Sven Giegold

Großer Erfolg für Geldwäschebekämpfung: Europaparlament legt schlagkräftigen Maßnahmenkatalog gegen Geldwäsche vor

Gestern, am 9. Juli, hat das Europaparlament seine Änderungsanträge zur Resolution zur Geldwäschebekämpfung verabschiedet. Es gilt als sicher, dass der Text heute Nachmittag mit einer großen Mehrheit aus Christdemokraten, Sozialdemokraten, Liberalen, Grünen und Linken final angenommen wird. Diese Resolution ist ein riesiger Erfolg für die europäische Geldwäschebekämpfung und enthält viele meiner langjährigen Forderungen. Der Entwurf der Resolution stammt von uns Grünen. Die milliardenschweren Geldwäscheskandale, die Europa in den letzten Jahren erschüttert haben, zeigen: Wir brauchen strengere Regeln und neue EU-Institutionen für den Kampf gegen Geldwäsche und Finanzkriminalität. Vor allem brauchen wir die konsequente Durchsetzung des geltenden Rechts – europaweit.

Gerade in Zeiten von beispiellosen öffentlichen Ausgaben für Corona-Konjunkturprogramme ist es wichtig, dass Geld nicht in kriminellen Strukturen versickert sondern dem Gemeinwesen zu Gute kommt. Daher kommt diese Resolution genau zur richtigen Zeit. Die Forderungen des Europaparlaments müssen zum Maßstab werden für die angekündigten Gesetzesvorschläge der EU-Kommission zur Geldwäschebekämpfung im kommenden Jahr. Die Kommission darf in ihren Ambitionen nicht hinter den Beschluss des Europaparlaments zurückfallen.

Geltende Geldwäscheregeln müssen endlich nicht nur auf dem Papier, sondern auch in der Praxis konsequent umgesetzt werden. Und hier liegen Wunsch und Wirklichkeit weit auseinander. Das betrifft nicht nur die fünfte und vierte Geldwäscherichtlinie, zu der die EU-Kommission kürzlich Vertragsverletzungsverfahren gegen einige Mitgliedstaaten eingeleitet hat. Denn: Alle zentralen Anti-Geldwäscheregeln sind seit 2007 mit der dritten Richtlinie in Kraft. Und gerade hier gibt es nachgewiesene Mängel bei der Umsetzung. Die Kommission als Hüterin der Verträge sollte auch Vertragsverletzungsverfahren in Bezug auf die mangelhafte Umsetzung der dritten Geldwäscherichtlinie einleiten. Die Beweise liegen gegenüber Malta und Zypern ebenso vor wie gegenüber Deutschland. Neben der Vollständigkeit der Transposition muss auch deren Richtigkeit überprüft werden. Die effektive Umsetzung der gemeinsamen Regeln ist die Voraussetzung für eine bessere Geldwäschebekämpfung in Europa.

Mit grünen europäischen Grüßen,

Sven Giegold

 

Zentrale Elemente der Resolution:

EU-Geldwäscheaufseher

– Begrüßt die Pläne der EU-Kommission, innerhalb der nächsten 12 Monate einen Vorschlag für einen europäischen Geldwäscheaufseher vorzulegen.

EU FIU und Finanzpolizei

– Unterstützt Koordinierungs- und Unterstützungsmechanismus für nationale Verdachtsmeldestellen (FiUs);

– Verlangt von der EU-Kommission, die Schaffung einer EU-Geldwäsche-Verdachtsmeldestelle (EU-FIU) zu prüfen;

– Als europäische Finanzpolizei soll Europol das Recht bekommen, grenzüberschreitende Untersuchungen selbst einzuleiten.

Scharfe Rechtsdurchsetzung und goldene Visa

– Forderung von Vertragsverletzungsverfahren wegen mangelhafter Umsetzung von EU-Geldwäscherecht;

– Forderung von Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedstaaten wegen Golden Visa und Golden Passports auf Basis von Artikel 4(3) EUV;

– Fordert von der EU-Kommission, die Sanktionen bei Verstößen gegen Anti-Geldwäsche-Regeln zu harmonisieren.

Schlupflöcher bei wirtschaftlichen Eigentümern schließen

– die mangelhafte Datenqualität von nationalen Transparenzregistern soll europaweit einer Überprüfung unterzogen werden;

– gemeinsame Regeln für die Identifizierung von wirtschaftlich Berechtigten bei Eröffnung von Firmen und Finanzkonten;

– Schlupflöcher wie Unternehmensgeschäftsführer als Strohmänner für die wirklichen Eigentümer sollen beseitigt werden.

EU-Geldwäscheverordnung

– Unterstützung die Forderung einer umfangreichen europäische Geldwäscheverordnung, die Elemente der bisherigen Richtlinie direkt verbindlich machen und so den Flickenteppich national unterschiedlicher Umsetzung europäischer Geldwäscheregeln vereinheitlichen soll;

– Fordert den Anwendungsbereich der europäischen Geldwäscheregeln zu erweitern, damit Akteure in disruptiven Märkten wie Krypto-Assets erfasst werden;

– Geldwäscheaufsicht über Rechtsanwälte und Notare durch unabhängige öffentliche Behörde.

Virtuelle Währungen regulieren

– Fordert, das know-your-customer-Prinzip in Krypto-Märkten durchzusetzen unter Berücksichtigung des Proportionalitätsprinzips.

Starke und verknüpfte Register wirtschaftlich Berechtigter

– Verweist auf die Position des Parlaments bezüglich des Bedarfs von verbundenen und hochwertigen nationalen Registern mit wirtschaftlich Berechtigten. Die EU-Kommission soll das Problem fehlender und minderwertiger Daten in den Registern angehen.

Schwarze Liste: Transparenz über Länder mit hohen Geldwäscherisiken

– Forderung einer “grauen Liste” von Ländern mit potenziellen Geldwäscherisiken parallel zur grauen Liste nicht-kooperativer Jurisdiktionen im Steuerbereich, um bereits vor der endgültigen “schwarzen Liste” Transparenz über die betroffenen Länder zu erzielen.

 

Zum Vergleich mein 10-Punkte-Plan für eine effektive Geldwäschebekämpfung vom Januar 2020, die sich nun fast alle im heutigen  Beschlussentwurf des Parlaments finden: https://sven-giegold.de/wp-content/uploads/2020/02/Sven-Giegold-10-Key-Proposals-AML.pdf

Link zum Resolutionsentwurf (wie zur Abstimmung gestellt, alle relevanten Elemente wurden bestätigt): https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/B-9-2020-0207_EN.pdf

 

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Rubrik: Europaparlament, Wirtschaft & Währung

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