Sven Giegold

Börsenzeitung: „EU überflutet Banken mit Vorgaben“

Börsenzeitung, 6.9.2014

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EU überflutet Banken mit Vorgaben

Aktuell 400 delegierte Rechtsakte in der Mache – Giegold fordert Bündelung in Finanzmarktgesetzbuch

In Zusammenhang mit der Finanzmarktregulierung der EU sind nach Zählung des Europaabgeordneten Sven Giegold gegenwärtig 402 Rechtsakte in Arbeit. Der EU-Parlamentarier plädiert daher für eine Bündelung von Vorgaben und Definitionen in einem europäischen Finanzmarktgesetzbuch.
fed. Brüssel. Die Zahl delegierter Rechtsakte und der Durchführungsbestimmungen hat angesichts der ungewöhnlich aktiven Gesetzgebungsarbeit der EU in der abgelaufenen Legislatur spürbar zugenommen. So verlangen vor allem die Novelle der EU-Marktrichtlinie (Mifid II), die Neufassung der EU-Kapitalrichtlinie (CRD IV) sowie die Ergänzung der Fondsgesetzgebung (Ucits V) einen ganzen Rattenschwanz an technischen Klarstellungen und Konkretisierungen. Mit delegierten Rechtsakten überträgt der Gesetzgeber Ministerrat und EU-Parlament -der EU-Kommission die Befugnis, Rechtsakte zur Anpassung und Klärung bestimmter Vorschriften zu erlassen, die als im Wesentlichen technischer Natur eingestuft werden. Hierüber lässt sich bereits in vielen Fällen streiten. Nach der Auflistung und Kategorisierung, die Giegold vorlegt, sind mehr als ein Drittel der
Rechtsakte mit höchster Priorität ausgestattet. I
nsgesamt zählt der Europaabgeordnete 402 Rechtsakte – wohlgemerkt sind dabei nur diejenigen EU-Verordnungen und EU-Richtlinien berücksichtigt, die direkt den Finanzmarkt betreffen. Sie reichen inhaltlich von der exakten Bestimmung der Angaben, die einem Anleger vor Kauf eines Investmentprodukts vorgelegt werden müssen, bis hin zu den Bedingungen, unter denen bestimmte Wertpapiere im Falle einer Abwicklung einer Bank von der Zwangswandlung und der Abschreibung auf null verschont werden.
Giegold warnt vor dem Risiko, gleiche oder ähnliche Sachverhalte doppelt zu regulieren und für mehr Verwirrung als Klärung zu sorgen. „Sicherlich ist es richtig, dass globale Finanzmärkte kompliziert sind‘‘, räumt der Abgeordnete ein, „aber die Tatsache, dass die EU darauf mit so vielen einzelnen Regulierungen reagiert, führt dazu, dass selbst Experten die Übersicht verlieren.‘‘ Er macht sich deshalb für eine Konsolidierung und Bündelung dieser Vorgaben in einem umfassenden europäischen Finanzmarktgesetzbuch stark. „Es geht darum, Definitionen und Regelungen, die materiell gleich sind, zusammenzufassen.‘‘
Der Leitgedanke der EU bei der Einführung des Instruments delegierter Rechtsakte war, dass der Gesetzgeber sich auf diese Weise auf die politische Ausrichtung und die Ziele konzentrieren kann. Um sicherzustellen, dass die EU-Kommission tatsächlich die Konkretisierung und technische Detaillierung im Sinne der Gesetzgeber vornimmt, hat das EU-Parlament die Chance, gegen alle diese Rechtsakte auf „Level II“ Einspruch einzulegen. In der jetzt gestarteten Legislaturperiode könnte dieses Vetorecht an Bedeutung gewinnen. Denn längst gilt das Augenmerk von Banken, Börsen und Versicherern – und deshalb zunehmend auch des EU-Parlaments – vor allem den Durchführungsbestimmungen und delegierten Rechtsakten. Wiederholt haben bereits Berichterstatter des EU-Parlaments gedroht, solche Rechtsakte zu blockieren, weil sie ihrer Ansicht nach nicht dem Geist der EU-Verordnung entsprechen, auf die sie zurückgehen. Dies gilt etwa für die Anforderungen an die provisionsbasierte Finanzberatung in Zusammenhang mit Mifid II.

Rubrik: Wirtschaft & Währung

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