Gestern Nacht haben sich die Verhandler aus dem Europaparlament, dem Rat der Mitgliedsländer und der EU-Kommission auf die neuen Regeln zur Abwicklung maroder Banken geeinigt. Die Abwicklungsrichtlinie soll in Zukunft verhindern, dass Steuerzahler Banken retten müssen. Gläubiger sollen künftig haften und nicht die Staaten. Während der Verhandlungen hatten verschiedene Mitgliedsländer und Europaabgeordnete aus Schweden und Portugal versucht, Lücken in das Haftungsregime zu bohren.
Auch nach dem Deal steht die Einigung zum einheitlichen Abwicklungsmechanismus und -fonds in der Eurozone aus. In der nächsten Woche finden dazu weitere Verhandlungen statt. Die Abwicklungsrichtlinie setzt die Regeln für alle Abwicklungsbehörden und -fonds, klärt aber nicht die Entscheidungsstrukturen in der Eurozone.
Sven Giegold, wirtschafts- und finanzpolitischer Sprecher der Grünen im Europaparlament, kommentiert die Einigung:
„Der Deal gleicht einem soliden Boot mit einem mies geflickten Leck. Zwar wird in Zukunft die Grundregel gelten, dass vor allen Staatshilfen Gläubigerbeteiligung von 8% an der Bilanzsumme stattfinden muss. Erst dann dürfen Bankenrettungsfonds eingesetzt werden. In den meisten Fällen der Bankenrettungen der letzten Jahre hätte das den Steuerzahler geschützt. Das ist ein großer Fortschritt, um dem Haftungsprinzip auch im Bankenbereich Geltung zu verschaffen. Auch konnten wir weitere geplante Löcher stopfen, etwa bei Staatsübernahmen von Banken oder dem Schutz selbst von millionenschweren Einlagen, die die sozialdemokratische Schattenberichterstatterin Ferreira aus Portugal durchsetzen wollte.
Aber der Rat der Mitgliedsländer hat ein großes Loch in das Rettungsboot für die Steuerzahler geschlagen: Staaten dürfen Banken weiterhin präventiv retten (präventive Bankenrekapitalisierung, Art. 27 (2), d), etwa wenn Stresstest oder Bilanztest anstehen. Lediglich die Kontrolle der EU-Kommission setzt hier eine harte Grenze zum Schutz der Steuerzahler. Wenn der politische Druck der Bankenlobby nur hoch genug ist, kann das Retten von Banken weitergehen. Die Banken müssen sich lediglich rechtzeitig melden, damit die Rettung noch als präventiv gilt. Selbst die Regeln der EU-Kommission zu staatlichen Beihilfen, die ein Minimum an Gläubigerbeteiligung sicherstellen, können bei größeren Krisen wieder ausgesetzt werden.
Ohnehin gelten die Regeln für die Haftungskaskade erst ab 2016. Wenn also im Rahmen der laufenden Bilanz- und Stresstest große Lücken in den Bankbilanzen aufgedeckt werden, kann eine neue Welle von Bankenrettungen kommen.“