Der Ausschuss für Wirtschaft und Währung des Europaparlaments (ECON) hat heute über den Änderungsvorschlag zur Energiebesteuerungsrichtlinie abgestimmt. Der Vorschlag sieht vor, europäische Mindeststeuersätze auf Energieträger festzulegen. Die ausschlaggebenden Faktoren für die Höhe der Steuer sind demzufolge für alle Energieträger der CO2– Ausstoß und der Energiegehalt. Die existierenden Verzerrungen sollen auslaufen. Bei der knappen Abstimmung ist es einer länderübergreifenden klimafreundlichen Koalition gegen die EPP (CDU/CSU) und Rechtskonservativen gelungen, dass der Ausschuss sich für eine steuerliche Gleichbehandlung von konsumierten Kraftstoffen wie Benzin und Diesel ausspricht. Das Plenum muss dieses Votum im März noch bestätigen.
Die Energiebesteuerungsrichtlinie fußt in ihrer aktuellen Fassung auf überholten steuerlichen Annahmen. Diesel wurde nicht geringer besteuert, weil es ein effizienterer Treibstoff ist, sondern weil man davon ausging, dass Dieselfahrzeuge vor allem im gewerblichen Transport eingesetzt würden. Diese Annahme gilt heute nicht mehr, da Diesel im gleichen Maße im privaten Transport verwendet wird. Gezielte Besteuerung zur Förderung einer effizienteren Nutzung von Energie zum Schutz des Klimas ist sinnvoll. Dafür müssen Treibstoffe nach ihrem Energiegehalt und den verursachten CO2-Emmissionen besteuert werden.
Das Abstimmungsergebnis kommentiert Sven Giegold, der Sprecher der Grünen im Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen im Europaparlament:
„Gegen die Position der konservativen Luxemburger Berichterstatterin Lulling werden Diesel und Benzin dank Stimmen von Sozialdemokraten, Grünen, Liberalen und der Linken gleich behandelt. Lulling hat es nicht geschafft zu verhindern, dass verschiedene Energieträger in Zukunft gleichermaßen anhand ihrer CO2-Bilanz und Energieeffizienz bewertet werden. Das Lobbying der Autoindustrie, unterstützt durch die IG-Metall, für eine Bevorteilung von Diesel hat allerdings bewirkt, dass die Regelung erst ab 2025 in Kraft treten wird. Soviel Zeit hat der Planet nicht mehr. Auch die Automobilindustrie muss sich viel zügiger dem veränderten Nachfrageverhalten der Konsumenten und der bedrohlichen Verknappung fossiler Ressourcen anpassen. Die vom Ausschuss beschlossene Mindestbesteuerung muss jetzt vom Rat endgültig im EU-Recht für den Schutz des weltweiten Klimas verankert werden. Die Partnerländer müssen sich gegen die kurzfristig gedachten Industrieinteressen der Bundesregierung durchsetzen.
Deutschland hat grundsätzlich ein Interesse an der Erhöhung der Mindeststeuersätze, da es bislang deutlich höhere Steuern erhebt als die meisten anderen Mitgliedsstaaten. Die Blockade einiger deutscher Europaparlamentskollegen ist auch deshalb schädlich. Die Umverteilung der Steuerbelastung von Arbeit hin zur Besteuerung von Umweltbelastungen ist ein wichtiger Schritt zur Transformation der europäischen Wirtschaft. Das Steuersystem muss nach dem Ziel ausgerichtet werden, sauberer, sparsamer und klimafreundlicher zu wirtschaften und zukunftsfähige Arbeit zu schaffen.“