Die EU-Finanzminister haben heute die endgültigen Kriterien zur Identifizierung von Steueroasen festgelegt. Im November 2016 hatten sich die EU-Finanzminister bereits auf grobe Kriterien für eine solche Schwarze Liste der EU verständigt. Heute kam man überein, wie mit Ländern ohne oder mit extrem niedrigen Unternehmenssteuern verfahren werden soll. Im September soll die Schwarze Liste der EU fertig sein.
Bei ihrem Treffen haben sich die EU-Finanzminister außerdem auf Ergänzungen der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie geeinigt. Die EU-Mitgliedstaaten setzen damit als erste die OECD-Regeln gegen den Missbrauch hybrider Gestaltungen mit Drittländern um. Die Richtlinie soll 2020, ein Jahr später als von der EU-Kommission geplant, in Kraft treten und sieht vorübergehende Ausnahmen für regulatorische Kapitalinstrumente vor.
Die Ergebnisse des EU-Finanzministertreffens kommentiert Sven Giegold, finanz- und wirtschaftspolitischer Sprecher der Grünen im Europäischen Parlament:
“Diese Schwarze Liste wäscht Steueroasen rein. Wenn Länder mit einem Steuersatz von null auf der Schwarzen Liste nicht auftauchen, ist sie das Papier nicht wert, auf dem sie geschrieben steht. Die Kriterien zur Identifizierung von Steueroasen sind ein schlechter Karnevalswitz: Ein Land, in das ein Unternehmen seine Gewinne verlagern kann und sie dort nicht versteuern muss, gilt nach den Kriterien nicht als Steueroase. Die Einigung des Rates bleibt deutlich hinter dem Vorschlag der EU-Kommission zurück. Steueroasen, die Firmen ohne nennenswerte Unternehmenssteuern locken, werden auch in Zukunft nicht auf der Schwarzen Liste der EU auftauchen. Diese Länder sollen nach den Kriterien der Ratsgruppe “Verhaltenskodex Unternehmensbesteuerung” bewertet werden, obwohl diese Arbeitsgruppe in den letzten Jahren nicht einmal die Steuerskandale innerhalb der EU verhindern konnte. Da die Arbeitsgruppe nicht öffentlich tagt und einstimmig entscheidet, wird das politische Hauen und Stechen unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden. Im September wird man eine leere Schwarze Liste präsentieren, auf der alle relevanten Finanzplätze fehlen werden.
Die Einigung der EU-Finanzminister auf Ergänzungen zur Anti-Steuervermeidungsrichtlinie ist ein wichtiger Fortschritt im Kampf gegen Steuervermeidung. Europa nimmt damit international eine Vorreiterrolle im Kampf gegen Steuervermeidung von Großunternehmen ein. Die Abstimmung hat auch gezeigt, welche Länder innerhalb der EU als Bremsklötze wirken. Es ist unerträglich, dass die Niederlande das Inkrafttreten der Regeln gegen die Steuertricks um ein Jahr verzögern konnten. Doch weder die Niederlande konnten sich mit ihrer Forderung nach einer Verschiebung um fünf Jahre durchsetzen noch Großbritannien, das weitergehende Befreiungen für Banken und Versicherungen gefordert hatte.”
Link zum Zwischenstand der Schwarzen Liste von Steueroasen der EU:
17.02.2017 – EU blacklist – February ECOFIN
Link zur Ergänzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie um hybride Gestaltungen mit Drittländern (ATAD 2):