Sven Giegold

Expertenkonsultation: Bruch von EU-Verbraucherschutzrecht bei Finanzdienstleistungen

Trotz Fortschritten bei der Finanzmarktregulierung haben wir regelmäßig Hinweise auf den Bruch von EU-Verbraucherschutzrecht beim Vertrieb von Finanzprodukten. Die negativen Folgen für die Stabilität des Finanzsystems werden bei der Gläubigerhaftung (bail-in) italienischer Banken gerade offensichtlich. Ebenso schwer wiegen die Verluste, die Privatkunden dabei erleiden müssen.

Wir Grüne sind davon überzeugt, dass Finanzmärkte den Verbraucherinnen und Verbrauchern dienen müssen und nicht umgekehrt. Deshalb bitten wir Sie, uns (ggf. anonymisierte) Fälle von Rechtsbrüchen des EU-Verbraucherschutzes bei Finanzdienstleistungen mitzuteilen. Lassen Sie uns ggf. ebenso wissen, welche Möglichkeiten Sie sehen, gegen diese Verstöße juristisch und aufsichtsrechtlich vorzugehen. Wir freuen uns über Ihre konkreten Anmerkungen bis Montag, 1. Mai 2017.

Die Ergebnisse fließen in unsere aktuelle Arbeit im Ausschuss für Wirtschaft und Währung (ECON) des Europaparlaments ein.

Rubrik: Wirtschaft & Währung

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