Deutschlandfunk, Beitrag vom 26.09.2014
Die Grünen wollen ihre Religions- und Kirchenpolitik neu definieren
- Hier zum Nachhören:
- Die Kirchen verlieren immer mehr Mitglieder. Doch ihr gesellschaftlicher Einfluss ist nach wie vor hoch. Eine Religionskommission der Grünenbeschäftigt sich mit der Frage, wie das Verhältnis zwischen Kirche und Staat reformiert werden muss.
„Das Verhältnis von Staat, Kirchen und Weltanschauungsgemeinschaften auf eine neue Grundlage stellen“, so lautet die Aufgabe der Religionskommission, die der Bundesvorstand der Grünen ins Leben gerufen hat. Und diese neue Grundlage sei dringend nötig, denn das bisherige kooperative Verhältnis zwischen Kirchen und Staat sei nicht mehr zeitgemäß, ist Sven Giegold überzeugt.
„Wir kamen ja ursprünglich aus einer Situation, wo fast alle Mitglied der beiden großen christlichen Kirchen waren in Deutschland, das ist heute nicht mehr so. Es gibt eine größere Vielfalt an Kirchen, es gibt eine größere Vielfalt an Religionsgemeinschaften, und es gibt auch zunehmend Menschen, die sich keiner Religion mehr zugehörig fühlen, und darauf muss dieses kooperative Verhältnis reagieren, da darf man nicht strukturkonservativ sein, sondern muss schauen, wie können wir dieser veränderten Lage in der Gesellschaft auch adäquat darauf reagieren.“
Das gute Verhältnis zwischen Kirche und Staat in Deutschland solle nicht abgeschafft, sondern reformiert werden, betont Giegold. Er ist nicht nur Europaabgeordneter der Grünen sondern auch aktives Mitglied der evangelischen Kirche und der Religionskommission. Auch Jürgen Roth ist Mitglied der Kommission, doch anders als Giegold gehört er nicht der Kirche, sondern dem Arbeitskreis Säkulare Grüne an, der den in Deutschland traditionell großen Einfluss der Kirchen auf Politik und Gesellschaft begrenzen will. Der Einfluss der Kirchen müsse ihrer gesunkenen Bedeutung in der Gesellschaft angepasst werden.
„Sie sind ein wichtiger zivilgesellschaftlicher Akteur, aber sie sind nicht eine staatliche Instanz. Das ist mein Grundanliegen. Es geht nicht darum, Kirchen zurückzudrängen oder ihre gesellschaftliche Bedeutung zu mindern, das wäre auch demokratiewidrig, aber es muss darauf hinauslaufen. Wir brauchen eine deutlichere und auch stärkere Trennung zwischen Staat und Kirchen.“
„Die Säkularen Grünen vertreten eigentlich das Konzept eines laizistischen Staates. Da mag es auch Unterschiede unter denjenigen geben, manche sind vielleicht etwas gemäßigter, andere nicht, aber im Grunde ist das die Vorstellung. Um die Gegenposition mal zu beschreiben: Was wird denn dadurch besser? Mir hat noch keiner erklären können, warum eine Gesellschaft eine bessere ist, in der Staat und Kirche absolut getrennt sind.“
Der Streit ums Prinzipielle
Absolut getrennt oder allenfalls locker verbunden. Der Streit ums Prinzipielle hat in der Religionskommission bislang keine große Rolle gespielt, einen laizistischen Staat nach französischem Vorbild fordert für Deutschland niemand in der Kommission. Wohl aber, dass Traditionen und Privilegien auf den Prüfstand müssen, zum Beispiel beim kirchlichen Arbeitsrecht. Davon ist auch die Vorsitzende der Religionskommission, Bettina Jarasch – selbst Mitglied des Zentralkomitees der deutschen Katholiken – überzeugt. In Ostdeutschland, so die Landesvorsitzende der Berliner Grünen, gebe es Gegenden, in denen die Kirchen de facto fast ein Monopol als Arbeitgeber im Sozialbereich hätten.
„Und dann wird es ein Problem, wenn ein säkularer oder nicht religiöser Mensch zum Beispiel in einem solchen Krankenhaus, in einer solchen Kita arbeiten will, und er hat aber gar nicht die Möglichkeit, in einer nicht-kirchlichen Einrichtung zu arbeiten. Da kommt es de facto einer Behinderung seiner Berufsfreiheit gleich. Er wird quasi diskriminiert, weil die Kirchen ja einen sehr weitgehenden Tendenzschutz haben, der dann eben auch bedeutet, dass sie solche Leute nicht einstellen müssen. Und dass es eine Möglichkeit ist, die Tatsache, dass jemand homosexuell ist oder wieder verheiratet und geschieden ist oder eben nicht der passenden Konfession angehört, ihn nicht einzustellen.“
Vier Mal hat sich die Religionskommission bislang getroffen, jetzt sollen die Arbeitsgruppen „Finanzen“ und „Zivilgesellschaftliche Akteure“ bereits erste Ergebnisse vorstellen. Andere Fragen zum Verhältnis zwischen Staat und Kirche sind dagegen noch überhaupt nicht geklärt.
„Dann geht es natürlich auch verfassungsrechtlich um die Frage der Gleichbehandlung anderer Religions- und Glaubensgemeinschaften mit den Rechten, die Kirchen haben. Sie sind ja inzwischen nicht mehr die einzigen. Aber sie haben ja den Körperschaftsstatus, sie sind Körperschaft des öffentlichen Rechtes, damit sind ein paar Privilegien verbunden. Und die Frage ist, wie wir das in Zukunft behandeln wollen angesichts der Vielfalt an Gemeinschaften, die es da gibt, die diese Rechte nicht alle haben bis jetzt.“
Besonders der Islam rückt dabei ins Blickfeld. Vier Millionen Muslime leben in Deutschland? Müsste also nicht auch der Islam den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts erhalten? So einfach sei das nicht, wirft Jürgen Roth ein.
„Nicht jede Religion hat einen Klerus, das ist sehr unterschiedlich. Wir würden auch gegen den Grundsatz der Glaubensfreiheit verstoßen, wenn wir jetzt aus staatsorganisatorischen Gründen sagen, die müssen aber praktisch wie eine Kirche organisiert sein. Also da gibt es einen ganz großen Widerspruch zwischen diesem Organisationanspruch, den ja auch die Islamkonferenz ständig postuliert, auf der einen Seite, und der tatsächlich gelebten Glaubensrealität vieler Menschen.“
Die kann aber nicht nur mit den Organisationsansprüchen eines Staates in Konflikt geraten, sondern auch mit den Grundrechten, wie zum Beispiel bei der Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen. Was wiegt hier mehr? Das Recht auf körperliche Unversehrtheit des Kindes oder die Religionsfreiheit und das elterliche Erziehungsrecht? Die Kommission hat die Frage bislang ausgeklammert, nicht zuletzt, weil in der letzten großen Beschneidungsdebatte in Deutschland vor zwei Jahren auch antisemitische und islamophobe Töne zu hören waren. Doch ganz vom Tisch ist das Thema für die Grünen nicht. Das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung sei eine gesellschaftliche Errungenschaft, hinter die man nicht zurückfallen dürfe, betont Jürgen Roth.
„Ich finde, dass diese Diskussion ja auch ausschlägt auf die Frage, wie weit kann zum Beispiel die Jungen-Beschneidung gehen. Wir müssen einfach sehen, es gibt eine gesellschaftliche Entwicklung und auch Religionen sollen versuchen, diese gesellschaftliche Entwicklung nicht an sich abprallen zu lassen, sondern zu sehen, wie man hier zu einer vernünftigen, aus ihrer Sicht theologisch vertretbaren Lösung an der Stelle kommt. Einfach nur zu sagen, das haben wir immer schon so gemacht, das muss so weitergehen, funktioniert nicht.“
Der Streit um die Bedeutung von religiösen Ritualen und Traditionen
Der Streit um die Bedeutung von religiösen Ritualen und Traditionen in einer zunehmend säkulareren Gesellschaft ist aber nicht auf die Beschneidung beschränkt. Sven Giegold:
„Also insbesondere von einigen der säkularen Grünen fühle ich mich schon manchmal in einer Weise angegangen, wie mir das nicht gefällt. Das Extremste, was ich erlebt habe, war, dass in einer grünen Veranstaltung, die wir dazu gemacht haben, ich dann irgendwann der Zwangstaufe meines Kindes bezichtigt wurde, und jeder, der weiß, welche entscheidende Bedeutung die Taufe im Denken eines Christen hat, das ist schon harter Tobak, nicht, und so kann man nicht miteinander reden. In der Kommission habe ich das allerdings noch nicht erlebt.“
Und so erfüllt die Religionskommission noch eine ganz andere Funktion für die Grünen; ist sie doch der Versuch, die wachsenden Verständigungsschwierigkeiten zwischen religiösen und nicht-religiösen Menschen zu überwinden. Ein solcher Prozess aber ist nicht nur innerparteilich, sondern gesamtgesellschaftlich ein Gewinn.