Sven Giegold

Meilenstein im Kampf gegen Geldwäsche und organisierte Finanzkriminalität

Liebe Freundinnen und Freunde, liebe Interessierte,

heute haben wir in Deutschland einen großen Schritt bei der Durchsetzung von Sanktionen gegen Oligarch*innen und der Bekämpfung von Geldwäsche und organisierter Finanzkriminalität gemacht: Soeben hat das Bundeskabinett den Entwurf des “Zweiten Sanktionsdurchsetzungsgesetzes” (SDG II) verabschiedet. Anders als im ersten SDG, das vor allem kurzfristige Maßnahmen beinhaltete, ging es im SDG II um dringend nötige strukturelle Verbesserungen. Diese dienen nicht nur kurzfristig der besseren Durchsetzung von Sanktionen gegen russische Akteur*innen auf Grund des Angriffskriegs gegen die Ukraine, sondern stärken langfristig den Staat im Kampf gegen Finanzkriminalität. Dieses Thema begleitet mich seit nun über 20 Jahren politisch und daher ist das für mich ein großer Tag. Damit ist uns in wenigen Monaten in der Bundesregierung gelungen, wofür ich im Europaparlament jahrelang gestritten habe.

Das sind die wichtigsten Maßnahmen aus dem SDG II:

  1. Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung (ZfS). Angesiedelt bei der Generaldirektion Zoll und längerfristig bei der neuen Bundesoberbehörde zur Bekämpfung der Finanzkriminalität werden hier die Kompetenzen zur Feststellung und Sicherstellung von sanktioniertem Vermögen gebündelt.
  2. Register für Vermögenswerte sanktionierter Personen und Personengesellschaften. Die ZfS erstellt ein zentrales Register, das auch solche Vermögenswerte einschließt, die nicht eindeutig zugeordnet werden können. So bekommen wir ein klareres Bild, wo welches Geld aus fragwürdigen Quellen liegt!
  3. Immobilienbereich bekommt mehr Transparenz. Um die Zeit, bis eine bundesweite elektronische Abfragemöglichkeit der Grundbücher (Datenbankgrundbuch) fertiggestellt sein wird, zu überbrücken, sieht der Gesetzentwurf vor, Immobiliendaten, die in den Ländern von den Grundbuchämtern und Katasterämtern zusammengeführt werden, auch für das Transparenzregister verfügbar zu machen. So bekommen wir schnell Einblick in die Besitzverhältnisse von Immobilien, ohne die wohl noch Jahre dauernde Einrichtung einer zentralen elektronischen Abfragemöglichkeit in den Grundbüchern abwarten zu müssen.
  4. Barzahlungen beim Erwerb von Immobilien künftig ausgeschlossen. Auch die Bezahlung mit Krypto-Währungen und Rohstoffen wie Gold wird in Zukunft nicht mehr möglich sein. Damit wird endlich ein lange bekanntes Schlupfloch – man muss eigentlich sagen: weit offen stehendes Einfallstor – für Geldwäsche geschlossen, für das Deutschland im europäischen Vergleich oft zurecht kritisiert wurde. Parallel arbeitet die EU an einer (hohen) europaweiten Bargeldobergrenze.

Im SDG II finden sich auch weitere Maßnahmen, die hier auf den Seiten des BWMK nachzulesen (und unten) sind, insbesondere auch zum Thema Hinweisgeber*innen und Transparenz in Unternehmen.

Mit diesem Gesetzespaket ist uns ein erster großer Wurf gegen die organisierte Finanzkriminalität gelungen. Noch vor Monaten wäre eine solche Fülle an umfassenden Regelungen undenkbar gewesen. Das ist auch ein wichtiges Signal an unsere internationalen und europäischen Partnerinnen und Partner, die Deutschland lange zu recht für den zu laxen Umgang mit Finanzkriminalität kritisiert haben.

Besonderen Dank geht an die Kolleginnen und Kollegen im Bundesministerium für Finanzen, im Bundeskanzleramt, im Bundesinnenministerium und allen Beteiligten bei uns im Bundeswirtschaftsministerium. In gemeinsamer Federführung haben wir viel erreicht. Die vertrauensvolle und intensive Zusammenarbeit zeigt, dass die Ampel gemeinsam richtig was bewegen kann.

Wir haben große Pläne im Kampf gegen Geldwäsche und organisierte Finanzkriminalität: Mit dem SDG II ist viel erreicht, aber lange noch nicht alles, was nötig wäre. Deswegen schmieden wir als Bundesregierung gerade weitere Maßnahmen zur effektiven Bekämpfung von Geldwäsche und organisierter Kriminalität. Zu diesen bekennen wir uns im Zuge der Übersendung des Gesetzes an den Bundestag und die Bundesländer. Dazu gehören besonders auch solche Maßnahmen zur besseren Feststellung wirtschaftlicher Berechtigter, die bisher ein Netz von Intransparenz und Schlupflöchern nutzen können, um ihre Identität zu verschleiern:

  1.     Register verknüpfen und Schlupflöcher schließen

Durch weitere Verknüpfungen von vorhandenen Registern und die Schließung von Schlupflöchern sollen die Daten mit Vermögensbezug besser strukturiert und damit effektiv nutzbar und durchsuchbar gemacht werden. Nur so kann in Deutschland gelegenes Vermögen eindeutig den wirtschaftlich Berechtigen zugeordnet werden – mit allen Konsequenzen, wenn dieses Vermögen nicht rechtmäßig erworben wurde.

  1. Aufbau einer voll digitalisierten Immobilientransaktionsdatenbank

Angaben aus notariellen Beurkundungen zu Immobilientransaktionen sollen in einer neu aufzubauenden Datenbank gespeichert werden. Diese Datenbank soll den zuständigen Behörden im Bereich der Sanktionsdurchsetzung sowie den Stellen für die Kriminalitäts‐ und insbesondere Geldwäschebekämpfung einen volldigitalen Zugriff auf aktuelle Daten ermöglichen. Das ist ein wichtiger Schlüssel für erfolgreiche Ermittlungsverfahren.

  1.     Weitere Maßnahmen gegen Vermögensverschleierungen

Derzeit bestehen erhebliche Schlupflöcher, die die Ermittlung und Transparenz der wirtschaftlich Berechtigten teilweise unmöglich machen. Diese Schlupflöcher sollen konsequent geschlossen und eine Ermittlungsmöglichkeit zur Aufklärung nicht bestimmbarer wirtschaftlich Berechtigter für eine Bundesbehörde geschaffen werden. Das heißt im Klartext: der Staat wird nicht länger akzeptieren, dass Unternehmen etwa mit Immobilienbesitz keine Angaben zu ihren tatsächlichen Eigentümer*innen machen und stattdessen nur ihre Geschäftsführer offenlegen. Wer in sensiblen Bereichen Geschäfte (und Gewinne) macht, muss seine Identität offenlegen.

Grundsätzlich gilt: Ermittlungsbehörden müssen eingreifen können, wenn Gefahr im Verzug ist – also insbesondere dann, wenn besondere Risiken in Bezug auf Geldwäsche oder Sanktionen vorliegen und unklar ist, wer über das Vermögen die faktische Kontrolle ausübt. Sofern in diesen Fällen der wirtschaftlich Berechtigte von Vermögen durch den*die Inhaber*in nicht nachgewiesen werden kann, erfolgt im Rahmen der verfassungsrechtlichen Grenzen eine weitgehende Verfügungsbeschränkung oder Einziehung. Hierfür werden wir gemeinsam die rechtlichen Grundlagen schaffen.

Weiterhin soll im Dialog mit den Ländern vorangetrieben werden, dass die Register für Immobilien und Unternehmen aktuelle und korrekte Angaben über die wirtschaftlich Berechtigten enthalten oder zu ihnen verlinken. Nur so können diese wichtigen Datenbanken effektiv genutzt werden und ihre volle Wirkung entfalten.

  1. Maßnahmenpaket zur Geldwäschebekämpfung:

Im August hat die Financial Action Task Force Deutschland zum wiederholten Mal erhebliche Defizite im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung attestiert (Bericht hier). Daraufhin hatte das Bundesfinanzministerium ein Konzept zur schlagkräftigen Bekämpfung der Finanzkriminalität vorgestellt, das viele gute Vorschläge enthält. An der Ausgestaltung dieses Konzepts und weiteren Verbesserungen des Rechtsrahmens werden wir in der Bundesregierung gemeinsam weiterarbeiten. Hier geht sowohl um den Aufbau einer neuen Bundesoberbehörde als auch um die Stärkung der Ermittlungskapazitäten bei komplexen und internationalen Geldwäschefällen. Auch die Aufsicht im Nichtfinanzsektor muss weiter verbessert werden.

Im Kampf gegen Geldwäsche und organisierte Kriminalität ist also noch viel Luft nach oben. Mit dem Sanktionsdurchsetzungsgesetz II haben wir viel erreicht, aber lange noch nicht alles, was nötig wäre. Der heutige Kabinettsbeschluss ist daher auch der Startschuss für die weitere Arbeit gegen Geldwäsche und organisierte Kriminalität in der Bundesregierung.

Mich persönlich freut dieses Gesetzespaket ganz besonders. Jahrelang habe ich im Europaparlament mit vielen Verbündeten auch in den anderen Fraktionen dafür gekämpft, dass diese Maßnahmen kommen. Dass das jetzt nach nicht einmal einem Jahr in der Bundesregierung endlich Früchte getragen hat, ist eine wirklich gute Nachricht.

Besonderer Dank geht daher aber auch an all jene in der Zivilgesellschaft und Strafverfolgungsbehörden, die sich öffentlich und hinter den Kulissen für einen Kurswechsel bei der Bekämpfung der Finanzkriminalität eingesetzt haben. Heute kann man sagen: Wir hatten Erfolg!

Mit erfreuten Grüßen,

Ihr und Euer Sven Giegold

Gemeinsame Pressemitteilung des Bundesministeriums für Finanzen und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz vom 26.10.2022

Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Zweiten Sanktionsdurchsetzungsgesetzes (SDG II) verabschiedet. Dieser wird nun dem Bundesrat zur Stellungnahme weitergeleitet. Zugleich können die Koalitionsfraktionen im Deutschen Bundestag auf Basis des Entwurfs einen gleichlautende Gesetzesinitiative beschließen, um auf diese Weise das Gesetzgebungsverfahren zu beschleunigen.

Während das Ende Mai 2022 in Kraft getretene, erste Gesetzespaket (Sanktionsdurchsetzungsgesetz I) kurzfristig umsetzbare Maßnahmen enthielt, werden mit dem SDG II nunmehr auch strukturelle Verbesserungen für die Sanktionsdurchsetzung in Deutschland vorgeschlagen.

Die Bundesregierung löst damit ihre Zusage gegenüber den Ländern ein, die mit dem Sanktionsdurchsetzungsgesetz I eingeführten Vermögensermittlungs- und Sicherstellungsbefugnisse, die von den Ländern wahrgenommen werden sollten, auf eine zentrale Stelle des Bundes zu übertragen. Zu diesem Zweck richtet das Bundesministerium der Finanzen in seinem Geschäftsbereich eine „Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung“ ein. Die Zentralstelle wird zunächst bei der Generalzolldirektion angesiedelt.

Mit der Schaffung der Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung werden auch die relevanten Befugnisse für die sanktionsbezogene Vermögensermittlung und die Schaffung eines Registers für Vermögenswerte sanktionierter Personen und Personengesellschaften im Sanktionsdurchsetzungsgesetz II geregelt, einschließlich der Möglichkeit der Erfassung von bestimmten Vermögenswerten, die in einem sanktionsbezogenem Vermögensermittlungsverfahren nicht eindeutig zugeordnet werden können.

Zudem soll insbesondere im Immobilienbereich mehr Transparenz erreicht werden. Um die Zeit, bis eine bundesweite elektronische Abfragemöglichkeit der Grundbücher (Datenbankgrundbuch) fertiggestellt sein wird, zu überbrücken, sieht der Gesetzentwurf vor, Immobiliendaten, die in den Ländern zwischen den Grundbuchämtern und Katasterämtern ausgetauscht werden, auch für das Transparenzregister verfügbar zu machen.

Der Gesetzentwurf beinhaltet auch Regelungen zur Geldwäschebekämpfung. Insbesondere sollen Barzahlungen beim Erwerb von Immobilien künftig ausgeschlossen werden. Das Verbot erstreckt sich auch auf Gegenleistungen mittels Kryptowerten und Rohstoffen. Mit dieser Maßnahme werden Geldwäscherisiken im Immobilienbereich effektiv adressiert werden.

Der Gesetzentwurf enthält viele weitere Regelungen, die insgesamt dazu beitragen werden, die Sanktionsdurchsetzung noch effektiver zu gestalten und zugleich wichtige Verbesserungen bei der weiteren Geldwäschebekämpfung zu erzielen. Dies betrifft zum Beispiel die Einrichtung einer Hinweisannahmestelle, die Möglichkeit der Bestellung eines Sonderbeauftragten zur Überwachung der Einhaltung von Sanktionen in Unternehmen und die Nutzbarmachung von Eigentums- und Kontrollstrukturübersichten des Transparenzregisters für Behörden und Verpflichtete.

Im Zuge des vom Bundesministerium der Finanzen vorgestellten Konzepts zur schlagkräftigen Bekämpfung der Finanzkriminalität wird unter frühzeitiger und umfassender Einbindung der Ressorts an Maßnahmen zur Beseitigung der durch die Überprüfung Deutschlands durch die Financial Action Task Force festgestellten Defizite und an weiteren Verbesserungen des Rechtsrahmens gearbeitet. Dies schließt aufbauorganisatorische Änderungen durch Aufbau einer neuen Bundesoberbehörde ebenso ein wie die Stärkung der Ermittlungen bei komplexen und internationalen Geldwäschefällen sowie Verbesserungen bei der Aufsicht im Nichtfinanzsektor. Nähere Informationen hierzu finden Sie hier.

Den Bericht der Financial Action Task Force können Sie hier abrufen.

Rubrik: BMWK

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