Das Europäische Parlament und der Rat haben sich heute auf ein Verbot von ungedeckten Kreditausfallversicherungen (credit default swaps, CDS) für Staatsanleihen geeinigt. Nur unter engen bestimmten Umständen und nach Veröffentlichung einer Rechtfertigung, können Mitgliedsstaaten von diesem Verbot absehen (Artikel 12b der Verordnung).
Im Rat stand Deutschland am Anfang alleine für das Verbot, während sich im EU-Parlament eine Koalition aus CDU/CSU, SPD und Grünen dafür ausgesprochen hatte. Mit der neuen Verordnung (1) wird Spekulationen auf den Bankrott eines Staates ein Riegel vorgeschoben. Verhandlungsführer für das Europaparlament war der Grüne Abgeordnete Pascal Canfin.
Dazu erklärt der grüne Europa-Abgeordnete Sven Giegold, Sprecher für Wirtschaft und Finanzen im Europaparlament und Berichterstatter für ESMA:
„Das Verbot von ungedeckten Kreditausfallversicherungen (CDS) für Staatsanleihen, ist ein wichtiger Schritt vorwärts, um der Spekulation mit Staatsanleihen einen Riegel vorzuschieben. Der Kompromiss ist auch ein Sieg für das Europäische Parlament, das sich von Anfang an für den Einschluss solcher Spekulationsgeschäfte mit Staatsanleihen in die Finanzmarktregulierung eingesetzt hat. Die neue Verordnung zeigt, dass Europa die Auswüchse der Finanzmärkte erfolgreich eindämmen kann.
Die heute beschlossene Regelung bedeutet, dass Hedgefonds nicht länger Kreditausfallversicherungen für Staatschulden kaufen können, ohne auch tatsächlich die entsprechenden Titel der betroffenen Länder zu besitzen. Damit werden Finanzmarktjongleure nicht mehr auf den Bankrott eines Landes spekulieren können.
Die neue Verordnung wird auch in Krisensituationen für eine bessere Koordination auf EU- Ebene sorgen. Die Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde (ESMA – European Securities Market Authority) wird nun ihre Entscheidungen für den Bereich der Wertpapiermärkte auch gegenüber nationalen Aufsichtsbehörden durchsetzen können. Das Parlament hätte es vorgezogen, dass die ESMA dieselben Rechte auch für Staatsanleihen bekäme, doch dies wurde bedauerlicherweise von den Mitgliedsstaaten in den Verhandlungen verweigert.“
Anmerkungen:
(1) Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Leerverkäufe und bestimmte Aspekte von Credit Default Swaps