Sven Giegold

Untersuchungsausschuss Panama Papers: Grüne fordern entschiedenes Handeln der EU

Heute reichten alle Fraktionen ihre Änderungsanträge zum Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses des Europaparlaments nach den Panama Papers ein. Nach den Leaks der Panama Papers hatte das Europäische Parlament am 8. Juni 2016 beschlossen, einen Untersuchungsausschuss (PANA-Ausschuss) einzurichten, um behauptete Verstöße gegen das Unionsrecht und Missstände bei der Anwendung bei Geldwäsche, Steuervermeidung und Steuerhinterziehung zu untersuchen. Das Mandat des Ausschusses nimmt die Panama Papiere als Ausgangspunkt, ist aber nicht auf den Skandal beschränkt. Ein Jahr später, Ende Juni 2017, haben die Ko-Berichterstatter ihren Berichtsentwurf über die Erkenntnisse und Empfehlungen des Ausschusses vorgelegt. Bis heute konnten die Mitglieder des PANA-Ausschusses ihre Änderungswünsche am Berichtsentwurf anmelden. In den folgenden Wochen müssen sich Berichterstatter und Schattenberichterstatter auf Kompromisse einigen, über die der Ausschuss dann voraussichtlich am 18. Oktober abstimmen wird.

 

Dazu sagt der Koordinator der Grünen/EFA-Fraktion im PANA-Ausschuss, Sven Giegold:

 

“Steuergerechtigkeit, fairer Wettbewerb und wirksame Verfolgung von Finanzkriminalität sind maßgeblich für die Glaubwürdigkeit der Europäischen Union. Wenn es um Geldwäsche und Steuervermeidung geht, schauen viele Mitgliedstaaten tatenlos zu. Die maltesische Regierung ist sogar selbst in Geschäfte mit Briefkastenfirmen verwickelt und zieht keine Konsequenzen. Die betroffenen Mitgliedstaaten müssen jetzt schleunigst zu Hause aufräumen und einem EU-weiten öffentlichen Transparenzregister der wirtschaftlich Berechtigten von Unternehmen und Trusts zustimmen. Um den unheilvollen Unterbietungswettlauf der Mitgliedstaaten zu beenden, brauchen wir in der EU einen einheitlichen Mindestsatz für die Körperschaftsteuer. Die Kommission muss ihr Personal zur Bekämpfung von Finanzkriminalität weiter ausbauen und die Mitgliedstaaten effektiver überwachen. Wenn die Mitgliedsstaaten weiter Maßnahmen gegen Steuervermeidung verzögern, muss die EU-Kommission ihre Vorschläge nach dem Mehrheitsverfahren vorlegen (Art. 116 AEUV).

 

Leider wird die Arbeit des PANA-Ausschusses massiv behindert. Zahlreiche verantwortliche Firmen und Politiker verweigerten sich einer Anhörung im Parlament. Rat und Kommission hielten entscheidende Dokumente unter Verschluss. Die Erkenntnisse aus den meisten übersandten Dokumenten darf der Untersuchungssausschuss nicht öffentlich machen. Der Abschlussbericht und auch unsere eigenen Änderungsanträge zeigen daher nur die halbe Wahrheit. Damit enthalten Rat und Kommission der Öffentlichkeit einen Großteil der Erkenntnisse des PANA-Ausschusses vor. Wir fordern einen permanenten Untersuchungsausschuss im Europäischen Parlament vergleichbar mit dem des US-Senats, um Gesetzesverstöße in der EU wirksam zu bekämpfen.”

 

Wichtigste Grüne Ergänzungen zum PANA Report

 

Missstände bei der Anwendung von EU-Gesetzen durch die Mitgliedstaaten bei:

 

  • Anti-Geldwäsche-Richtlinie (d.h. Identifizierung von wirtschaftlichen Eigentümern von Unternehmen und Trusts, Überwachung von verpflichteten Unternehmen wie Banken und Anwaltskanzleien),

 

  • Kapitaladäquanzrichtlinie der Banken (d. h. Verwaltungsstrafen gegen Institutionen wegen ernsthafter Verletzung der Geldwäsche-Richtlinie, Eignungsvoraussetzungen für Aktionäre von Banken, Anforderungen an die Verwaltungsmitglieder von Banken)

 

  • Richtlinie über die Verwaltungszusammenarbeit (d. h. Austausch von steuerlichen Informationen zwischen EU-Ländern)

 

Verletzung des Grundsatzes der loyalen Zusammenarbeit gemäß Artikel 4 Absatz 3 EU-Vertrag durch die Mitgliedstaaten

 

Verwicklung der Regierung Maltas in den Panama Papers Skandal

 

Luxemburgs Hilfe bei der Umgehung der Zinsbesteuerungsrichtlinie und Tatenlosigkeit bei der Errichtung einer Steuervermeidungsindustrie im Großherzogtum

 

Blockade von Fortschritten gegen schädliche steuerliche Maßnahmen in der Ratsgruppe Verhaltenskodex Unternehmensbesteuerung durch die Mitgliedstaaten

 

Risiken der Geldwäsche aus Versicherungsprodukten

 

Mangelhafte Sorgfaltspflichten für Vermittler

 

Fragmentierung der Aufsichtsbefugnisse im Finanzsektor

 

 

Wichtigste Grüne Ergänzungen zu den PANA Empfehlungen

 

Einleiten von Vertragsverletzungsverfahren gegen die Mitgliedstaaten wegen Verletzung von EU-Rechts wie der Richtlinie über die Geldwäschebekämpfung, der Kapitaladäquanzrichtlinie und der Richtlinie über die Verwaltungszusammenarbeit

 

Einrichtung eines ständigen Untersuchungsausschusses im Europäischen Parlament nach dem Vorbild des US-Kongresses

 

Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Geldwäsche-Meldestellen (Financial Intelligence Units, FIUs) innerhalb der EU

 

Erhöhung der finanziellen Mittel für Eurojust und Europol

 

Untersuchung der Möglichkeit, ein von Europol koordiniertes europäisches Finanzkriminalitätszentrum zu schaffen

 

Einigung auf einen Mindestsatz für Unternehmenssteuern in Europa, zumindest innerhalb einer überarbeiteten Zins- und Lizenzrichtlinie

 

Vorlage neuer Steuervorschläge im Rahmen des Mitentscheidungsverfahrens unter voller Einbeziehung des Europäischen Parlaments unter den im Vertrag vorgesehenen Bedingungen

Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur Beantwortung von Gruppenanfragen in Steuerangelegenheiten

 

Einigung auf eine neue EU-Definition von Betriebsstätten, damit auch digitale Unternehmen dort Steuern zahlen, wo ihre Gewinne entstanden sind

 

Abtrennung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaften von Finanz- oder Steuerdienstleistern

 

Ende der Selbstregulierung bei den Verpflichtungen nach der Geldwäsche-Richtlinie bei Steuerberatern, Anwälten, Notaren

 

Änderungen an der EU-Richtlinie über die öffentliche Auftragsvergabe, damit Unternehmen in Steueroasen keine öffentlichen Aufträge erhalten

 

Verankerung eines wirksamen Whistle-Blower-Schutzes in der Fünften Geldwäscherichtlinie

Sicherstellen, dass Geldbußen und Geldsanktionen gegen Steuerberater und Vermittler nicht steuerlich abzugsfähig sind

 

Untersuchung von Fußballtransfers im Lichte der EU-Wettbewerbs- und Kartellregeln

Unterstützung der Gründung einer UN-Steuerbehörde

 

Keine Handelsabkommen mit Ländern der Schwarzen Liste von Steueroasen

 

Die Änderungsanträge der Grünen Mitglieder des PANA-Ausschusses finden Sie hier:

https://sven-giegold.de/wp-content/uploads/2017/09/Greens-EFA-AMs-on-PANA-report-FINAL.pdf

https://sven-giegold.de/wp-content/uploads/2017/09/Greens-EFA-AMs-on-PANA-recommendations-FINAL.pdf

 

Den Berichtsentwurf der Ko-Berichterstatter über die Erkenntnisse und Empfehlungen des Ausschusses finden Sie hier:

https://sven-giegold.de/wp-content/uploads/2017/07/PANA-ENTWURF-EINES-BERICHTS.pdf

https://sven-giegold.de/wp-content/uploads/2017/07/PANA-ENTWURF-EINER-EMPFEHLUNG.pdf

https://sven-giegold.de/wp-content/uploads/2017/07/PANA-Overview-of-activities.pdf

 

Das Mandat des PANA-Ausschusses finden Sie hier:

https://sven-giegold.de/wp-content/uploads/2017/07/PANA-Mandat.pdf

Rubrik: Wirtschaft & Währung

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