Neues OECD-Protokoll ist kein Fortschritt im Kampf gegen Steuerflucht – Die Bundesregierung hat die Chance vertan, automatischem Informationsaustausch durchzusetzen.
Durch ein Protokoll vom 31. März 2010 soll die OECD-/Europarats-Konvention über gegenseitige Verwaltungshilfe in Steuersachen von 1988 geändert werden. Ziel der Konvention war es, die internationale Kooperation bei der Ermittlung und Einziehung von Steuern zu verbessern und dadurch den nationalen Steuerbehörden zu helfen Steuerflüchtlichtlingen das Handwerk zu legen. Dabei ging es um den Austausch von Informationen und die Eintreibung von bestehenden Forderungen ausländischer Behörden.
Die OECD brüstet sich jetzt damit, den zwar schon 1988 vorgesehenen Informationsaustausch auf Anfrage an andere internationale Standards anzupassen. Laut Konvention waren für diesen Austausch noch zwei Bedingungen vorgesehen, die in ihrer Härte jetzt wegfallen. Demnach mussten die zu beschaffenden Informationen mit hoher Wahrscheinlichkeit für die Berechnung der Steuerschuld und gleichzeitig für ein eingeleitetes Verfahren einer Behörde oder eines Gerichts nötig seien. Die frühestens 2011 (eher aber 2012) in Kraft tretende Änderung regelt, dass Informationen, die voraussichtlich für die Anwendung nationalen Rechts nötig sind, auf Anfrage ausgetauscht werden sollen. Ein nationales Bankgeheimnis soll keinen Hinderungsgrund mehr darstellen können.
Dieser sogenannte internationale Standard reicht allerdings bei weitem nicht aus, um eine effektive Bekämpfung der Steuerflucht voranzutreiben. Das EU-Parlament hat sich mittlerweile wiederholt für einen automatischen Austausch von Informationen ausgesprochen. Das würde bedeuten, dass Informationen über Gewinnen die Staatsangehörige im Ausland anhäufen zwischen den dortigen Finanzinstitutionen und den nationalen Steuerbehörden automatisch und kontinuierlich ausgetauscht werden. Die bei den Verhandlungen für das OECD-Protokoll anwesende Bundesregierung hat der Änderung zugestimmt, obwohl die beschlossenen Maßnahmen kein effektives Mittel gegen Steuerflucht sind. Vielmehr stellt dieser „Erfolg“ lediglich eine Fortsetzung des „business as usual“ dar, wonach Staaten nur bilateral dazu übereinkommen können, den Austausch automatisch durchzuführen. Die vorhandenen Doppelbesteuerungsabkommen zeigen jedoch, dass solche Vereinbarungen kaum getroffen werden und dementsprechend eine nahezu ergebnislose Praxis hier bestätigt wird.
Weitere Änderungen durch das Protokoll betreffen die Möglichkeit von Nichtmitgliedstaaten zur OECD dem internationalen Vertrag beizutreten. Insbesondere soll das ein Anreiz für Entwicklungsländer sein, die an den Verhandlungen allerdings gar nicht teilnehmen durften.
Es ist außerdem nicht davon auszugehen, dass die Schweiz mit ihrem strengen Bankgeheimnis und auch Lichtenstein und Österreich, die stark gegen diese kleinliche Weiterentwicklung argumentiert haben, diesem internationalen Vertrag zustimmen werden.
Das die Bundesregierung dem zustimmt, untermauert die Befürchtung, dass ein ernsthafter Kampf gegen die Steuerflucht nur verbal proklamiert wird, jedoch nicht de facto umgesetzt wird.