Im Danske-Geldwäscheskandal hatte die Europäische Bankenaufsichtsbehörde EBA eindeutige Hinweise für eine ganze Serie von Verstößen gegen das EU-Recht gesammelt. Vertrauliche EBA-Unterlagen belegen, dass die estnische (Finantsinspektsioon) und die dänische Finanzaufsicht (Finanstilsynet) bei der Geldwäscheaufsicht der dänischen Danske Bank und ihrer estnischen Tochter ihre Verpflichtungen aus der Europäischen Geldwäscherichtlinie und der Kapitaladäquanzrichtlinie mehrfach verletzten. Doch die nationalen Aufseher, die im EBA-Aufsichtsrat das Sagen haben, stoppten in ihrer Sitzung vom 16. April 2019 eine Fortsetzung der Ermittlungen gegen die beiden Finanzaufseher. Im EBA-Aufsichtsrat sprach sich nur ein einziger Mitgliedstaat für die Empfehlungen des für Vertragsverletzungsverfahren zuständigen EBA-Panels aus. Damit bleibt der größte Geldwäscheskandal Europas trotz klarer Beweise für Rechtsbrüche nationaler Behörden vorerst ohne Folgen. Nach dem Ausbremsen der EBA durch die EU-Mitgliedstaaten ist es nun an der Europäischen Kommission, die Ermittlungen gegen den estnischen und dänischen Finanzaufseher fortzusetzen.
Die EBA hatte im Februar eine förmliche Untersuchung eines möglichen Verstoßes der beiden Aufsichtsbehörden gegen das EU-Recht im Fall Danske eingeleitet. Die Eröffnung des Verfahrens folgte mehreren Briefen Grüner Abgeordneter im Europäischen Parlament an die EBA und die EU-Kommission, nachdem bekannt geworden war, dass zwischen 2007 und 2015 rund 200 Milliarden Euro verdächtige Transaktionen über die estnische Niederlassung der dänischen Danske Bank geflossen waren. Auch die Deutsche Bank war als Korrespondenzbank der Danske Bank in die kriminellen Transaktionen des größten europäischen Geldwäscheskandals verwickelt. Die Ablehnung der EBA-Empfehlungen durch die nationalen Behörden im EBA-Aufsichtsrat am 16. April erfolgte nur zwei Tage nach Verabschiedung der Reform der Befugnisse der europäischen Finanzaufsichtsbehörden im Europäischen Parlament. Grüne, Sozialdemokraten und Liberale hatten mit Unterstützung der Christdemokraten mehrfach dafür plädiert, im Fall von Interessenkonflikten im Aufsichtsrat einem neuen und unabhängigen EBA-Direktorium die Entscheidungsgewalt zu übertragen. Die Mitgliedstaaten sahen darin jedoch eine Beschränkung ihrer Souveränität und verhinderten dies.
Dazu sagt der Sprecher von Bündnis 90/Die Grünen im Europäischen Parlament, Sven Giegold:
„Mit ihrer Ablehnung im EBA-Rat der Aufseher ist die Bafin mitverantwortlich für das Scheitern einer europäischen Antwort auf den größten Geldwäscheskandal in der EU. Die Handlungsverweigerung der Bafin bei der europäischen Geldwäschebekämpfung muss ein Nachspiel im Bundestag haben.
Der Danske-Fall beweist einmal mehr, dass die nationalen Behörden der EU-Mitgliedstaaten bei der europäischen Geldwäschebekämpfung nicht ausreichend kooperieren. Die offensichtliche mangelhafte Zusammenarbeit zwischen den nationalen Behörden stellt ein erhebliches Sicherheitsrisiko für Europa dar.
Es ist skandalös, dass alle bis auf eine nationale Aufsichtsbehörde die von der EBA ausgearbeiteten Empfehlungen rundweg ablehnten. Mit ihrer Ablehnung der EBA-Empfehlungen haben die nationalen Aufseher ihre gesetzliche Verpflichtung missachtet, ausschließlich im europäischen Interesse zu handeln. Grotesk ist, dass sowohl der dänische wie auch der estnische Aufseher bei ihrem eigenen Freispruch mitabstimmen durften.
Nach dem Scheitern des EBA-Rats der Aufseher muss die EU-Kommission jetzt Vertragsverletzungsverfahren gegen Dänemark und Estland einleiten wegen Verstößen gegen die Europäische Geldwäscherichtlinie und die Eigenkapitalrichtlinie. Wir brauchen dringend eine Europäische Geldwäschemeldestelle und eine schlagkräftige europäische Finanzpolizei, die wirksam gegen grenzüberschreitende Finanzkriminalität vorgehen.”
Brief der Grünen/EFA-Fraktion an die Europäische Bankaufsichtsbehörde (EBA) vom 12. September 2018:
Brief der Grünen/EFA-Fraktion an die Europäische Kommission vom 12. September 2018:
Antwort der EBA vom 26. April 2019:
Hinweis: Dieser Blogbeitrag wurde innerhalb der letzten 6 Wochen vor der Europawahl 2019 veröffentlicht. In diesem Zeitraum wurde die Homepage und die zugrunde liegende IT-Infrastruktur aus Wahlkampfmitteln und nicht aus dem Parlamentsbudget finanziert.