Sven Giegold

Die Europäische Finanzaufsicht weiter stärken

Als Reaktion auf die Finanzkrise wurden zum 1. Januar 2011 das System der europäischen Finanzaufsichtsbehörden (ESFS), bestehend aus der Aufsicht für Banken (EBA), Versicherung (EIOPA) und Wertpapiere und Märkte (ESMA), sowie der Europäische Rat für Systemrisiken (ESRB) eingerichtet. Denn Finanzmarktregulierung istnur so gut wie ihre Umsetzung. Damals war ich als ESMA-Berichterstatter an den schwierigen Verhandlungen beteiligt. Anfang 2014 werden nun die Gesetze zur Schaffung des ESFS überprüft und wo notwendig überarbeitet. Das Europaparlament wird davor schon mit einem legislativen Initiativbericht klarstellen, an welchen Punkten wir Probleme sehen, an welchen Stellen die Gesetze überarbeitet werden sollten und wie so eine Revision aussehen sollte. Ich wurde vom Ausschuss für Wirtschaft und Währung wieder zum Berichterstatter für diesen Bericht zur Finanzaufsicht ernannt.

Ziel der Finanzaufsichtsbehörden ist es, Europäische Standards für die nationalen Finanzaufsichten und für die neue geschaffene Aufsicht bei der EZB zu setzen. In der Vergangenheit sind vor allem EBA und EIOPA für unpräzise Stresstests bzw. unverhältnismäßige Belastungen vor allem kleinerer Unternehmen kritisiert worden.

Gleichzeitig hatten alle drei Aufsichtsbehörden mit knappen Budgets, mangelhaftem Datenmaterial und langwierigen Entscheidungsmechanismen zu kämpfen.

Wir fordern deshalb, dass die Aufsichtsbehörden Entscheidungen einfacher treffen können und Vetorechte von Mitgliedstaaten eingeschränkt werden. Dafür ist es beispielsweise notwendig, dass die Vorstände aller europäischer Aufsichtsbehörden technische Entscheidungen selbstständig treffen können und Informationen von nationalen Aufsehern anfordern können, ohne darüber im Rat der Aufseher langwierig abstimmen zu müssen.

Fast alle Maßnahmen der Europäischen Finanzaufsicht seit Schaffung des ESFS bezogen sich auf einzelne Unternehmen und Institute. Zum Teil wurde an Detailierungsgrad hierbei über das Ziel hinausgeschossen. Ein klarer und umfassender Blick auf die makroökonimsche Gesamtsituation ist dabei zu kurz gekommen. Denn Finanzkrisen werden nicht durch Einzelunternehmen verursacht, sondern durch Immobilienblasen, exzessive Kreditvergabe, übermäßige Liquidität, usw. Der neue Europäische Rat für Systemrisiken (ESRB) hat bislang nicht alle Erwartungen erfüllt. Er verfügt über zu wenig Unabhängigkeit und zu wenige Ressourcen. Mein Bericht will ihn daher stärken.

Der Verbraucherschutz ist ein weiterer wichtiger Punkt für uns. Die Anstrengungen und die Erfolge der drei Aufsichtsbehörden variierten stark in den vergangenen Jahren. Wir möchten sicherstellen, dass alle drei Behörden ihr Mandat für Verbraucherschutz erfüllen.

Die Kräfteverhältnisse in der Europäischen Finanzaufsicht haben sich durch die Schaffung des Einheitlichen Aufsichtsmechanismus SSM bei der EZB deutlich verschoben. Als Organ aller 28 Mitgliedstaaten können die Europäischen Finanzaufsichtsbehörden einen wichtigen Beitrag dazu leisten, den Binnenmarkt vor einer Spaltung zwischen Eurostaaten und Nichteurostaaten zu schützen. Gerade die Kompetenz Richtlinien und Handlungsempfehlungen zu erlassen und die verbindliche Streitschlichtung sind hierfür essentiell. Diese Kompetenzen wollen wir mit dem Initiativbericht schützen und ausbauen.

Darüber hinaus muss auch für kleinere Marktteilnehmer das Handeln der Aufsichten durchsichtiger und die Zusammenarbeit mit den Behörden verbessert werden. Gerade kleine und mittlere Unternehmen haben in der Vergangenheit Schwierigkeiten gehabt, komplexe Aufsichtsforderungen wie z.B. Berichtspflichten zu erfüllen. Deshalb soll in Zukunft sichergestellt werden, dass Anforderungen der Aufsicht proportional und angemessen sind. Ausserdem müssen Marktteilnehmer, Politiker und EU-Bürger einen direkten Kontakt zur Bankenaufsicht erhalten, um sich über ihr Handeln informieren zu können.

Um diese Forderungen umzusetzen, muss das System der Europäischen Aufsichtsbehörden unabhängig von den Beiträgen der Mitgliedstaaten werden und eine eigene Budgetlinie bekommen, wie sie z.B. dem Europäischen Datenschutzbeauftragten zur Verfügung steht.

Weitere Informationen zu meinen Forderungen und dem Gesetzgebungsprozess gibt es hier.

Rubrik: Meine Themen, Wirtschaft & Währung

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