Sven Giegold

Der erste Beschluss des neuen NRW-Landesvorstands

Direkt bei der ersten Sitzung des neuen Landesvorstands haben wir folgenden ersten Beschluss gefällt:

Beschluss des Landesvorstandes Bündnis 90/Die Grünen NRW,  09.07.2012

Meine Daten gehören mir – das Melderecht darf nicht zur informationellen Fremdbestimmung werden!

Die Datenschutzskandale der letzten Jahre zeichnen ein erschreckendes Bild, wie es um den Datenschutz in unserem Land bestellt ist: Der illegale Adresshandel und Verkauf von Kontodaten, mit denen ohne Einzugsberechtigungen massenhafte Abbuchungen von Girokonten erfolgten, schädigten zahlreiche BürgerInnen. Die Bespitzelung von ArbeitnehmerInnen durch Videokameras und andere Überwachungsmethoden bis in den intimsten Bereich der Privatsphäre haben eine erhöhte Sensibilität für den Datenschutz hervorgerufen.

Diese illegalen Praktiken machen deutlich, in welchem Ausmaß BürgerInnen von Staat und Privatwirtschaft erfasst, gespeichert und ausgespäht werden, ohne sich dagegen wirksam schützen zu können. Wie aber sollen Lidl, Deutsche Telekom, call-center und andere Unternehmen ein Unrechtsbewusstsein entwickeln, wenn der Staat Adresshändlern oder der Werbewirtschaft mit umfangreichen Auskunftsrechten bei den Melderegistern dem unkontrollierten Datenhandel Tür und Tor öffnet. Damit stellt die schwarz-gelbe Bundesregierung Wirtschaftsinteressen vor das im Volkszählungsurteil 1983 definierte „informationelle Selbstbestimmungsrecht“ der BürgerInnen.

Das Melderecht sah in NRW bislang Auskunftsrechte im Rahmen einer einfachen Melderegisterauskunft gegenüber nicht-öffentlichen Stellen vor, knüpfte diese im automatisierten Verfahren aber an ein Widerspruchsrecht und die Daten durften nicht gespeichert und weitergegeben werden.

Das von der Bundesregierung vorgelegte Meldegesetz, das nunmehr bundesweit gelten soll, geht weit darüber hinaus. Es muss nachgebessert werden, damit kommunale Melderegister als öffentlich-rechtliche „Zwangsregister“ nicht zum Selbstbedienungsladen für Adresshändler oder Auskunftsdateien werden. Daher brauchen wir einen Einwilligungsvorbehalt für die Weitergabe der Meldedaten an nicht-öffentliche Stellen im Rahmen der Melderegisterauskunft. Handel mit den erworbenen Daten muss ausgeschlossen werden. Auch hier müssen die BürgerInnen die Herrschaft über ihre Daten behalten.

Wir begrüßen, dass die rot-grüne Landesregierung angekündigt hat, dem geplanten Gesetz nicht zuzustimmen. Wir Grüne in NRW werden uns weiter für einen konsequenten Datenschutz einsetzen.