Die Europäischen Kommission hat angekündigt, für ihrem ursprünglichen Vorhaben abzusehen, eine Gesetzesinitiative zu starten hin zu einer Europäischen Regelung, die jeder/m in der EU das Recht auf Zugang zu grundlegenden Bankdienstleistungen gewährt (z. B. ein Girokonto). Stattdessen will die Kommission nun eine unverbindliche Empfehlung an die Mitgliedsstaaten richten, entsprechende gesetzliche Regelungen zu treffen.
Ich finde das sehr bedauerlich. Zugang zu Bankdienstleistungen ist heutzutage eine Grundvoraussetzung, um am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben teilzuhaben. Von den Banken kann erwartet werden, solche Grundversorgung für alle zur Verfügung zu stellen, gerade angesichts der Tatsache, dass in der Krise das Finanzsystem ja ebenfalls von der Allgemeinheit „gerettet“ wurde.
An die Kommission habe ich einen Brief geschrieben und aufgefordert, dazu eine Gesetzgebungsinitiative zu starten.