Sven Giegold

Amnestieabkommen mit der Schweiz:
So billig darf man sich nicht kaufen lassen

Pressemitteilung der Kollegen Dr. Gerhard Schick MdB und Dr. Thomas Gambke MdB

Zu Meldungen über Nachverhandlungen über das Amnestieabkommen mit der Schweiz erklären Dr. Gerhard Schick, Sprecher für Finanzpolitik und Dr. Thomas Gambke, Mittelstandsbeauftragter und Mitglied im Finanzausschuss:

Es ist besser, gar kein Abkommen abzuschließen als das von der Bundesregierung ausgehandelte in Kraft zu setzen. Auch die ins Gespräch gebrachten Nachbesserungen – wie um nur wenige Prozentpunkte erhöhte Nachversteuerungssätze und eine um gerade einmal vier Monate vorgezogene Informationspflicht korrigieren – nicht die beiden prinzipiellen Schwächen des bilateral ausgehandelten Abkommens: Es blockiert eine gemeinsame europäische Strategie gegen Steuerflucht und garantiert das Schweizer Bankgeheimnis durch fortdauernde Anonymität. Gerade Länderfinanzminister der SPD dürften an dieser Ungerechtigkeit kein Interesse haben. Sie sollten nicht einem Abkommen zustimmen, das ungerecht bleibt und den Kampf gegen Steuerhinterziehung dauerhaft erschwert.

Ein Abschluss des Doppelbesteuerungsabkommens mit der Schweiz würde die Verhandlung über eine europäische Lösung für die Besteuerung von Zinserträgen und Dividenden massiv behindern. Diese ist aber im Sinne einer gerechten und transparenten Besteue-rung von Vermögen zwingend erforderlich. Länder wie Griechenland, die mit einem enormen Kapitalabfluss zu kämpfen haben, sind auf einen gesamteuropäischen Ansatz gegen Steuerflucht angewiesen. Dieser aber wird durch ein bilaterales Abkommen unterlaufen, egal, wie viele kosmetische Änderungen noch folgen.

Alarmierend ist, dass durch das weiter bestehende Bankgeheimnis eine Steuerflucht aus der Schweiz nach wie vor ungeahndet bliebe. Viele Schwarzgeldkonten sind bereits heute aus der Schweiz ins Ausland verlagert worden. Die Bundesregierung ist aufgefordert diese Verlagerung von Schwarzgeldern zu verhindern. So muss zwingend auch eine Regelung vereinbart werden, die Verlagerung von Vermögen rückwirkend transparent macht und so einer Besteuerung unterworfen werden kann. Ohne eine derartige Vereinbarung ist das Steuerabkommen ein zahnloser Tiger und das diskutierte Steueraufkommen würde bei weitem nicht erreicht werden. Da hilft auch ein mögliches Vorziehen der Inkraftsetzung auf den 01. Januar 2013 wenig, denn bis dahin sind Steuerflüchtige längst über alle Berge.

Rubrik: Wirtschaft & Währung

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