Sven Giegold

Erfolg: EU entwickelt eigene schwarze Liste von Geldwäsche-Paradiesen

Die EU entwickelt jetzt ihre eigene schwarze Liste von Geldwäsche-Paradiesen. Am Dienstag hat die EU-Kommission ihre Vorgehensweise zur Identifizierung von Drittstaaten mit hohem Risiko für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung veröffentlicht.

Seit der 2015 verabschiedeten vierten Geldwäscherichtlinie hat die Kommission die Aufgabe, durch delegierte Rechtsakte eine Liste von Drittländern mit erheblichen Mängeln im Bereich Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung anzunehmen. Die Liste ist regelmäßig zu aktualisieren und das EU-Parlament kann sie ablehnen. Bislang folgte die Kommission bei der EU-Liste blind den Empfehlungen der internationalen Financial Action Task Force (FATF). Das Parlament hat im Januar und Mai 2017 auch auf starkes grünes Betreiben zwei delegierte Rechtsakte der Kommission abgelehnt, um sie zu einer eigenen Bewertung von Drittländern zu bewegen. Die zuständige Kommissarin Vera Jourova kündigte daraufhin im Juli 2017 an, dass die Kommission ihre eigene Methode zur Bewertung von Drittländern entwickeln und 2018 mit der eigentlichen Bewertung beginnen wird. Bis Ende dieses Jahres will die Kommission die Drittstaaten mit dem höchsten Geldwäsche-Risiko bewerten, die Beurteilung aller übrigen Länder soll bis 2025 abgeschlossen sein.

Drittstaaten auf der schwarzen Liste der EU drohen zunächst keine Sanktionen. Die europäische Anti-Geldwäscherichtlinie verpflichtet in der EU tätige Unternehmen lediglich, im Umgang mit natürlichen oder juristischen Personen mit Sitz in diesen Geldwäsche-Paradiesen verstärkte Sorgfaltspflichten anzuwenden.

Dazu sagt der wirtschafts- und finanzpolitische Sprecher der Grünen/EFA-Fraktion im Europäischen Parlament, Sven Giegold:

 

“Die eigenständige Bewertung von Geldwäsche-Paradiesen durch die Kommission ist ein Schritt hin zu einer eigenen Geldwäsche-Aufsicht in der EU. Das Europäische Parlament hat die Kommission zum Jagen getragen. Solange Panama und andere wichtige Zentren der Finanzkriminalität immer noch nicht auf der schwarzen Liste stehen, darf die Kommission nicht einfach nur die Liste der FATF kopieren. Durch eine eigenständige Bewertung von Geldwäsche-Paradiesen durch die Kommission besteht die Chance auf eine schwarze Liste, die ihrem Namen gerecht wird.

 

Wir begrüßen, dass die Kommission bis Ende des Jahres die Drittstaaten mit dem höchsten Risiko bewerten will. Allerdings dauert es bis 2025 viel zu lange, bis die Untersuchung aller Länder abgeschlossen sein soll. Um den Prozess zu beschleunigen, muss die Taskforce der Kommission zur Verhinderung von Geldwäsche und Finanzkriminalität mehr Personal und angemessene Mittel erhalten. Kommissionspräsident Juncker versprach dem Europäischen Parlament, diese Abteilung angemessen zu besetzen, und Kommissarin Jourova sollte daher grünes Licht für die Einstellung weiterer Experten erhalten. Die bisherigen Aufstockungen des Personals sind in Anbetracht der Milliarden kriminellen Geldes bei weitem nicht genug. Es kann nicht angehen, dass die EU-Kommission gegen Terrorismus Millionen für die Datensammelwut bei Flugpassagieren ausgibt, aber nur eine einzige Stelle gegen Terrorfinanzierung und Geldwäsche.

 

Es ist gut, dass die Kommission die alleinige Verantwortung für die schwarze Liste von Geldwäsche-Paradiesen trägt. Im Gegensatz zur schwarzen Liste der Steueroasen, die von den europäischen Mitgliedstaaten im Verborgenen ausgehandelt wird, hoffen wir bei der schwarzen Liste der Geldwäsche-Paradiese auf eine objektive Bewertung. Die Kommission muss jedoch das EU-Parlament über die Ergebnisse des Bewertungsprozesses auf dem Laufenden halten, insbesondere die Liste der Länder mit dem höchsten Risiko muss transparent gemacht werden.”

 

Vorgehensweise der EU-Kommission zur Identifizierung von Drittländern mit hohem Geldwäsche-Risiko gemäß Richtlinie (EU) 2015/849:

https://ec.europa.eu/info/sites/info/files/swd_2018_362_f1_staff_working_paper_en_v2_p1_984066.pdf

Rubrik: Wirtschaft & Währung

Bitte teilen!