Sven Giegold

Europäische Finanzbeamte verlangen Steuergerechtigkeit

Diese Resolution zur Steuergerechtigkeit hat die gewerkschaftliche Interessenvertretung UFE (Union des Finanzpersonals in Europa) verabschiedet:

 

BESCHLUSS DES KOMITEES DER UFE VOM 20. SEPTEMBER 2012 ÜBER DIE SPEZIFISCHEN PROBLEME DER STEUERVERWALTUNGEN IN EUROPA

Die UFE stellt die alleinige und einzige gewerkschaftliche Interessenvertretung der in den Steuer- und Zollverwaltungen in Europa tätigen Beamten dar. Die Mitglieder der Gewerkschaft, welche sich aus mehr als 400.000 Anhängern zusammensetzt, stammen aus allen Steuer- und Finanzverwaltungen Europas und repräsentieren  sämtliche Beamtenlaufbahnen. Die Delegierten des 46. Kongresses der UFE haben im Rahmen ihrer am 20. September 2012 in Kopenhagen stattgefundenen Sitzung den folgenden Beschluss verabschiedet:

Die Personaleinsparungen in den Steuerbehörden stellen eine Gefahr für die Haushalte der Mitgliedstaaten dar.

Seit dem Ausbruch der Finanzkrise im Jahr 2008 in den Vereinigten Staaten ist das Eintreiben von Steuereinnahmen von entscheidender Bedeutung für die Senkung der Haushaltsdefizite und die Verschuldung der Länder in Europa geworden. Um dieses Ziel erreichen zu können, geht die UFE davon aus, dass es erforderlich sein wird, den Steuer- und Zollverwaltungen genügend Arbeitskräfte sowie ausreichende finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen. Nun wurde aber aufgrund der Sparmaßnahmen die Anzahl der Stellen in der öffentlichen Verwaltung in quasi allen europäischen Ländern und somit auch in den Steuerbehörden gekürzt. Diese gewährleisten und stellen jene Finanzmittel zur Verfügung, welche für die Kohäsionspolitik der Staaten benötigt werden und anhand derer sich die Haushaltsausgaben ausgleichen lassen. Die UFE ruft noch einmal den im Jahr 2009 unter dem Vorsitz des damaligen europäischen Kommissars Laszlo Kovacs verfassten Bericht in Erinnerung, welcher an den Europäischen Rat und das Europäische Parlament gerichtet worden war. In diesem Bericht ist deutlich zum Ausdruck gebracht worden, dass der Personalmangel und die nicht vorhandenen Ausbildungsmöglichkeiten die wesentlichen Gründe für das Fehlen effizienter Mittel im Kampf gegen Steuerhinterziehungen und andere Steuerdelikte darstellten. Das ist auch der Grund dafür, warum die UFE fordert, dass die Steuerverwaltung in allen Mitgliedstaaten eine absolute Priorität behalten solle. Mit anderen Worten: Den Steuerbehörden muss ausreichend Personal zur Verfügung gestellt werden, und dieses Personal muss besonders gut geschult und angemessen bezahlt werden, da dies die einzige Möglichkeit darstellt, den Kampf gegen den Steuerbetrug in unseren Ländern effizient voranzutreiben.

Es sind diejenigen Unternehmen in die Pflicht zu nehmen, die auf internationaler Ebene tätig sind.

Die UFE setzt sich für eine Besteuerung der Unternehmensgewinne ebenso wie für die der Gehälter der Steuerzahler ein. Dies ist insbesondere bei den großen Unternehmenskonzernen der Fall, die grenzüberschreitend tätig sind und die zudem häufig Steuerschlupflöcher ausnutzen, um eine Senkung ihrer Gewinnsteuern zu erzielen, wenn nicht sogar, um diese ganz zu umgehen. Die sogenannten „Rulings“, die verbindlichen Zusagen, die verbindlichen Steuerauskünfte und die Verlagerung von Gewinnen ins Ausland in Form strukturierter Investitionen stellen diejenigen Instrumente dar, anhand derer die Praxis der Steuerhinterziehung erst möglich wird. Die UFE bedauert es, dass sich aufgrund des internationalen Wettbewerbs weder die Europäische Kommission noch die OECD oder andere Organisationen klar und deutlich gegen die derzeit existierenden Steuerschlupflöcher aussprechen wollen.

Laut der Meinung der UFE stelle der Vorschlag einer Richtlinie der Europäischen Kommission, mit der das Ziel verfolgt werde, eine gemeinsame konsolidierte Bemessungsgrundlage für die Körperschaftssteuer (GKKB) zu schaffen, nicht die richtige Antwort auf die Steuerschlupflöcher sowie auf die geringen Besteuerungssätze derjenigen Unternehmen dar, die grenzübergreifend tätig seien. Diese Richtlinie soll in erster Linie dazu dienen, die Steuerlast der Unternehmen durch eine internationale Kompensation von Gewinnen und Verlusten zu senken.

Im Hinblick auf die Steuerschlupflöcher sowie auf der Grundlage der Schuldenkrise in den europäischen Ländern ist man bei der UFE der Auffassung, dass diese Gelder für die Realwirtschaft eingesetzt werden sollten, welche stets der Besteuerung unterliegt, und sich nicht in den spekulativen Strukturen oder in den Steuerparadiesen wiederfinden lassen sollten. Die UFE verlangt eine Anpassung des Vorschlags der Richtlinie, damit sie eine wirksame Bekämpfung der Steuernischen darstellt und nachhaltig Steuereinnahmen in den Mitgliedstaaten sichert.

Der richtige Einsatz des Instruments für das Risiko-Management

Die Haltung der Europäischen Kommission im Hinblick auf die Instrumente zum Risiko-Management sowie bezüglich der sogenannten „Tax compliance“, d. h. der Steuerehrlichkeit, sind zu begrüßen. Dennoch muss sich die UFE ins Gedächtnis rufen, dass das Konzept der „Compliance“ in erster Linie dazu dient, die Verwaltungskosten im Zusammenhang mit den Steuerpflichten der Unternehmen auf europäischer Ebene zu verringern.

Die UFE ist der Ansicht, dass mitnichten davon die Rede sei, das Risiko-Management hinzunehmen, um eine Senkung der Mitarbeiterzahlen zu ermöglichen. Die Personalmittel, welche durch das Risiko-Management „frei geworden“ seien, müssten dafür eingesetzt werden, die Kontrollen zu verschärfen – ein Punkt, der zum gegenwärtigen Zeitpunkt aufgrund der personellen Unterversorgung unmöglich umzusetzen sei. Leider sieht die aktuelle Lage aber folgendermaßen aus: Es gibt kaum frei gewordenes Personal, da die derzeit beschäftigten Mitarbeiter kaum ausreichten, um das Arbeitsvolumen sozusagen „compliant“, also vorschriftsmäßig, abbauen zu können.

Das Konzept der „Compliance“, welches es erforderlich macht, dass die Steuerzahler von sich aus freiwillig ihren Steuerpflichten nachkommen, darf nicht als ein Instrument eingesetzt werden, anhand dessen es möglich würde, dem Personalmangel Abhilfe zu leisten. Die Voraussetzung für diesen Ansatz besteht in erster Linie darin, zu kontrollieren, ob die Steuerzahler auch tatsächlichen ihren Steuerpflichten nachgekommen sind, und in zweiter Linie, sofern dieser „Nachweis“ erbracht worden ist, dass die Steuerzahler auf nationaler Ebene, aber auch auf gemeinschaftlicher Ebene regelmäßigen Steuerprüfungen unterzogen werden.

Die UFE bleibt somit ihrer Devise treu: „Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser!“.

Harmonisierung der Strafverfahren im Bereich des Steuerrechts

In einigen wenigen europäischen Ländern fallen die Untersuchung und die Weiterverfolgung von Steuerdelikten in den Zuständigkeitsbereich der Polizei, oder aber es ist vorgesehen, Informationen über diese Art von Delikten an die Polizei weiterzuleiten. In der Regel stellen sich diese Verfahren jedoch häufig als nicht effizient genug heraus. Grund dafür ist, dass die Polizeidienste aufgrund des Fehlens einer steuerrechtlichen Ausbildung nicht in der Lage sind, diese Art von Aufgabe wirksam zu übernehmen. Die UFE ist der Auffassung, dass die Kriminalpolizei im Falle steuerrechtlicher Strafverfolgungen nur die Rolle des „Informationsüberträgers“ zwischen den Steuerexperten, die den Steuerbetrug aufgedeckt haben, auf der einen Seite, und den Gerichten auf der anderen Seite spielen könne.

Sie fordert, dass die Aufgaben der strafrechtlichen Verfolgung und der Untersuchungen in allen europäischen Ländern seitens einer speziellen Organisation oder eines spezialisierten Dienstes (Finanzpolizei oder Dienststelle für steuerrechtliche Betrugs- und Strafverfolgungsfälle), unter der Befehlsgewalt der jeweils zuständigen Finanzbehörde verwaltet und wahrgenommen werden sollten und dass diese Organisation bzw. dieser Dienst über ausreichend Personal zu verfügen hat.

Verzicht auf Steueramnestien und auf die sogenannten „Rubik“-Steuerabkommen

Die jüngsten Käufe von CDs mit Steuerdaten, vor allem aber deren Verwendung in Deutschland, haben deutlich gemacht, dass allein der Druck, der dadurch auf die Inhaber steuerlich nicht deklarierter Bankkonten ausgeübt wird, eine vielversprechende Maßnahme hin zu einer größeren Loyalität in steuerlicher Hinsicht darstellt. Mit der Befürchtung im Hinterkopf, entdeckt und sanktioniert zu werden, hat sich eine beeindruckend umfangreiche Anzahl an Personen „selbst angezeigt“, woraufhin ihre jeweilige steuerliche Situation in Ordnung gebracht wurde. Dennoch bleibt der Arbeitsaufwand in diesem Zusammenhang weiterhin enorm, wenn man davon ausgeht, dass siebzig Prozent der in der Schweiz verwalteten ausländischen Vermögen in den Steuererklärungen nicht mit aufgeführt werden. Das ist wahrscheinlich bei anderen Finanzplätzen ebenso der Fall. Die UFE begrüßt es, dass die ausländischen Kunden in der Schweiz von nun an dazu verpflichtet sein werden, eine Erklärung zu unterzeichnen, aus der hervorgeht, dass ihre Finanzsituation im Einklang mit den Vorschriften ihrer jeweiligen Steuerbehörde stehe. Nichtsdestoweniger stellt sie sich gegen die sogenannten „Rubik“-Vereinbarungen, welche dazu dienen sollen, diejenigen Beträge, die sich auf den Bankkonten der Steuerhinterzieher befinden, im Rahmen einer geringeren pauschalen Besteuerung zu regulieren. Das hieße, den Steuerbetrügern sogar noch Tür und Tor für Steuerdelikte zu öffnen.

Die „Rubik“-Vereinbarungen hätten verheerende Auswirkungen auf die Steuermoral aller ehrlichen Steuerzahler, da sie die Botschaft „die Steuerloyalität macht sich nicht bezahlt“ vermitteln würden.

Ersatz der „Zinsrichtlinie“ durch den Austausch von Daten

Die sogenannte „Zinsrichtlinie“ ist eine Ausnahme, die in den Staaten Österreich, Belgien und Luxemburg gilt, also in Ländern, die sich gegen den automatischen Austausch von Bankdaten ausgesprochen haben. Im Rahmen dieser Richtlinie, die seitens der drei Mitgliedstaaten der EU sowie von der Schweiz, von Liechtenstein und von weiteren nicht zur EU gehörenden Ländern verabschiedet worden ist, ist eine anonyme Abführung der Gelder direkt an der Quelle in Höhe von 15 % auf die Steuereinnahmen natürlicher Personen ab dem 1. Juli 2005 eingeführt worden. Am 1. Juli 2008 wurde dieser Steuersatz auf 20 % erhöht, und seit dem 1. Juli 2011 beläuft sich die Höhe des Quellensteuersatzes auf 35 %. Seit dem 1. Januar 2010 wendet Belgien den automatischen Informationsaustausch an. Die Steuereinnahmen, welche aus der Zahlung der erhobenen Quellensteuer stammen, werden zu 75 % an den Wohnsitzstaat gezahlt, in dem der wirtschaftliche Eigentümer der Erträge steuerlich ansässig ist, während die noch verbleibenden 25 % der Einnahmen seitens des Herkunftslandes einbehalten werden. Der aktuelle Satz auf die Zinserträge in Höhe von 35 % kann als ein abschreckender Steuersatz betrachtet werden, durch welchen das allmähliche Ende der sogenannten „Zinsrichtlinie“ eingeleitet worden ist. Die erhobenen Beträge sind aufgrund der allgemeinen Senkung des Zinssatzes zwar rückläufig, dies lässt sich jedoch auch darauf zurückführen, dass sich die Investoren anderen Anlageformen zugewendet haben, welche nicht vom Abzug des Quellensteuersatzes betroffen sind. Das ist auch der Grund dafür, warum die UFE sich so vehement für eine Erweiterung des Anwendungsfelds dieser Richtlinie ausspricht: damit alle Finanzprodukte, wie z. B. die Investmentfonds, die kumulierten Fonds, die „Hedgefonds“ (spekulative Fonds), die derivativen Instrumente, die Optionsscheine und andere ähnliche Finanzinstrumente unter die „Sparrichtlinie“ fallen.

Da durch die Maßnahmen der Europäischen Kommission, mit denen darauf abgezielt wird, das Anwendungsfeld der „Sparrichtlinie“ zu erweitern, keine Fortschritte erzielt werden, rät die UFE dazu, den Austausch den Daten vorzuziehen – sei es durch einen automatischen Informationsaustausch oder in einer ersten Phase durch einen Datenaustausch auf Anfrage. Seitdem die Mehrheit der Staaten in Europa ihre bilateralen Doppelbesteuerungsabkommen durch den Zusatz der Bestimmungen von Absatz 5 von Artikel 26 des Konventionsmodells der OECD ergänzt hat, ist der Austausch von Daten – und somit auch der Bankdaten – zur Realität geworden.

Im Übrigen wird auch das Inkrafttreten des FATCA-Gesetzes (Foreign Account Tax Compliance Act) am 1. Januar 2013 in den Vereinigten Staaten das Ende des Bankengeheimnisses im Hinblick auf amerikanische Steuerzahler darstellen, die Bankkonten in Europa unterhalten.

Verbesserte Unterstützung und Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Verwaltungsbehörden

Die UFE ist der Auffassung, dass man vorbehaltlos jegliche Quellen ausnutzen sollte, die der Aufdeckung von Steuerdelikten dienen können, und dass man zudem sämtliche Hindernisse aus der Welt räumen sollte, durch die die Arbeit der europäischen Steuerverwaltungen unter dem fälschlichen Vorwand des Schutzes der personenbezogenen Daten behindert werde. Um die Machenschaften der Betrüger aufzudecken, spricht sich die UFE für den Kauf und die Heranziehung sogenannter Steuer-CDs mit Bankdaten seitens der staatlichen Behörden aus, auf denen Informationen über die Steuerhinterzieher zu finden sind. Auf europäischer Ebene müsste eine spezielle gesetzliche Norm geschaffen werden, die die Zulässigkeit des Kaufs und der Nutzung steuerlicher Informationen ausdrücklich regelt. An dieser Stelle ist noch einmal darauf hinzuweisen, dass durch eine Steuer, die in einem Staat nicht erhoben wird, die Staatsschulden dieses Staates anwachsen.

Seit mehreren Jahrzehnten fordert die UFE bereits, den Kampf gegen den Steuerbetrug in Europa effizient an den Hörnern zu packen – einerseits mit dem Ziel einer verbesserten Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Behörden, und andererseits, um so die „Lücken“ in den Steuergesetzen aus der Welt zu schaffen. In diesem Zusammenhang begrüßt die UFE die Richtlinie 2011/16/EU des Rates vom 15. Februar 2011 über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Aufhebung der alten Richtlinie 77/799/EWG aus dem Jahr 1977. In der neuen Richtlinie wird die Schaffung einer zuständigen Behörde sowie eines zentralen Verbindungsbüros in den einzelnen kooperierenden Ländern vorgesehen. Die UFE hofft, dass diese Richtlinie letztendlich den ausschlaggebenden Punkt darstelle, anhand dessen es möglich werde, den Datenaustausch auf Anfrage, den automatischen Informationsaustausch und die gleichzeitigen Kontrollen in den europäischen Ländern in die Tat umzusetzen. Sie spricht sich dafür aus, dass die Richtlinie zudem den Austausch von Bankinformationen mit umfassen sollte.

Die Einführung des Betrugsbekämpfungsnetzwerks Eurofisc stellt sicherlich einen Fortschritt auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer des Automobilmarktes dar, was jedoch bei den direkten Steuern nicht der Fall ist. Die UFE weist noch einmal auf ihre Forderung dahingehend hin, auf europäischer Ebene im Rahmen der Steuerkontrollen ein tatsächliches „Folgerecht“ umgesetzt sehen zu wollen.

Die Wirtschaftsbeteiligten müssen zur Rechenschaft gezogen werden

Die UFE spricht sich entschieden für die Einführung einer sogenannten Finanztransaktionssteuer auf europäischer Ebene aus. Auf diese Weise sollen die Verantwortlichen der Finanzkrise an den Kosten derselben beteiligt werden. Anhand dieser Steuer werde es möglich sein, eine Erleichterung für die Haushalte der Mitgliedstaaten in Bezug auf ihre Beiträge zum europäischen Haushalt und somit auch für die Steuerzahlungen der Bürger Europas zu schaffen. Allerdings darf die Finanztransaktionssteuer nicht auf den Bankkunden abgewälzt werden.

Seit dem Ausbruch der Finanzkrise im Jahr 2008 hat die Rettung der Banken Abermilliarden Euro an direkten Finanzhilfen sowie finanzielle Bürgschaften in astronomisch hohen Summen verschlungen. Im derzeitigen Jahr 2012 hat sich die Situation noch immer nicht wieder beruhigt. Das ist auch der Grund, warum die UFE fordert, die systemrelevanten Banken der Mitgliedstaaten unter eine europäische Kontrolle zu stellen. Denn es sollte dabei nicht vergessen werden, dass die in die Banken gesteckten Summen aus Steuereinnahmen stammen und folglich in den eigentlichen Haushalten fehlen werden, wie etwa in den Sozialbudgets. Die UFE schlägt ebenfalls vor, ein Moratorium hinsichtlich der Ausschüttung von Dividenden seitens der Banken vorzuschreiben, damit diese sich selbst wieder genügend Kapital aufbauen und so den Eigenkapitalanteil in Höhe von 9 % erreichen könnten, der von der Europäischen Kommission befürwortet werde.

Die UFE ist der Auffassung, dass es den eigentlichen Verantwortlichen der Finanzkrise obliegen sollte, die Kosten zu übernehmen, welche sich aus dieser ergeben, und dass man zudem die finanziellen Spekulationen beschränken und Terminverkäufe (auch Leerverkäufe genannt) verbieten sollte.

Die Rettung Griechenlands und anderer Länder mit finanziellen Schwierigkeiten

Seit vielen Jahren stellt sich die UFE gegen den Abbau von Beamtenstellen in den Steuerverwaltungen, und heute ist dies insbesondere mit Blick auf Griechenland der Fall. Viel mehr noch: Die UFE setzt sich auch gegen die Entsendung von Steuerbeamten anderer Länder nach Griechenland ein, die der Kontrolle des Eingangs griechischer Steuereinnahmen dienen sollen. Zunächst schade dies der Berufsethik unserer griechischen Kolleginnen und Kollegen, dann gibt es auch noch Sprachschwierigkeiten sowie Probleme im Zusammenhang mit unterschiedlichen Ausbildungen und Gesetzen, und schließlich stehen keinem anderen europäischen Land überzählige Mitarbeiter zur Verfügung, welche versetzt werden könnten, um diese Aufgabe wahrzunehmen. Darüber hinaus erklärt sich die UFE solidarisch mit der Bevölkerung stark verschuldeter Länder, die die Kosten der von Seiten ihrer Länder auferlegten Sparpläne zu tragen haben, Länder, welche leichte Beute für Finanzspekulationen geworden sind. Es ist die Rolle der Politik Verantwortung zu übernehmen und den Steuerbeamten alle Mittel zur Verfügung zu stellen, damit sie die Steuereinnahmen eintreiben können, die der Staat benötigt.

Die UFE empfiehlt deshalb Griechenland und die anderen Länder mit finanziellen Schwierigkeiten zu unterstützen, anstatt eine Anschwärze-Kampagne zu führen. Es ist in jedermanns Interesse.

Die Rechte der Steuerbeamten wahren

Schlussendlich fordert die UFE von den Regierungen Unterstützung und Anerkennung für die Steuerbeamten, sowie Schutz vor physischen und verbalen Aggressionen auf ihrem Arbeitsplatz. Des Weiteren verlangt die UFE, dass alle europäischen Staaten die Grundrechte der Gewerkschaften beachten, welche das Personal der Steuerverwaltungen vertreten, damit diese Gewerkschaften die Interessen der Steuerbeamten ohne Angst vor Blockierung und Repressalien vertreten können.

Rubrik: Meine Themen, Wirtschaft & Währung

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