Sven Giegold

EU-Handelsabkommen mit Japan: Wasser darf nicht zur Handelsware werden

Das Handelsabkommen zwischen der EU und Japan (JEFTA) ist fast fertig verhandelt und wäre das ökonomisch mit Abstand wichtigste Handelsabkommen der EU. Als “EU-only”-Abkommen dürfen die Parlamente der EU-Länder nicht mehr darüber abstimmen. Jetzt hat die deutsche Wasserwirtschaft dazu Positionspapiere herausgeben. Der BDEW Bundesverband stellt heraus, dass das Abkommen Verschlechterungen beim Schutz der kommunalen Wasserwirtschaft selbst gegenüber dem CETA-Abkommen mit Kanada bedeutet. Schon CETA hatte der BDEW kritisiert. Das Positionspapier beruht auf Expertise der Stadtwerke Karlsruhe. Dazu sagt der wirtschafts- und finanzpolitische Sprecher der Grünen/EFA-Fraktion im Europäischen Parlament, Sven Giegold:

 

“JEFTA befördert die Liberalisierung der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung. Wasser ist keine Handelsware, sondern ein öffentliches Gut. Es hat in einem Handelsvertrag nichts zu suchen. JEFTA missachtet das Subsidiaritätsprinzip in Europa. Handelsverträge sollten den Handel erleichtern, dürfen aber nicht in die Daseinsvorsorge eingreifen. JEFTA ist für die Daseinsvorsorge noch gefährlicher als CETA. Das Abkommen mit Kanada beinhaltet einen begrenzten Schutz von Wasser. Es ist bitter, dass die EU-Kommission zarte Fortschritte bei CETA vergisst, sobald der öffentliche Druck nachlässt.

Einmal mehr wird klar: Die europäische Handelspolitik braucht einen Neustart. Wir brauchen Handelsverträge, die bei Zöllen, Zollabwicklungsverfahren und unbedenklichen technischen Standards Erleichterungen bringen. Eingriffe in die Demokratie oder die Missachtung des Subsidiaritätsprinzips müssen verhindert werden. Nur mit einem solchen Neustart ist das Vertrauen der Bürger und der Zivilgesellschaft zurückzugewinnen. Übergriffige Verträge wie JEFTA haben keine Zukunft.”

 

Zum Positionspapier der deutschen Wasserwirtschaft: https://www.bdew.de/media/documents/Stn_20180525_Wirtschaftsabkommen-EU-Japan.pdf