Seit Deutschland im Sommer 2017 die Verantwortung für seine Geldwäsche-Meldestelle (engl. Financial Intelligence Unit, kurz FIU) vom Bundeskriminalamt auf die Generaldirektion Zoll übertrug, geht alles schief. Deutsche Medien berichteten immer wieder über die eingeschränkte Funktionsweise, die ein Sicherheitsrisiko für Deutschland und die gesamte EU darstellt. Da jedes EU-Mitgliedsland aber gemäß Artikel 32 der Europäischen Geldwäscherichtlinie verpflichtet ist, eine funktionsfähige Meldestelle einzurichten, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern, aufzudecken und wirksam zu bekämpfen, haben wir an diesem Montag die EU-Kommission zum Handeln aufgefordert.
Es ist nicht nur wichtig, gegen die mangelnde Durchsetzung der EU-Gesetze zur Bekämpfung der Geldwäsche in kleinen Mitgliedstaaten vorzugehen, sondern auch in den großen Mitgliedstaaten. Deshalb bitten wir die Kommission in einem Brief sowie in einer schriftlichen Anfrage, weitere Untersuchungen einzuleiten, um ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen Verletzung ihrer Verpflichtungen aus der Vierten Geldwäscherichtlinie (Richtlinie (EU) 2015/849), insbesondere Artikel 32, einzuleiten.
Brief an die EU-Kommission:
Sven Giegold Letter to COM on German FIU
Schriftliche Anfrage an die EU-Kommission: