Zum Ergebnis des Europäischen Rates erklärt Sven Giegold, Koordinator der Grünen im Ausschuss für Wirtschaft und Währung des Europaparlaments:
Der Kompromiss zwischen den EU-Mitgliedsländern wird ökonomisch und politisch nicht halten. Etliche der Vorschläge orientieren sich erkennbar nicht an ökonomischer Vernunft, sondern an den politischen Interessen einzelner Mitgliedsstaaten. Im kommenden und alleine ausschlaggebenden Gesetzgebungsprozess auf Basis der Vorschläge der Kommission sollte das Europaparlament auf wichtige Änderungen im Vergleich zu den Positionen des Rats drängen.
Das richtige Ziel die hohe Staatsverschuldung und -defizite abzubauen, darf nicht ohne Beachtung auf die Konjunktur durchgeprügelt werden. Das kann nicht funktionieren. Die Ziele zur Wiederherstellung der Haushaltsdisziplin müssen mit der Konjunktur atmen, sonst produzieren sie nur zusätzliche Schulden.
Dem Programm zur Rettung des Euro fehlen Hilfen zur Förderung neuer wirtschaftlicher Dynamik. Ohne eine starke Wirtschaft kann der Abbau der Verschuldung nicht gelingen. Euro-Projektbonds bei der Europäischen Investitionsbank für das Wachstum der grünen Ökonomie könnten beim notwendigen ökologischen Strukturwandel helfen.
Der Rahmen zur Überwachung und Korrektur wirtschaftlicher Ungleichgewichte in der Euro-Zone ist dringend notwendig, wie die Krise in Portugal, Spanien und Irland gezeigt haben. Allerdings werden die Länder mit Leistungsbilanzdefiziten nur wieder Tritt fassen, wenn auch Überschussländer wie Deutschland und die Niederlande ihre Nachfrage steigern. Daher ist es falsch, dass der Rat Sanktionen gegen Ungleichgewichte nur bei den Defizitländern ansetzen will.
Schließlich muss dringend offen darüber diskutiert werden, wie die Zinslast von Staaten dauerhaft abgesenkt werden kann, die sich an die gemeinsam beschlossenen europäischen Regeln halten. Griechenland zahlt bereits heute 7,4% seines BIP für Zinsen auf die Staatsverschuldung. Das ist beim besten Willen auf Dauer nicht durchzuhalten. Dazu müssen alle Optionen pragmatisch geprüft werden.
Begrüßenswert ist, dass letztlich auf Druck des Bundesverfassungsgerichts, ein Schritt in Richtung eines dauerhaften Krisenmechanismus für Euro-Staaten vereinbart wurde. Das ist dringend notwendig, um zu vermeiden, dass letztlich die SteuerzahlerInnen für Zahlungsausfälle von Schuldnerländern in Haftung genommen werden. Hier sollte geprüft werden, ob dieses Ziel nicht auch ohne Vertragsänderungen erreichbar ist, z.B. durch Umschuldungsklauseln in allen Euro-Staatsanleihen.