Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute die Klage der britischen Regierung gegen die Ermächtigung zur verstärkten Zusammenarbeit abgewiesen. Eine erneute Klage gegen die Substanz einer beschlossenen Steuer nach ist damit jedoch nicht ausgeschlossen. Nachdem sich die 27 Mitgliedsstaaten der EU nicht auf eine europaweite Besteuerung von Finanztransaktionen (FTT) einigen konnten, haben sich elf Länder vorgenommen die Steuer in verstärkter Zusammenarbeit einzuführen. Gegen diese Vereinbarung erhhoben die Briten am 31.05.2013 Klage vor dem Europäischen Gerichtshof.
Die FTT wird Spekulationen an den Finanzmärkten eindämmen und dringend benötigte Steuereinnahmen generieren.
Sven Giegold, Spitzenkandidat und wirtschafts- und finanzpolitischer Sprecher der Grünen im Europaparlament kommentiert:
„Nachdem der Gerichtshhof die Klage gegen die Einführung einer Finanztransaktionssteuer in verstärkter Zusammenarbeit abgewiesen hat, dürfen die kooperationswilligen Länder die Einführung nicht länger auf die lange Bank schieben. Finanzminister Wolfgang Schäuble und sein französischer Kollege Michel Sapin müssen mit der Rückendeckung durch Merkel und Hollande endlich Taten statt Worte folgen lassen.
Die Sozialdemokraten sind hier besonders in der Pflicht. Sie unterstützen die Forderung der Zivilgesellschaft und der Grünen für eine Einführung der Finanztransaktionssteuer seit Jahren und trotzdem ist die Mehrheit der von Sozialdemokraten mitgeführten Regierungen in der EU nicht teil der Koalition der Willigen. Insgesamt führen die Sozialdemokraten sieben Koalitionen, die sich nicht an der Einführung der Steuer beteiligen. Nur sieben mindestens teilweise sozialdemokratische Regierungen sind bei der FTT mit dabei. Martin Schulz muss die schönen Worte im Europawahlprogramm der SPD mit der Bereitschaft zur Umsetzung glaubwürdig machen.“