Sven Giegold

18 Monate oder Bankrott wegen LuxLeaks? Urteilsverkündung für Antoine Deltour am 29. Juni 15h00 – Einladung zum Pressegespräch

Kommenden Mittwoch, den 29. Juni, um 15 Uhr spricht das Luxemburger Gericht sein Urteil über die LuxLeaks-Whistleblower Antoine Deltour, Raphael Halet und Edourd Perrin. Die Staatsanwaltschaft fordert 18 Monate Haft, möglicherweise zur Bewährung ausgesetzt. An Antoine Deltour soll ein Exempel statuiert werden, das künftige Whistleblower abschrecken soll. Bereits die Anklage seitens der luxemburgischen Justiz ist eine Farce. Nun droht Deltour auch eine Geldstrafe. PwC schlägt zivilrechtlicht dafür einen symbolischen Euro vor. Allerdings kann der Richter strafrechtlich bis zu 1 Million Euro von Deltour fordern.

 

Auch zur Urteilverkündung werde ich in Luxemburg sein. Aufklärung von Unrecht darf nicht bestraft, sondern sollte geehrt werden. Wer im Interesse des Gemeinwohls handelt, muss sich auf den Schutz der Gesellschaft verlassen können.

Gerne biete ich Ihnen ein Gespräch vor oder nach der Urteilsverkündung Mi, 29. Juni um 15 Uhr an. Bei Interesse, melden Sie sich bitte mit Angabe Ihres Mediums bei meinem Team in Brüssel unter +32.228.45369 oder sven.giegold@ep.europa.eu

 

P.S.: Meine Aussage vor dem Gericht als Zeuge der Verteidigung finden Sie hier:

https://sven-giegold.de/2016/luxleaks-prozess-aussageverweigerung-von-eu-kommissarin-vestager-ist-ein-armutszeugnis/

 

Hintergrund:

Antoine Deltour, Steuerexperte und ehemaliger Mitarbeiter der Unternehmensberatung Pricewaterhouse Coopers (PwC), ist der Whistleblower, dem wir die Aufdeckung des LuxLeaks-Skandals verdanken. Mit den Luxemburg-Leaks deckte Deltour die europäischen und weltweiten Steuervermeidungspraktiken großer Unternehmen wie E.ON, Disney, Skype und vielen mehr auf. Gemeinsam mit seinem früheren Kollegen bei PricewaterhouseCoopers Raphael Halet sowie dem Journalisten Edouard Perrin steht Antoine Deltour seit dem 26. April vor dem luxemburgischen Gericht.

Die Vorwürfe lauten: Diebstahl, Verwahrung eines durch Geldwäsche erhaltenen Gegenstandes, der Verletzung des Berufsgeheimnisses, der Verletzung des Geschäftsgeheimnisses und des betrügerischen Eindringens in Datenverarbeitungssysteme.

Mit der neuen EU-Geschäftsgeheimnis-Richtlinie sollen solche Whistleblower wie Antoine Deltour nun europaweit verfolgt werden. Aber: Nur durch Whistleblower wie ihn erhält die Öffentlichkeit Zugang zu Informationen, die schädliche Steuerpraktiken von Unternehmen und Tatenlosigkeit staatlicher Stellen aufdeckt. Wir Grünen fordern daher ein europäisches Gesetz zum Schutz von Whistleblowern und einen europäischen Fonds zu ihrer Unterstützung im Interesse des Gemeinwohls. Am 4. Mai, dem letzten Tag der Beweisaufnahme in der Verhandlung Antoine Deltours, haben wir Grüne/ EFA im Europäischen Parlament unseren Vorschlag für eine Richtlinie zum besseren Schutz von Whistleblowern vorgestellt. Diese Richtlinie soll der EU Kommission als Inspiration dienen, ihre rechtlichen Möglichkeiten zu nutzen, und sich für einen einheitlichen europaweiten Schutz von Whistleblowern stark zu machen.

 

Link zum Grünen Vorschlag für eine Whistleblower-Schutz-Richtlinie:

 

http://www.greens-efa.eu/fileadmin/dam/Images/Transparency_campaign/WB_directive_draft_for_consultation_launch_May_2016.pdf