Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments sind unzufrieden mit der Geldwäschebekämpfung in Europa. In einer heute verabschiedeten Entschließung forderten die Parlamentarier von der EU-Kommission mehr Strenge bei der Kontrolle der Umsetzung europäischer Geldwäscheregeln in den Mitgliedstaaten. Die heutige Entschließung sowie die zugehörige Plenumsdebatte gestern gehen zurück auf eine Initiative von Sven Giegold der Fraktion Grüne/EFA und fand die Unterstützung von Christdemokraten, Sozialdemokraten und Liberalen. Die Entschließung ist nicht bindend, aber die EU-Kommission muss auf die Forderungen des Europäischen Parlaments antworten.
Dazu erklärt Sven Giegold, Sprecher von Bündnis 90/Die Grünen im Europäischen Parlament:
“Die EU-Kommission darf dem Versagen der Mitgliedstaaten im Kampf gegen Geldwäsche nicht länger zusehen. Geldwäsche ist ein Sicherheitsrisiko für Europa. Das über europäische Banken gewaschene kriminelle Geld ist zur Bedrohung für unsere innere Sicherheit geworden. Wenn die nationalen Regierungen die Rechtsvorschriften der EU zur Bekämpfung von Geldwäsche nicht konsequent anwenden, muss die EU-Kommission Vertragsverletzungsverfahren einleiten. Bei der deutschen Geldwäschemeldestelle liegen mehr als 20.000 unbearbeitete Geldwäscheanzeigen. Damit verstößt Deutschland gegen eine zentrale Anforderung der Dritten EU-Geldwäscherichtlinie aus 2007. Gegen die eklatanten Missstände in Deutschland und in anderen Mitgliedstaaten muss die Europäische Kommission endlich entschlossen vorgehen.
Gemeinsam mit den anderen pro-europäischen Fraktionen fordern wir einen europäischen Ansatz zur Bekämpfung von Finanzkriminalität. Die Geldwäscherichtlinie lässt den Mitgliedstaaten zu große Umsetzungsspielräume und gehört durch eine verbindliche und direkt anwendbare Verordnung ersetzt. Die schlechte Zusammenarbeit zwischen den nationalen Geldwäschemeldestellen können wir mit einer europäischen FIU überwinden. Für die größten Fälle von Wirtschaftskriminalität brauchen wir eine europäische Finanzpolizei.
Bei der EU-Liste von Drittstaaten mit Geldwäscherisiken betreibt die EU-Kommission noch immer eine intransparente Hinterzimmerpolitik. Die EU-Kommission sollte die Bewertungen von Drittländern mit Geldwäscherisiken veröffentlichen. Für volle Transparenz könnte eine graue Liste von Staaten unter Beobachtung, die schwarze Liste von Ländern mit erwiesenen Geldwäscherisiken ergänzen.”
Gemeinsam von Christdemokraten, Sozialdemokraten, Liberalen und Grünen erarbeiteter Entschließungsantrag zum Stand der Umsetzung der Rechtsvorschriften der Union zur Bekämpfung von Geldwäsche:
http://www.europarl.europa.eu/doceo/document/B-9-2019-0045_DE.pdf