EuGH-Urteil: Rechtsweg für Klagen gegen Troika-Programme ist Durchbruch für den Grundrechtsschutz
Der Europäische Gerichtshof hat heute die Abweisung der Nichtigkeitsklagen bestätigt und die Schadensersatzklagen in Bezug auf die Umstrukturierung des zyprischen Bankensektors abgewiesen.
Sven Giegold, finanz- und wirtschaftspolitischer Sprecher der Grünen/EFA-Fraktion im Europäischen Parlament, kommentiert:
„Das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofs ist ein Durchbruch für den Grundrechtsschutz. Die Richter öffnen die Tür für Schadensersatzklagen gegen Troika-Maßnahmen in Griechenland, Portugal, Irland und Zypern, die den sozialen Grundrechten widersprechen. Damit können die in den Krisenländern von sozial einseitigen Strukturanpassungsprogrammen Betroffenen ihre Forderungen endlich auf dem Rechtsweg durchsetzen. Wir werden Bürger bei ihren Klagen unterstützen, um den Schutz europäischer Grundrechte voranzubringen.
Erfreulich ist auch, dass der Europäische Gerichtshof die Klage gegen die Gläubigerhaftung in der Sache zurückgewiesen hat. Damit ist klar: Der Schutz des Eigentums geht nicht vor dem Haftungsprinzip. Das ist eine gute Nachricht für die Durchsetzung der Gläubigerbeteiligung bei Bankenkrisen.”
Urteil des Europäischen Gerichtshofs:
Hier der Link zur Pressemitteilung des Gerichtshofs:
http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2016-09/cp160102de.pdf