Sven Giegold

Eurogipfel: Wacklige Letztsicherung für die Bankenunion

Beim heutigen Eurogipfel haben sich die Staats- und Regierungschefs auf eine Minimalversion der lange erwarteten Reformen der Eurozone geeinigt. Viele starke Vorschläge scheiterten am Zaudern und Verwässern der Großen Koalition. Auch der am meisten gepriesene Fortschritt ist wacklig: Der Euro-Rettungsfonds ESM soll künftig die Letztsicherung des Bankenabwicklungsfonds SRF übernehmen. Darauf haben sich die Staats- und Regierungschef beim heutigen Eurogipfel geeinigt. Strittig war bis zuletzt die Frage, wer darüber entscheidet, ob der ESM bei einer Bankenkrise einspringt. Um Ansteckungsgefahren zu bannen, muss im Fall einer Bankenkrise schnell, oft in wenigen Stunden entschieden werden. Die EZB, der ESM und mehrere Euro-Länder wie Frankreich, Spanien und Italien wollten ESM-Chef Klaus Regling eine vorsorgliche Ermächtigung („Vorratsbeschluss“) erteilen. Doch Deutschland hat durchgesetzt, dass die Mitgliedstaaten in jedem Einzelfall zustimmen müssen, bevor ESM-Rettungsgelder fließen können. Nur in Notfallsituationen reicht eine Mehrheit von 80% der Euroländer für eine Bewilligung, was den großen Mitgliedstaaten Deutschland und Frankreich ein Vetorecht einräumt. Wer für den deutschen Bundestag zustimmen darf, steht noch nicht fest. In Frage kommen der Haushaltsausschuss oder ein Sondergremium (“9er-Gremium”) desselben, welches für eilige Entscheidungen einberufen wird.

 

Dazu sagt der wirtschafts- und finanzpolitische Sprecher der Grünen/EFA-Fraktion im Europäischen Parlament, Sven Giegold:

“Die Letztsicherung für die Bankenunion fällt beim Praxistest durch. Die Kreditlinie des ESM für den Bankenabwicklungsfonds ist wacklig. Ohne eine echte Kreditlinie kann Klaus Regling im Fall einer Bankenschieflage die Finanzmärkte nur mit warmen Worten beruhigen. Eine wacklige Kreditlinie des ESM wird Spekulanten nicht davon abhalten, auf die Pleite von europäischen Banken zu wetten. Einmal mehr versteckt sich die Bundesregierung hinter möglichen Bedenken des Bundesverfassungsgerichts, obwohl es zum konkreten Vorschlag keine Rechtsprechung gibt. Mit ihrem Bestehen auf Einzelfallgenehmigung legt die Bundesregierung die Entscheidung über Bankenrettungen in der Eurozone in die Hände des Haushaltsausschusses. Derzeit liegt das Verfahren damit in den Händen der AfD-Ausschussvorsitzenden des Haushaltsausschusses.

Unpraktikabel wird die Letztsicherung auch durch die strengen Entscheidungsregeln, die im Normalfall Einstimmigkeit und in eiligen Fällen eine 80% Mehrheit der Eurostaaten erfordern. Das de-facto Vetorecht der größten Euroländer untergräbt den glaubhaften Einsatz der Kreditlinie zusätzlich.”

Link zur geplanten Ausgestaltung (Terms of Reference) der Letztsicherung, wie von der Eurogruppe beschlossen: https://sven-giegold.de/wp-content/uploads/2018/12/Backstop_terms_of_reference.pdf

Rubrik: Wirtschaft & Währung

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