Bei den laufenden Verhandlungen zum Europäischen Sozialfonds zwischen Europaparlament, Rat der Mitgliedsländer und EU-Kommission ist uns ein doppelter Coup zur Stärkung der Sozialen und Solidarischen Ökonomie gelungen:
Der Begriff „Soziale und Solidarische Ökonomie“ wird erstmals im Europäischen Recht verankert. Und: Die europäischen Rahmenverordnung zum Europäischen Sozialfonds (ESF) eröffnet den Weg zur Förderung der Sozialen und Solidarischen Ökonomie. Im bereits ausverhandelten Teil der Verordnung über die nächste Periode des ESF von 2014-2020 wird die „Soziale und Solidarische Ökonomie“ ausdrücklich als möglicher Förderbereich erwähnt. Der Begriff wurde von den Grünen in den Text des Parlaments hinein verhandelt und in Verhandlungen mit dem Rat erfolgreich bewahrt.
Im nun erzielten Kompromiss heißt es im rechtverbindlichen Artikel: „(v) Promoting social entrepreneurship and vocational integration in social enterprises and the social and solidarity economy in order to facilitate access to employment;“. In einem erklärenden Erwägungsgrund werden zudem Sozialunternehmen gleichberechtigt mit staatlichen Stellen, konventionellen Privatunternehmen und Nichtregierungsorganisationen als mögliche Maßnahmenträger genannt: „The ESF may be used to enhance access to affordable, sustainable and high quality services of general interest, in particular in the fields of health care, employment and training services, services for the homeless, out of school care, childcare and long-term care services. Services supported can be public, private and/or community-based, delivered by different types of providers (public administrations, private companies, social enterprises, non-governmental organisations)“. Der Abschluss der Verhandlungen über die Verordnung wird in den nächsten Wochen erwartet.
Was allerdings tatsächlich mit den Geldern des ESF gefördert wird, entscheiden die Regionen nach Rücksprache mit der Europäischen Kommission selbst. Das ist gut so, denn Zentralismus ist auch bei der Auswahl von förderungsfähigen Maßnahmen kein guter Ratgeber. Die nun vor dem Beschluss stehende ESF-Verordnung gibt für die dezentralen Entscheidungen nur einen Rahmen vor. Daher kommt es nun darauf an, die Soziale und Solidarische Ökonomie in den „operationellen Programmen“ der Regionen zu verankern. Die Entscheidung darüber liegt in den Bundesländern. Die Formulierung der Programme ist in der Regel bereits weit fortgeschritten. Jetzt ist es höchste Zeit für Lobbying. Die Europäischen Voraussetzungen sind geschaffen. Leider ist das bisher nicht überall bekannt, weil die Regionen ihre Programme derzeit auf der Basis des Kommissionsentwurfes für die Rahmenverordnung verhandeln. Die endgültige ESF-Verordnung liegt jedoch erst mit Abschluss der Verhandlungen vor. Viel Erfolg!
Update 7.10.2013: Mittlerweile sind die Verhandlungen abgeschlossen, die oben angesprochen Punkte konnte alle vereinbart werden. Ein schöner Erfolg!