Britta Hasselmann, Sprecherin der Grünen für Kommunalpolitik im Bundestag, hat eine Kleine Anfrage zu der Wasserprivatisierung gestellt. Hier die Antwort der Bundesregierung und Brittas Kommentar:
Die schwarz-gelbe Bundesregierung kann sich trotz des massiven Widerstandes gegen die sogenannte Konzessionsrichtlinie der EU nicht dazu durchringen, den Wasserbereich aus der Richtlinie zu nehmen…
Die schwarz-gelbe Bundesregierung geht in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen davon aus, dass nach den Vorschlägen des EU-Kommissars Barnier kein weiterer Regelungsbedarf besteht. Sie ist mit allem einverstanden was EU-Kommissar Barnier vorgeschlagen hat und hinsichtlich der interkommunalen Zusammenarbeit möglicherweise noch vorschlagen wird.
Denn mehr Wettbewerb beim Wasser ist für Schwarz-Gelb erstrebenswert und passt ins Konzept.
Die Bundesregierung weigert sich nach wie vor die Tatsache anzuerkennen, dass es sich beim Wasser um ein natürliches Monopol handelt, das nicht wie Energie in ein überregionales Netz eingespeist werden kann. In der Antwort auf Frage 13 geht sie davon aus, dass durch mehr Wettbewerb ein besseres Preis-Leistungs-Verhältnis und Kostenersparnisse für die BürgerInnen die Folge sind. Deshalb hat die Bundesregierung auch kein Problem, zuzugeben, dass sie dem Richtlinienentwurf im EU-Ministerrat zugestimmt hat (Frage 5).
Wir haben in Berlin gesehen, was für Folgen eine Privatisierung der Wasserversorgung für die Preise haben kann. Noch drastischer ist das Geschehen in „wasserarmen“ Ländern.
Mantramäßig wird wiederholt die Bundesregierung in ihrer Antwort, dass die Kommunen frei entscheiden können, ob sie die Aufgabe selbst ausüben können. Das ist jedoch auch nach den punktuellen Veränderungsvorschlägen des Wettbewerbskommissars Barnier noch nicht der Fall.
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Ist ein Wasserversorgungsunternehmen teilprivatisiert, muss in der Regel ausgeschrieben werden. Wie hoch der Anteil der teilprivatisierten Wasserversorger bei den großen Städten ist, rechnet die Bundesregierung in ihrer Antwort zu Frage 4 selbst vor. In den 38 größten deutschen Städten sind 92 % der Wasserbetriebe in privater Rechtsform, an denen aber die öffentliche Hand zu mindestens zu 51 % beteiligt – also Mehrheitseigner ist. Nur 24 % davon befinden sich in Alleineigentum der Kommune. Das bedeutet, dass 2/3 der größten deutschen Wasserversorger zumindest anteilsweise in Privateigentum sind und künftig im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung mit internationalen Konzernen konkurrieren müssen!
Um dies zu umgehen, bleibt den betroffenen Kommunen nur noch die Rekommunalisierung, die angesichts der Finanzschwäche vielerorts nicht zu stemmen sein wird. Sie wird auch in vielen Fällen nicht sinnvoll sein, da ein Vorteil von Stadtwerken ist, dass sie mehrere Sparten unter einem Dach vereinen und sich hieraus Effizienzvorteile und Synergieeffekte ergeben.
Auch im Bereich der interkommunalen Zusammenarbeit, die nun über die EuGH-Rechtsprechung hinaus deutlich erschwert werden soll, reicht es der schwarz-gelben Bundesregierung schon aus, dass Barnier eine Änderung hierzu angekündigt hat. Obwohl diese noch gar nicht vorliegt!
Schwarz-Gelb unternimmt nichts, um Veränderungen in Brüssel durchzusetzen. Das punktuelle Entgegenkommen der EU-Kommission wird nicht verhindern, dass die größten kommunalen Wasserwerke in den Wettbewerb mit internationalen Wasserkonzernen gezwungen werden.
Allerdings scheint die Bundesregierung sich nicht einig zu sein: Während sich die Antwort auf die Kleine Anfrage eher durch Unkenntnis und wage Behauptungen hervortat, machte Angela Merkel auf dem Deutschen Städtetag ein klares Statement gegen die Privatisierung von Wasser: „Über das Wasser wollen wir uns mit dem Deutschen Städtetag nicht anlegen. Das ist so ein Elementargut.“ Sie werde „intensiv für das Wasser kämpfen“, zitierte die FAZ am 25. April. Der Deutsche Städtetag lehnt die Konzessionsrichtlinie ab.
Britta Haßelmann hingegen kämpft sich nicht nur gegen die Privatisierung von Wasser, sondern setzt sich auch in Bezug auf die Energiewende für den Ausbau und die Bewahrung von Stromnetzen in BürgerInnenhand:
Die grüne Bundestagsfraktion (AK2/AK1) hat eine Studie zu Stromnetzrückkäufen und Strategien der überregionalen EVUs zur Besitzstandswahrung in Auftrag gegeben. Die Studie des Wuppertaler Instituts für Klima, Umwelt, Energie beleuchtet, warum viele Kommunen ihre Potentiale zum Stromnetzrückkauf nicht ausschöpfen. Die Studie zeigt auf, welche strategischen Maßnahmen seitens der Netzbetreiber die kommunalen, meist ehrenamtlichen, Entscheidungsträger vorbereitet sein sollten, damit die Netzübernahme gelingt. Sie deckt in Fallstudien zum Teil perfide Methoden auf, wie Stromkonzerne kommunale Entscheider etwa durch Sponsoring-Leistungen beeinflussen, aber auch durch Verunsicherung und Verzögerungen unverblümt ihre Markt- und Wissensmacht gegen die Kommunen einsetzen.
Mehr Informationen zur Studie gibt es hier .