teils der Gesetzgebung entziehen die Minister den Abgeordneten die garantierte Mitbestimmung“, sagt René Repasi, Europarechtler an der Universität Heidelberg in einem Gutachten, das er im Auftrag der Grünen anfertigte. Repasi zufolge wird dieser Verstoß auch nicht durch die Mitsprache nationaler Parlamente ausgeglichen. „Die Staaten entziehen dem Europaparlament das Mitentscheidungsrecht, wonach es Änderungen an der Gesetzgebung verlangen könnte. Wenn die Bundesregierung dem Bundestag einen zwischenstaatlichen Vertrag vorlegt, kann er zustimmen oder ablehnen, aber nichts ändern.“ Der Grüne Sven Giegold, Mitunterzeichner des Briefes, kritisiert, dass die Minister „letztlich auf Betreiben der großen Koalition europäisches Recht und demokratische Mitwirkungsmöglichkeiten des Europaparlaments“ verletzten. Am Freitag treffen sich die Mitgliedstaaten, um über die Gesetzgebung zu beraten. Cerstin Gammelin

 

 

 

Der Tagesspiegel, 10.01.2014

EU-Parlamentarier gegen zwischenstaatlichen Vertrag

von Albrecht Meier

Seit Donnerstag verhandeln die 28 EU-Mitgliedstaaten über den neuen Bankenabwicklungsfonds, den Europas Geldhäuser innerhalb von zehn Jahren aufbauen sollen. Parteiübergreifend kritisieren EU-Abgeordnete, dass sie bei den Beratungen nur Beobachterstatus haben. Bis Anfang März soll nach dem Willen der 28 EU-Mitgliedstaaten ein neuer internationaler Vertrag formuliert sein, in dem die Details für einen milliardenschweren Fonds zur Abwicklung von Pleitebanken geregelt sind. Am Donnerstag trafen sich zu diesem Zweck erstmals hohe Beamte aus den Mitgliedstaaten in Brüssel.

Doch das Verfahren ruft grundsätzlichen Widerspruch aus dem Europaparlament hervor: Parteiübergreifend kritisieren EU-Abgeordnete, dass das Europaparlament an den Verhandlungen über den zwischenstaatlichen Vertrag nicht gleichberechtigt teilnimmt. Der Grünen-Europaabgeordnete Sven Giegold sagte dem Tagesspiegel, das Europaparlament sei in der Frage des Bankenabwicklungsfonds „auf den Beobachterstatus zurückgestuft“ worden. Die Mitgliedstaaten hatten dies Verfahren vor allem auf den Wunsch Deutschlands gewählt, da die Bundesregierung dadurch möglichen Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht gegen den Bankenabwicklungsfonds aus dem Weg gehen will. Giegold hält dies aber für eine unnötige Vorsichtsmaßnahme: Laut einem Rechtsgutachten des Bundestages sei es möglich, das Europaparlament in die Verhandlungen über den Bankenabwicklungsfonds auf Augenhöhe einzubeziehen, sagte der Grünen- Abgeordnete.

Diese Auffassung wird unter anderem von den Konservativen geteilt, die die größte Fraktion im Europaparlament stellen. Nach der in Brüssel herrschenden Rechtsauffassung sei es nicht zwingend erforderlich, das Europaparlament bei den Verhandlungen über den Bankenabwicklungsfonds außen vor zu lassen, sagte Corien Wortmann-Kool, die niederländische Vize-Vorsitzende der konservativen EVP-Fraktion, dem Tagesspiegel. Wortmann-Kool sprach sich einer gemeinsamen Erklärung mit Giegold und weiteren Europaabgeordneten aus den Reihen der Sozialdemokraten und der Liberalen dafür aus, dass Finanzinstitute bei einer möglichen Abwicklung von Pleitebanken unabhängig von ihrem Standort in der EU gleich behandelt werden müssten.

Beim Bankenabwicklungsfonds handelt es sich um einen Topf mit einem Volumen bis zu 55 Milliarden Euro, den die Geldhäuser – und nicht die Steuerzahler – innerhalb von zehn Jahren füllen sollen. Der Fonds soll bei der Abwicklung maroder Finanzinstitute zum Zuge kommen. Dabei wird es in dem Geldtopf zunächst noch nationale Kammern für jeden Mitgliedstaat geben, aus denen in einem Jahrzehnt ein Gemeinschaftsfonds werden soll. Die genaue Ausgestaltung soll nun in dem internationalen Vertrag festgelegt werden.

Rubrik: Wirtschaft & Währung

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