Sven Giegold

Finanzmarktregulierung: Europaparlament beschränkt Boni auch für Investmentfondsmanager

Der Wirtschafts- und Währungsausschuss des Europäischen Parlamentes hat heute über den Bericht zur Revision der Richtlinie für offene Publikumsfonds (OGAW) abgestimmt, für den Sven Giegold Berichterstatter ist. Unter die Richtlinie fallen die meisten von Kleinanlegern erworbenen Fonds mit einem Gesamtvolumen von beinahe 6.300 Milliarden Euro. Der Giegold-Bericht umfasst unter anderem die strenge Neuregelung der Fondsmanagergehälter und der Vergütungsstrukturen der Fondsmanagementgesellschaften. Fondsmanager sollen in Zukunft wie im Bankenbereich keine Boni mehr erhalten, die höher sind als ihr festes Jahresgehalt. Die Transparenz der Vergütungsformen für Managementgesellschaften wird verbessert. Zukünftig darf eine variable Komponente sich nur noch am Wert bzw. Volumen des verwalteten Fonds messen, es sei denn, die Vergütung erfolgt im Rahmen strenger Kriterien.

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Im nächsten Schritt des Entscheidungsprozesses wird Berichterstatter Sven Giegold sich vom Plenum des Europaparlamentes das Mandat für Trilogverhandlungen mit dem Rat geben lassen, in denen sich beide Institutionen, gemeinsam mit der Kommission, auf einen endgültigen Gesetzestext einigen müssen.

Das Ergebnis der Abstimmung kommentiert Berichterstatter Sven Giegold, finanz- und wirtschaftspolitischer Sprecher der Grünen im Europaparlament:

„Die heutige Abstimmung ist ein wichtiger Schritt für Finanzmarktstabilität und verbesserten Anlegerschutz bei Investmentfonds. Die Zockermentalität muss umfassend beendet werden.

Die Abgeordneten des Europaparlamentes haben beschlossen, eine Bonusbegrenzung von Investmentfondsmanagern und Angestellten einzuführen, wenn sie Einfluss auf Investmententscheidungen haben. Das verbessert den Anlegerschutz, weil es risikoreiche Spekulation reduzieren wird. Außerdem vervollständigt sie die gestern verabschiedeten EU-Vorschriften zur Begrenzung von Bankerboni und verhindert eine Umgehung der Regeln.

Die neuen Vorschriften beinhalten außerdem umfassende Vorgaben zur Beschränkung von leistungsbasierten Gebühren für Fondsmanagementgesellschaften. Diese undurchsichtigen Gebühren kommen oft nur den Firmen zugute, während sie die Rendite der Anleger schmerzhaft reduzieren. Sie schaffen keinen Mehrwert und sind darum nichts anderes als Abzocke der Investoren und daher nicht zu rechtfertigen.

Die Abgeordneten des Europäischen Parlamentes unterstützten die ursprünglichen Vorschläge der EU-Kommission, den Anlegerschutz durch strikte Haftung der Depotbanken für Einlagen sowie strengere Sanktionen zu verbessern: Existierende Regelungen sollen gestärkt und europäisch harmonisiert werden, um die Umgehung der Vorschriften zu verhindern.”

Nach dem heutigen Beschluss steht nur noch die Bonusgrenzen für Hedgefonds und anderer alternativer Investmentfonds aus.

 

Hintergrund zur verabschiedeten Regulierung der Gebühren für Fondsmanagementgesellschaften:

Ich sehe bei Performance Fees akuten Handlungsbedarf, den Verbraucherschutz besonders bei Kleinanlegern zu stärken. Die Praktiken im Markt sind häufig intransparent und nicht im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher. Der Wirtschafts- und Währungsausschuss hat sich für ein Verbot von Performance Fees ausgesprochen. Im Ausnahmefall sind sie im Rahmen klarer Kriterien erlaubt:

  • Sie müssen anhand eines angemessenen Vergleichsmaßstabs berechnet werden;

  • die Berechnung muss die Performance innerhalb mindestens eins Geschäftsjahrs berücksichtigen;

  • wenn es Performance Fees in guten Jahren gibt, muss es auf Abzüge in schlechten Jahren geben (Symmetrie); und

  • Konsumenten müssen über die Gebühren-Strukturen in verständlicher Sprache vor Vertragsabschluss (auch anhand von Beispielrechnungen und realistischen Beträgen) informiert werden.

 

Hier finden Sie den abgestimmten Bericht (EN): A7-0125_2013_EN

Rubrik: Meine Themen, Wirtschaft & Währung

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