Liebe Freundinnen und Freunde,
liebe Interessierte,
Unternehmen der sozialen und solidarischen Ökonomie sind ein unersetzliches Standbein unserer Wirtschaft. Sie stellen im weitesten Sinne knapp vier Millionen Arbeitsplätze in Deutschland und erfüllen zentrale gesellschaftliche Aufgaben, ohne dabei Unternehmensgewinne in den Mittelpunkt zu stellen. Zu oft aber haben sie Schwierigkeiten, für sich die passende Rechtsform zu finden und kämpfen mit übermäßiger Bürokratie. Bestehende Rechtsformen bringen oft viele rechtliche Verpflichtungen mit sich, die neue und kleine Akteure überfordern.
Dieses Thema wollen wir angehen. Im Beschluss “Zukunftsfähig wirtschaften für nachhaltigen Wohlstand” des Grünen Parteitags in Bielefeld vom 17. November 2019 – pünktlich zu meinem 50. Geburtstag :-) – setzen wir uns für eine Offensive für gemeinwohlorientierte Unternehmen in Deutschland ein. Wir wollen die soziale und solidarische Ökonomie in Deutschland stärken. Für Neugründungen braucht es einfache Mustersatzungen, bürokratische Hindernisse müssen abgebaut werden. Auch Projekte der Bürgerenergie wollen wir so leichter realisierbar machen. Ein europäisches Label soll Produkten der sozialen und solidarischen Ökonomie mehr Sichtbarkeit verschaffen. Unser Ziel ist eine Gründungswelle neuer Genossenschaften und von sozial-ökologisch inspirierten Unternehmen.
Für Projekte des genossenschaftlichen Wohnens haben wir im Antrag “Recht auf Wohnen” konkrete Vorschläge erarbeitet. Eine neue Wohngemeinnützigkeit soll soziale Wohnprojekte erleichtern und den Bau von Sozialwohnungen fördern. Dass öffentliche Förderung beim Wohnungsbau nur den dazu Berechtigten zugute kommt, wollen wir durch eine unabhängige Aufsicht über die Wohngemeinnützigkeit sicherstellen. Auch die Besteuerung der Wohnungswirtschaft wollen wir an der Gemeinnützigkeit ausrichten.
Wir können gesellschaftliche Schlüsselfunktionen nicht ohne die Soziale und Solidarische Ökonomie erreichen. Auch den anstehenden Umbau hin zu einer nachhaltigen Lebens- und Wirtschaftsweise schaffen wir nicht ohne die Sozialunternehmen. Deshalb wollen wir sie durch Bürokratieabbau stärken und damit auch neue Initiativen ermutigen. Die Beschlüsse des Bundesparteitags sind hierfür ein Meilenstein. Denn sie werden auch eine Grundlage für die Arbeit am Wahlprogramm zur nächsten Bundestagswahl und am neuen Grundsatzprogramm werden.
Um unser Verständnis von Wirtschaft zu vertiefen, sagen wir im Antrag, wie wichtig Theorienvielfalt und alternative, kritische Forschungsansätze sind. Das muss bei der Vergabe von Forschungsmitteln berücksichtigt werden. Mehr Forschung und Bildung zu Postwachstumsökonomien sind notwendig für eine klimaneutrale Zukunft.
Wenn die Bundesregierung es mit dem sozial-ökologischen Umbau unserer Wirtschaft ernst meint, darf sie dabei die Schlüsselrolle der sozialen und solidarischen Ökonomie nicht vergessen. Neben einem ambitionierteren Klimapaket muss die Bundesregierung denen, die sich bereits heute mit gemeinnützigen Unternehmen für Mensch und Umwelt einsetzen, das leben leichter machen. Unsere Vorschläge für die soziale und solidarische Ökonomie sollten die Eckpunkte solcher Veränderungen darstellen.
Mit grünen europäischen Grüßen
Sven Giegold
————————————————————————————————————————–
Abschnitt zu sozialer und solidarischer Ökonomie aus dem Beschluss “Zukunftsfähig wirtschaften für nachhaltigen Wohlstand – Rahmen setzen für die sozial-ökologische Marktwirtschaft” des Grünen Bundesparteitags 2019 in Bielefeld:
Gemeinwohlorientierte Unternehmen stärken
Im Bereich der sozialen und technischen Infrastruktur (Gesundheit, Bildung, Energie, Wasser, Transport), in deren Rahmen für das Leben der Bürger*innen grundlegende Güter und Dienstleistungen zur Verfügung gestellt werden, muss dem öffentlichen Sektor eine wichtige Funktion zukommen. Die Privatisierung öffentlicher Unternehmen im Bereich der öffentlichen Pflichtaufgaben der Daseinsvorsorge lehnen wir ab, die Ausbreitung kommerzieller Träger wollen wir begrenzen. Außerdem muss die Gemeinwohlorientierung von Unternehmen gestärkt werden.
Viele Unternehmen engagieren sich bereits jetzt für ökologische und soziale Ziele. Immer mehr Unternehmen schreiben diese gesellschaftlichen Ziele parallel zum wirtschaftlichen Erfolg verbindlich fest. Diese ökonomische Bürger*innenbewegung werden wir systematisch stärken. Unser Ziel ist eine Gründungswelle neuer Genossenschaften und von sozial-ökologisch inspirierten Unternehmen. Dabei wollen wir auch eine Unternehmensrechtsform ermöglichen, die eine vollständige Vermögensbindung (asset-lock) erlaubt, so dass das Unternehmen nicht mehr von Vermögenseigentümer*innen sondern von Verantwortungseigentümer*innen gehalten wird.
Öffentliche Finanzierungsprogramme der Wirtschaftsförderung, Informationsangebote für Gründer*innen und Beratungsangebote für Unternehmen werden wir systematisch für alle Unternehmungen öffnen. So wollen wir auch Genossenschaften, Social Startups und Vereine stärken, die wirtschaftlich aktiv sind.
Die Unternehmen der sozialen und solidarischen Ökonomie brauchen attraktive Rechtsformen. Eine vereinfachte, allgemeinverständliche Mustersatzung für Genossenschaften wollen wir in Zusammenarbeit mit den Genossenschaftsverbänden breit zugänglich machen. Kleine Genossenschaften werden wir von einschlägigen Auflagen des Handelsrechts entlasten. Die Überarbeitung der Rechtsformen soll ermöglichen, dass Unternehmen der solidarischen Ökonomie sichtbarer werden und dadurch in Deutschland und in Europa besser vertreten sind. Sozialgenossenschaften sollen künftig nicht mehr durch ein faktisches Kombinationsverbot von bezahlter und ehrenamtlicher Arbeit behindert werden. In eine gesetzliche Reserve eingestellte Gewinne wollen wir von der Körperschafts- und Gewerbesteuer freistellen. So stärken wir die Eigenkapitalbasis und Investitionsfähigkeit von Genossenschaften. Auf europäischer Ebene setzen wir uns für ein Label von Produkten aus der sozialen und solidarischen Ökonomie ein. Wer keinen Gewinn machen will, ist auf eine günstige Finanzierung angewiesen. Wir wollen Sozialunternehmen diese bereitstellen, zum Beispiel über Kreditprogramme der öffentlichen Förderbanken.
So unterstützen wir die Förderung kooperativer und regionaler Unternehmensformen und damit die Stärkung lokaler Wirtschaftsstrukturen stärkt. Damit begünstigen wir engere Beziehungen zwischen Konsumierenden und Produzierenden und regionalisieren Wertschöpfungsketten.
Zugleich gilt es, den Bürgerenergiegenossenschaften die regulativen Fesseln abzunehmen, damit sie wieder zu kraftvollen Akteuren der Energiewende werden. Wir wollen die EU-Richtlinie über den Elektrizitätsbinnenmarkt so wirtschaftsfreundlich in deutsches Recht übersetzen, dass die Bürgerenergie umfassend gestärkt wird. Beim Mieterstrom wollen wir hinderliche Preisvorgaben abschaffen, um dezentrale Investitionen in Erneuerbare zu ermöglichen.
Viele Unternehmen engagieren sich im Rahmen der Gemeinwohlökonomie. Wir wollen, dass auch Unternehmen im Bundesbesitz Gemeinwohlbilanzen erstellen oder in die Finanzbericht integrierte sozial-ökologische Kriterien gleichwertig mit den finanziellen Kriterien berichten. Eine Verankerung von Gemeinwohlbilanzen oder der integrierten Bilanzierung von sozial-ökologischen Kriterien wollen wir über die CSR (Corporate Social Responsibility-) Richtlinie hinaus im europäischen und deutschen Recht verankern. Auch heutige gewinnorientierte Rechtsformen wie die Aktiengesellschaft sollen sich per Mehrheitsbeschluss künftig andere Ziele geben können als die Maximierung des Profits, ohne dass sie dem Risiko ausgesetzt sind, dass Minderheitsgesellschafter dagegen klagen.
Der ganze Beschluss hier: https://antraege.gruene.de/44bdk/Anders_Wirtschaften_fuer_nachhaltigen_Wohlstand_-_Auf_dem_Weg_in_die_so-5184
—–
Abschnitt zu gemeinnützigem Bauen und Wohnen im Antrag “Recht auf Wohnen” des Grünen Bundesparteitags 2019 in Bielefeld
Gemeinnützig Bauen und Wohnen
Die Mittel für den sozialen Wohnungsbau müssen wieder deutlich erhöht und verstetigt werden. Dafür müssen bestehende kommunale Wohnungsgesellschaften gestärkt werden und es braucht eine Gründungsoffensive für neue kommunale Wohnungsgesellschaften und Wohnungsgenossenschaften. Dabei wollen wir die Kommunen dabei umfassend unterstützen. Genauso stehen wir an der Seite der Zivilgesellschaft und unterstützen das Aktionsbündnis „Wohnen ist Menschenrecht“. Wir werden eine neue Wohngemeinnützigkeit einführen. Insgesamt wollen wir in den nächsten zehn Jahren den Bestand an dauerhaft gebundenen Sozialwohnungen um mindestens eine Million erhöhen. Dafür setzen wir auf Neubau, aber auch auf Ankauf von bestehenden Wohnungen.
Entsprechend braucht es ein öffentliches Investitionsprogramm des Bundes von zunächst mindestens drei Milliarden Euro jährlich. Wir finanzieren das teilweise durch die Abschaffung von wohnungspolitisch nicht zielführenden Subventionen wie dem Baukindergeld. Für die Wohngemeinnützigkeit soll das Prinzip „öffentliches Geld für öffentliche Güter“ gelten. Vermieter*innen, die sich dazu verpflichten, dauerhaft an Menschen mit geringerem Einkommen und zu günstigen Mieten zu vermieten, erhalten eine öffentliche Förderung. Die Wohngemeinnützigkeit steht allen Akteur*innen offen: der kommunalen Wohnungsgesellschaft, der Genossenschaft, aber auch dem privaten Wohnungsunternehmen und der privaten Kleinvermieter*in. Wir gewähren einen Investitionszuschuss von bis zu 20 Prozent der Anschaffungs- und Herstellungskosten. Der Erwerb wird von der Grunderwerbsteuer befreit. Außerdem werden die Gewinne von der Ertragsbesteuerung befreit.
Wir werden die Besteuerung der Wohnungswirtschaft künftig konsequent an dem Leitprinzip der Gemeinnützigkeit ausrichten. Spekulative Abschreibungsmodelle müssen abgeschafft werden. Um den dauerhaften Erhalt der Sozialwohnungen doppelt abzusichern, setzen wir zusätzlich auf öffentliches Eigentum an Grund und Boden und setzen das Erbbaurecht ein. Im sozialen Wohnungsbau früherer Jahre wurden viele Fehler gemacht. Aus diesen Fehlern wollen wir lernen. Wir werden für ein ausgewogenes Verhältnis von Sozialwohnungen, Genossenschaften, Wohnprojekten, privatem Mietwohnungsbau und selbstgenutztem Wohneigentum Sorge tragen, um soziale Segregation zu verhindern.
Unser Ziel sind vielfältige gemischte Quartiere, wo Menschen unabhängig von Alter und Einkommen Nachbar*innen sein können. Wir wollen bei Neubauten verbindliche Quoten an Sozialwohnungen haben und deshalb Kommunen die Möglichkeit geben, in Bebauungsplänen Festsetzungen zu treffen, wonach bei Wohnbauvorhaben ein bestimmter Anteil der zulässigen Geschossfläche im geförderten Wohnbau realisiert werden muss. Wir wollen bezahlbaren Wohnraum auch für mehr Menschen zur Verfügung stellen, wir wollen die Einkommensgrenzen für Sozialwohnungen erhöhen und eine neue Kategorie geförderter Wohnungen für Haushalte schaffen, deren Einkommen die Einkommensgrenzen für Sozialwohnungen um bis zu 50 Prozent übersteigt. Bei diesen Sozialwohnungen gelten dann entsprechend weniger strenge Kriterien bei der Miethöhe und es wird eine Teilförderung gewährt.
Unser Vorbild für einen gemeinwohlorientierten Wohnungsmarkt ist die Stadt Wien mit ihrem großen Anteil gemeinnütziger und für breite Schichten bezahlbaren Wohnraum, der ausgewogene Mischung sicherstellt. In einer Sozialwohnung zu wohnen wird dort nicht gleichgesetzt mit Armut, weil die Mehrheit der Wienerinnen und Wiener in Sozialwohnungen lebt. Menschen, deren Einkommen über die Einkommensgrenzen hinauswächst, werden deswegen nicht zum Umzug gezwungen, aber für sie soll eine einkommensabhängige Fehlbelegungsabgabe eingeführt werden, deren Einnahmen für den Bau neuer Sozialwohnungen verwendet wird. Alternativ können Wohnungsunternehmen das Modell einkommensabhängiger Mietstufen nutzen, wobei die Mietbelastungsquote für einkommensschwache Mieter*innen nicht höher als 30 Prozent ihres Nettoeinkommens liegen sollte.
Wir werden für die Wohngemeinnützigkeit eine unabhängige Aufsicht schaffen, welche die Einhaltung der Kriterien kontrolliert. Zu Unrecht bezogene Fördergelder werden zurückgefordert und Verstöße auch mit Bußgeldern belegt. Gemeinnützige Wohnungsunternehmen müssen vollständig transparent wirtschaften. Unser Leitbild ist nicht der große, zentral verwaltete staatliche Wohnungskonzern, sondern dezentral verwaltete und selbstbestimmte Wohnprojekte und überschaubare Wohnungsunternehmen. Deshalb werden wir eine Mietermitbestimmung einführen, so dass die Menschen, die in den Wohnungen leben, ein Mitspracherecht und Einfluss auf wichtige Entscheidungen erhalten.
Der ganze Beschluss hier: https://antraege.gruene.de/44bdk/Recht_auf_Wohnen-24289